Wirtschaftsrecht
Klausur
Klausur
Kartei Details
Karten | 18 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Informatik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 31.07.2015 / 01.08.2015 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/wirtschaftsrecht10
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/wirtschaftsrecht10/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Anfechtung ?
Ziel : Rückwirkende Aufhebung fehlerhafter Willenserklärung §142
Einseitige WE( Statt Kündigung lieber Anfechtung)
Grund:
Irrtum gegen §119ff
Erklärung
Inhalt
Eingenschaft
Übermittlung
Frist: Ohne schuldhaftes Zögern (kann u.U. 14 Tage oder wenige Stunden betragen)
Schadenersatz (Vertrauensschaden, entgangener Gewinn)
Arglistige(xao3tra1) Täuschung(lừa dối) §123
Arglist = bedingt vorsätzlich
Arbeitsrechtlich interessant: Beantwortung von Fragen wählend Einstellungsgespräch
Frist : binnen eines Jahres nachdem Täuschung entdeckt würde
Schadensersatz : Ersetzt werden alle Kosten aus dem Vertrag ( i.D.R lukrativer als bei Irrtum)
§14 Teilzeit
Befristung von Arbeitsverträgen verlangt die Schriftform (sonst unbefristet)
Willenserklärung §116ff?
Nichtig bei...
nicht Geschäftsfähigkeit (Alter, Geistesfähigkeit)
beschränkt geschäftsfähig mit nicht erfolgter erfolgter Einwilligung
Abmachung grundsätzlich verboten (z.B Auftragsmord)
Wucher, Sittenwidrigkeit
Fehler
Nichtig
Anfechtung
Schuldverhältnisse ?
Geschäftsführung ohne Auftrag §677ff
Unerlaubte Handlungen §823ff (Deliktsrecht, z.B Auffahrunfall)
Ungerechtfertigte Bereicherung §821ff (Herausgabeanspruch z.B Rücktritt vom Kaufvertrag per Fernabsatz, Nichtbezahlung und Ware muss zurück)
Deliktsrecht ( sai lam ca nhan)
Beendigung von Arbeitsvertrag?
- Kündigung
Anfechtung
Tod AN (bei tod AG läuft Vertrag weiter über Erben)
Aufhebungsvertrag( gerichtl. Vergleich)
Auslauf Befristung
Zweckserreichung
Nicht Insolvenz (= gute Grund für Kündigung)
Nicht Rente
auflösende Bedingungen (z.B Beendigung bei Renteneintritt)
Auflösung durch Urteil des Gericht §9KSchG
Kündigungsschutz?
muss Jeder AG beachten:
Form einhalten §623
Frist einhalten §622
Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Gilt für Kündigung vom AG: Betriebszugehörigkeit ab dem 25. Lebensjahr verlängert KüFri 1-7 Monate bei 2-20 Jahren
Probezeit vereinbart ( max 6 Monate): KüFri 2 Wochen
Tarifverträge können Mindestschutz unterwandern
Einzelvertragliche Regelungen
Aushilfen = Arbeitsverhältnisse bis 3 Monate, KüFri frei wählbar, „Aushilfe“ muss explizit benannt werden
Nicht mehr als 20 AN im Betrieb ausschl. nur zur Berufsbildung, KüFri nict weniger als 4 Wochen
Betriebszugehörigkeit-Fristen können vertraglich auch für An gelten
Besondere personengruppen
Schwangere
Elternzeit
Behinderte (Integrationsamt müssen zustimmen, Schutz beginnt wenn auf Wahlvorschlag stehen)
Bundesfreiwilligendienst
Muss jeder AG ab 2004 und 10, 25 MA beachten:
Kündigungsschutzgesetz
Gültig ab über 6 Monate Betriebszugehörigkeit:
Kündigung unwirksam wenn sozial ungerecht ist
Gründe:
Verhalten ( kann gesteuert werden)
Abmahnung ( Hinweis-, Dokumentation- , Warnfunktion), Gegendarstellung, Klage auf Entfernung, Schweigen
Person (Krankheit, Lizenzverlust)
Negativprognose ( Interessenabwägung)
Betriebsbedingt
Sozialauswahl ( abhängig von : Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung , Schwerbehinderung, sozial Schwächstes Glied wird behalten)
Abfindung ?
