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Verträge: Eigentumsübertragung Formvorschriften Vertragsfreiheit Vertragsarten
Verträge: Eigentumsübertragung Formvorschriften Vertragsfreiheit Vertragsarten
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 17.03.2013 / 27.07.2023 |
Weblink |
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Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung findet bei beweglichen Sachen durch
- Einigung & Übergabe
statt, bei unbeweglichen Sachen durch
- Auflassung & Eintragung.
An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden.
Verpflichtungs- & Erfüllungsgeschäft
Bei einem Kaufvertrag gibt es für beide Parteien Plichten & Rechte.
Hierbei verpflichten sich die Parteien, den Vertrag zu erfüllen.
Formvorschriften
Es gibt unterschiedliche Formvorschriften
- formlos
- schriftlich
- öffentliche Beglaubigung
- notarielle Beurkundung
formlose Formvorschrift
Dies ist die sogenannte Formfreiheit, dies beduetet, dass der Vertrag in jeder Variation geschlossen werden kann.
z.B. Kaufvertrag
Schriftform
Bei der Schriftform müssen die Beteiligten den Vertrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.
z.B.
- Mietverträge (länger als ein Jahr)
- Ratenkäufe
- Ausbildungs- & Arbeitsverträge
- handschriftliche Testamente
öffentliche Beglaubigung
Hierbei wird die Willenserklärung schriftlich festgehalten, unterschrieben. Die öffentliche Beglaubigung bescheinigt die Echtheit der Unterschriften.
z.B.
- Anträge auf Eintragung (Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister)
- maschinelle Testamente
- Ausschlagung einer Erbschaft
notarielle Beurkundung
Hierbei werden die Unterschriften & der Vertragsinhalt auf ihre Echtheit vom Notar geprüft.
z.B.
- Haus- & Grundstückverkäufe
- Eheverträge
- Gründung einer GmbH
Vertragsarten
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Leasingvertrag
- Leihvertrag
- Pachtvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Werkvertrag
- Schenkungsvertrag
- Sachdarlehensvertrag
Kaufvertrag
entgeldlicher Kauf von Sachen & Rechten
Mietvertrag
entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch
Leasingvertrag
Mietvertrag, mit Kaufoption
Leihvertrag
unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch, Rückgabe derselben Sache
Pachtvertrag
wie Mietvertrag nur mit "Fruchtgenuss", das heißt der Ertrag aus dieser Sache gehört dem "Mieter / Pächter"
Sach- & Darlehensvertrag
un- & entgeltliche Überlassung einer Sache zum Verbrauch, Rückgabe einer gleichartigen Sache
Arbeitsvertrag
Entgeltliche Leistung des Arbeitnehmers
Dienstvertrag
Entgeltliche Leistung von Diensten
Ausbildungsvertrag
Ausbildung eines anerkannten Ausbildungsberufs, bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter mit unterschreiben für den Vertragsabschluss, aber auch für die Kündigung
Werkvertrag
Herstellung eines Werks gegen Vergütung, mit Lieferung der Materialien vom Besteller
Schenkungsvertrag
Unentgeltliche Zuwendung vom Verschenker zur Bereicherung des Beschenkten
Vertragsfreiheit
das heißt niemand kann zu einem Vertrag gezwungen werden, jeder darf sich seinen Vertragspartner selbst aussuchen & jeder kann den Inhalt des Vertrags frei bestimmen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstößt
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