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Wirtschaftslehre Bürokaufleute und Industriekaufleute

Wirtschaftslehre Bürokaufleute und Industriekaufleute


T. F.
Diese Lernkarten decken grundlegende Konzepte des Wirtschaftsrechts ab und richten sich an Personen in der Berufslehre. Sie behandeln Themen wie Rechtsgeschäfte, Vertragsarten, Geschäftsfähigkeit und die Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum. Die Karteikarten erklären auch die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften sowie die verschiedenen Arten von Willenserklärungen. Besonders nützlich sind sie für angehende Kaufleute, die sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen müssen, um im Berufsalltag sicher zu agieren.
Cartes-fiches
22
Utilisateurs
9
Langue
Allemand
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
11.03.2013 / 12.03.2022

Cartes-fiches

Rechtsobjekt

Als Rechtsobjekt werden Gegenstände des Rechts bezeichnet. Unterschieden werden Sachen und Rechte

- Sachen

- Rechte

- Eigentum und Besitz

Rechtssubjekte

- Natürliche Personen

- Juristische Personen

- Rechtsfähigkeit

- Geschäftsfähigkeit

Einseitiges Rechtsgeschäft

Empfangsbedürftig

sind z.B. Kündigung, Anfechtung, Rücktrittserklärung

Nicht Empfangsbedürftig

z.B. Testerment

Mehrseitiges Rechtsgeschäft

Einseitig verpflichtend

z.B. Schenkungsvertrag, Bürgschaft

Mehrseitig Verpflichtend

z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag

Empfangsbedürftige Willenserklärung

- Sie wird wirksam, wenn Sie dem Empfänger zugagangen ist.

z.B. Kündigung, Rüktritt

Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung

- Sie wird bereits bei der Abgabe wirksam.

z.B. Testerment

Rechtsfähigkeit (natürliche Personen)

- Menschen: Beginn mit der Geburt
endet mit dem Tod

Juristische Personen

- Private:  Vereine und Genossenschaften

Beginn mit der Eintragung ins öffentliche Register und endet mit der Löschung

- Öffentliche: Bund, Länder

Die Rechtfähigkeit wird durch Gesetzt verliehen oder entzogen

Rechtsquellen => Privatrecht

 

- soll Regeln: Recht und Pflichten der Bürger untereinander.

z.B. das bürgerlicher Recht, das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht 

Öffentliches Recht

- soll Regeln: Die Beziehung des Einzelnen zum Staat und die Rechtsverhältnisse der Öffentlichen Institutionen zueinander

Es umfasst: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Straf- und Steuerrecht.

Geschriebenes Recht

- sind alle schriftlich fixierten Rechts vorschriften

z.B. Grundgesetz

Gewohnheitsrecht

- sind Regeln die dauerhaft und allgemein als rechtsverbindlich betrachtet werden.

Eigenschaften:

ungeschriebenes Recht, das durch langer tatsächlicher Anwendung und allgemeiner Anerkennung Verbindlich wird.

Geschäftsfähigkeit

= eine Willenserklärung rechtswirksam abgeben zu können

Geschäftsunfähig => 0-7 Jahren = Willenserklärungen sind nichtig

Beschränkt Geschäftsfähig 7-18 Jahren = Schwebend unwirksam

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren = Rechtswirksam

Vertretbare Sachen

- sind Dinge, die immer wieder neu gekauft werden und hergestellt werden können.

z.B. Schrauben, Kulli

Nicht vertretbare Sachen

- sind Unikate wie Gemälde, die einfach nicht so in der Form, Farbe u.s.w erneut gekauft oder produziert werden können

Eigentum

ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Besitz

ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.

Dienstvertrag

Auftragnehmer muss einen vereinbarten Dienst leisten und bekommt dafür Geld.

Ausbildungvertrag gehört auch zum Dienstvertrag

Wervertrag

verpflichtung gegen eine Vergütung ein bestimmtes Werk zu erstellen.

z.B. Reperatur

Vertragsarten

Kaufvertrag

= Entgeldliche Veräußerung von Sachen oder Rechten

Pachtvertrag

= auf zeit gegen Entgeld. Pächter hat das Recht auf den Ertrag aus der gepachteten Sache.

Ertrag= Fruchtgenuss

Schenkungsvertrag

= Einseitiger verpflichtender Vertrag über eine unentgeltliche Sache

Leihvertrag

Eine Sache wird übergeben ohne Entgeld. Nach Ende der Leihzeit muss es zurückgegeben werden.

Mietvertrag

= wird auf zeit gegen Entgeld zum Gebrauch überlassen. Nach Ende des Mietverhältnis muss die Sache zurückgegeben werden.

Darlehenvertrag

= Darlehensgeber überlesst einen bestimmten Geldbetrag der bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen ist.

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

- mangelnde Geschäftsfähigkeit z.B. Kaufvertrag mit einem 6-jährigen

- vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit z.B. Drogenrausch, Trunkenheit

- verbotene Rechtsgeschäfte z.B. Kauf von Drogen

- Formmangel z.B. Kaufvertrag über eine Imobilie wird nicht notariell beurkundet

- Sittenwidrige Rechtsgeschäfte z.B. Mietwucher, überhöte Zinssätze

- Scheingeschäfte z.B. Kaufpreis einer Imonilie zu niedrig ansetzen um Grunderwerbssteuer zu sparen. Unter der Hand wird aber der tatsächlich Kaufpreis gezahlt.

- Scherzgeschäfte z.B. jemand bietet sein neues Auto für 5€ zum Verkauf an, weil sein Aschenbecher des Wagens voll ist.

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

- Irrtum in der Erklärung z.B. Vertragspartner hat sich verschrieben oder versprochen

- Irrtum in der Übermittlun z.B. am Telefon war Aussage unverständlich

- Irrtum über eine Eigenschaft der Person oder Sache z.B. es handelt sich um eine Verwechslung bezüglich der Sache

- Arglistige Täuschung z.B. Ein Sachmangel wird vom Verkäufer bewusst verschwiegen.

- Widerrechtliche Drohung z.B. Die Unterschrift unter einen Vertrag wird unter Gewaltandrohung erzwungen

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