kein Anspruch
AG kauft Risiko des Prozesses ab
Oft in Kündigungen: Abfindung bei Verzicht auf kündigungsschutzklage ( psychologischer Effekt, dass doch geklagt wird)
Steht im Arbeitsvertrag (kommt eh nie vor)
In Tarifverträgen ( gibs auch praktisch nicht mehr)
Gewerbefreiheit
Ausnahme: Gesetzesmäßig verlangen manche Gewerbe eine Lizenz
Was ist ein Gewerbe ? Die ausgeübte Tätigkeit ist...
erlaubt
auf Gewinn gerichtet
dauerhaft
selbständig
Ausnahmen : Urproduktion und freie Berufe ( z.B Fischerei, Rechtsanwälte)§6 GeWO
Dienstvertrag?
Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch
Jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, aber nicht anders rum §611 BGB
Unselbständig, privatr., Dienste gegen Entgelt
Arbeitnehmer/Selbständige?
Der Scheinselbständige ist eigentlich Arbeitnehmer
arbeitnehmerähnliche Selbständigen sind echte Selbständige
AN: weisungsgebunden, fremdbestimmt, persönliche Abhängigkeit
Selbständig: eigene Betriebsmittel, Risikoträger, freie Zeiteinteilung
Werkvertrag
§631
Klassisch wird ein Werk hergestellt ( Software, Kleid,...)
Es kommt auf Endprodukt an, nicht auf die Zeit
„Erfolg“
Gutachten
Beim Anwalt ( Verteidigung) in der Regel Dienstvertrag
Beim Taxi in der Regel erfolgsbezogen = Werkvertrag
Prinzip 5 ?
Günstigkeitsprinzip für AN
Jüngere Norm(chuẩn) verdrängt(dè nén, thay thế) ältere
Spezielle verdrängt, geht der generellen vor
Begründung von Arbeitsverhältnissen
Vertragsfreiheit
Vertragsabschlussfteiheit
Vertragsformfreiheit
Arbeitsverhältnisse können formfrei geschlossen werden (Hürde(rao can) gering, damit mehr Verträge)
kündigungen erfordern Schriftform mit originaler Unterschrift §623 (AN-Schutz)
Druch Formen:
Wenn ich befristete Arbeitsverträg mündlich schliesse, sind sie unwirksam befristet und somit unbefristet
Nachweisrichtlinien NachwG §2: AG muss spätestens nach einem Monat nach vertrieb. Beginn wesentl. vertragsbed. schriftlich. Niederzulegen( wird praktisch nie gemacht)
Beweislastumkehr : AG muss beweisen, dass mündlich etwas anderes vereinbart war, als von AN behauptet bei Streitigkeit über Vertrag nicht schriftlicher Natur
Formen des Arbeitsvertrages
Mündlich
Schriftl. mit Unterschrift §126(z.B kündigung Arbeitsvertrag, Nachweisurkunde über mündl. Arbeitsvertrag)
schlüssiges Verhalten (Konkludent(ngụ ý)) §612
Schweigen(im lặng) in der Regel keine Willenserklärung ( gibt Ausnahmen für Kaufleute §241)
Handschlag (bắt tay)
Notarielle Beurkundung (WE-Inhalt)
Notarielle Belaubigung (Indentität)
Handschriflich ge- und unterschrieben (Testament)
Textform §126b (hierzu gehört auch Email, weil ausdruckbar)
Elektronisch §126a
Vereinbarte Form (zb per Einschreiben ) §127
Nichtigkeit und Fehler?
Teilnichtigkeit §139
Sittenwidrigkeit (luân lý, đạo đức)§138
Gesetzliche Verbot§134
Auslegung einer WE§133
Geschäftsfähigkeit§104
Rechtsfähigkeit §1
Nichtigkeit von WE§105
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjahr §106
Anfechtung
Einseitige Verpflichtungen?
Schenkung
Leihe
Bürgschaft
Zinslose Darlehen
Auftrag §662
-
- 1 / 18
-