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Verträge: Eigentumsübertragung Formvorschriften Vertragsfreiheit Vertragsarten

Verträge: Eigentumsübertragung Formvorschriften Vertragsfreiheit Vertragsarten


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 17.03.2013 / 27.07.2023
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Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung findet bei beweglichen Sachen durch 

  • Einigung & Übergabe 

statt, bei unbeweglichen Sachen durch

  • Auflassung & Eintragung.

An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden.

Verpflichtungs- & Erfüllungsgeschäft

Bei einem Kaufvertrag gibt es für beide Parteien Plichten & Rechte. 

Hierbei verpflichten sich die Parteien, den Vertrag zu erfüllen.

Formvorschriften

Es gibt unterschiedliche Formvorschriften

  • formlos
  • schriftlich
  • öffentliche Beglaubigung
  • notarielle Beurkundung

formlose Formvorschrift

Dies ist die sogenannte Formfreiheit, dies beduetet, dass der Vertrag in jeder Variation geschlossen werden kann.

z.B. Kaufvertrag

Schriftform

Bei der Schriftform müssen die Beteiligten den Vertrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.

z.B. 

  • Mietverträge (länger als ein Jahr)
  • Ratenkäufe
  • Ausbildungs- & Arbeitsverträge
  • handschriftliche Testamente

öffentliche Beglaubigung

Hierbei wird die Willenserklärung schriftlich festgehalten, unterschrieben. Die öffentliche Beglaubigung bescheinigt die Echtheit der Unterschriften.

z.B.

  • Anträge auf Eintragung (Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister)
  • maschinelle Testamente
  • Ausschlagung einer Erbschaft

notarielle Beurkundung

Hierbei werden die Unterschriften & der Vertragsinhalt auf ihre Echtheit vom Notar geprüft. 

z.B.

  • Haus- & Grundstückverkäufe
  • Eheverträge
  • Gründung einer GmbH

Vertragsarten

  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Leasingvertrag
  • Leihvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Ausbildungsvertrag
  • Werkvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Sachdarlehensvertrag

Kaufvertrag

entgeldlicher Kauf von Sachen & Rechten 

Mietvertrag

entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch

Leasingvertrag

Mietvertrag, mit Kaufoption

Leihvertrag

unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch, Rückgabe derselben Sache

Pachtvertrag

wie Mietvertrag nur mit "Fruchtgenuss", das heißt der Ertrag aus dieser Sache gehört dem "Mieter / Pächter"

Sach- & Darlehensvertrag

un- & entgeltliche Überlassung einer Sache zum Verbrauch, Rückgabe einer gleichartigen Sache

Arbeitsvertrag

Entgeltliche Leistung des Arbeitnehmers

Dienstvertrag

Entgeltliche Leistung von Diensten

Ausbildungsvertrag

Ausbildung eines anerkannten Ausbildungsberufs, bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter mit unterschreiben für den Vertragsabschluss, aber auch für die Kündigung

Werkvertrag

Herstellung eines Werks gegen Vergütung, mit Lieferung der Materialien vom Besteller

Schenkungsvertrag

Unentgeltliche Zuwendung vom Verschenker zur Bereicherung des Beschenkten

Vertragsfreiheit

das heißt niemand kann zu einem Vertrag gezwungen werden, jeder darf sich seinen Vertragspartner selbst aussuchen & jeder kann den Inhalt des Vertrags frei bestimmen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstößt