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Wirtschaftsrecht

Klausur

Klausur


Kartei Details

Karten 18
Sprache Deutsch
Kategorie Informatik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 31.07.2015 / 01.08.2015
Lizenzierung Keine Angabe
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Anfechtung ?

Ziel : Rückwirkende Aufhebung fehlerhafter Willenserklärung §142

Einseitige WE( Statt Kündigung lieber Anfechtung)

Grund:

Irrtum gegen §119ff

  • Erklärung

  • Inhalt

  • Eingenschaft

  • Übermittlung

  • Frist: Ohne schuldhaftes Zögern (kann u.U. 14 Tage oder wenige Stunden betragen)

  • Schadenersatz (Vertrauensschaden, entgangener Gewinn)

Arglistige(xao3tra1) Täuschung(lừa dối) §123

Arglist = bedingt vorsätzlich

Arbeitsrechtlich interessant: Beantwortung von Fragen wählend Einstellungsgespräch

Frist : binnen eines Jahres nachdem Täuschung entdeckt würde

Schadensersatz : Ersetzt werden alle Kosten aus dem Vertrag ( i.D.R lukrativer als bei Irrtum)

 

§14 Teilzeit

Befristung von Arbeitsverträgen verlangt die Schriftform (sonst unbefristet)

Willenserklärung §116ff?

Nichtig bei...

  • nicht Geschäftsfähigkeit (Alter, Geistesfähigkeit)

  • beschränkt geschäftsfähig mit nicht erfolgter erfolgter Einwilligung

  • Abmachung grundsätzlich verboten (z.B Auftragsmord)

  • Wucher, Sittenwidrigkeit

 

Fehler

  1. Nichtig

  2. Anfechtung

Fragerechte des Arbeitgebers?

pict

Schuldverhältnisse ?

  • Geschäftsführung ohne Auftrag §677ff

  • Unerlaubte Handlungen §823ff (Deliktsrecht, z.B Auffahrunfall)

  • Ungerechtfertigte Bereicherung §821ff (Herausgabeanspruch z.B Rücktritt vom Kaufvertrag per Fernabsatz, Nichtbezahlung und Ware muss zurück)

  • Deliktsrecht ( sai lam ca nhan)

Beendigung von Arbeitsvertrag?

  • Kündigung
  • Anfechtung

  • Tod AN (bei tod AG läuft Vertrag weiter über Erben)

  • Aufhebungsvertrag( gerichtl. Vergleich)

  • Auslauf Befristung

  • Zweckserreichung

  • Nicht Insolvenz (= gute Grund für Kündigung)

  • Nicht Rente

  • auflösende Bedingungen (z.B Beendigung bei Renteneintritt)

  • Auflösung durch Urteil des Gericht §9KSchG

Kündigungsschutz?

muss Jeder AG beachten:

Form einhalten §623

Frist einhalten §622

  1. Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende

  2. Gilt für Kündigung vom AG: Betriebszugehörigkeit ab dem 25. Lebensjahr verlängert KüFri 1-7 Monate bei 2-20 Jahren

  3. Probezeit vereinbart ( max 6 Monate): KüFri 2 Wochen

  4. Tarifverträge können Mindestschutz unterwandern

  5. Einzelvertragliche Regelungen

  • Aushilfen = Arbeitsverhältnisse bis 3 Monate, KüFri frei wählbar, „Aushilfe“ muss explizit benannt werden

  • Nicht mehr als 20 AN im Betrieb ausschl. nur zur Berufsbildung, KüFri nict weniger als 4 Wochen

  1. Betriebszugehörigkeit-Fristen können vertraglich auch für An gelten

Besondere personengruppen

  • Schwangere

  • Elternzeit

  • Behinderte (Integrationsamt müssen zustimmen, Schutz beginnt wenn auf Wahlvorschlag stehen)

  • Bundesfreiwilligendienst

Muss jeder AG ab 2004 und 10, 25 MA beachten:

Kündigungsschutzgesetz

Gültig ab über 6 Monate Betriebszugehörigkeit:

Kündigung unwirksam wenn sozial ungerecht ist

Gründe:

  • Verhalten ( kann gesteuert werden)

    • Abmahnung ( Hinweis-, Dokumentation- , Warnfunktion), Gegendarstellung, Klage auf Entfernung, Schweigen

  • Person (Krankheit, Lizenzverlust)

    • Negativprognose ( Interessenabwägung)

  • Betriebsbedingt

    • Sozialauswahl ( abhängig von : Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung , Schwerbehinderung, sozial Schwächstes Glied wird behalten)

 

Abfindung ?

  •   kein Anspruch

  • AG kauft Risiko des Prozesses ab

  • Oft in Kündigungen: Abfindung bei Verzicht auf kündigungsschutzklage ( psychologischer Effekt, dass doch geklagt wird)

  • Steht im Arbeitsvertrag (kommt eh nie vor)

  • In Tarifverträgen ( gibs auch praktisch nicht mehr)