Premium Partner

Woche 1: Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe"

Geht auf die Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe" ein

Geht auf die Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe" ein


Kartei Details

Karten 14
Sprache Deutsch
Kategorie Chemie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 07.09.2016 / 03.08.2017
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/woche_1_brandschutzrichtlinie_gefaehrliche_stoffe
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/woche_1_brandschutzrichtlinie_gefaehrliche_stoffe/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welceh Anforderungen regelt die Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe"?

Diese Brandschutzrichtlinie regelt die brandschutzrelevanten Anforderungen an die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ab einer Menge von 100 kg, sofern nicht explizit andere Mengen erwähnt werden.

Was sind gefährliche Stoffe nach VKF?

  • Feuer- und explosionsgefährliche
  • Oxidierende Stoffe 
  • Stoffe mit besonderem Brandverhalten
  • Stoffe, die im Brandfall eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen 

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich den Schutzmassnahmen?

Für die Lagerung von und den Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Schutzmassnahmen zu treffen, welche Brände und Explosionen verhindern oder deren Auswirkungen begrenzen.

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich der Meldepflicht und Risikoanalyse?

(Meldepflicht)
Für die Lagerung gefährlicher Stoffe ist der Brandschutzbehörde rechtzeitig vor Baubeginn ein Brandschutzkonzept zur Genehmigung einzureichen.

(Risikoanalyse)
Wo eine besonders grosse Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt besteht, sind die erforderlichen Massnahmen anhand von risikogerechten Schutzkonzepten zu erstellen und spezielle
Massnahmen zu treffen.

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Gebinde, Behälter und Verpackungen?

Gebinde, Behälter und Verpackungen müssen eine den betrieblichen Beanspruchungen genügende mechanische, thermische und chemische Widerstandsfähigkeit aufweisen. Sie haben die sichere Aufbewahrung und den sicheren Transport der Stoffe zu gewährleisten.

Die vorzukehrenden Schutzmassnahmen betreffen auch geleerte nicht gereinigte Gebinde und Behälter.

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich dem Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten?

Beim Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten und explosionsfähigen Stoffen sowie bei deren Lagerung sind an den Anlagen, Einrichtungen und Geräten sowie am Ort ihrer Aufstellung die notwendigen Explosionsschutzmassnahmen zu treffen.

Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt <30 °C gelten als leichtbrennbar. In diesen Fällen ist zwingend Explosionsschutz zu betreiben.

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Lagerräume für gefährliche Stoffe? 

Lagerräume für gefährliche Stoffe müssen als Brandabschnitte erstellt sein. Wo es die Verhältnisse erfordern, sind sie durch geeignete Einrichtungen zu schützen oder zu überwachen.

In Abhängigkeit der Gefährdung gelten maximale Lagermengen!

Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Bauanforderungen für Lager mit gefährlichen Stoffen? 

Räume, in denen explosionsfähige und explosionsfördernde Stoffe und Gemische oder mehr als 300 kg (brutto) pyrotechnische Gegenstände gelagert werden müssen über Druckentlastungseinrichtungen oder gleichwertige Massnahmen verfügen und als Brandabschnitte erstellt sein.

In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen sind Massnahmen zu treffen, welche die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (z.B. SUVA-Richtlinie
2153). Sie sind als Brandabschnitte zu erstellen