Wirtenfernkurs Aarau
Gastgewerberecht
Gastgewerberecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Students | 23 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 17.09.2015 / 18.09.2024 |
Weblink |
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Gewaltenteilung Bundesebene
- Exekutive:Bundesrat
- Legislative:Bundesversammlung
- Judikative: Bundesgericht
- Polizei:fedpol
Gewaltenteilung kantonale Ebene
- Exekutive:Regierungsrat
- Legislative:Grosser Rat
- Judikative:Obergericht/Kantonsrat
- Polizei:Kantonspolizei
Gewaltenteilung Gemeinde
- Exekutive:Gemeinderat
- Legislative:Gemeindeversammlung/Stadtparlament
- Judikative:-
- Polizei: STadtpolizei/Gemeindepolizei
Haftung Garderobe
- keine Haftung bei unbewachten Garderoben
- Haftung bei bewachter
Handelsregister obligatorisch für
Für alle die kaufmännisches Gewerbe betreiben, ausser Einzelfirmen mit weniger als 100000 Umsatz.
Was bewirkt der Handelsregistereintrag?
- Erlangung der Rechtspersönlichkeit
- Unterliegung der Betreibung auf Konkurs
- Buchführungspflicht
- Schutz des Firmennamens
GGG(Gastgewerbegesetz)bezweckt:
- Jugendschutz
- Gesundheitsschutz
- Alkoholmissbrauch verhindern
- Konsumenten/Personal/Awohner schützen
- Ruhe und Ordnung
Meldepflicht zur Aufnahme einer Wirtetätigkeit
- dauerhafte min.30 Tage vor Eröffnung an Gemeinderat der Standortgemeinde
- EInzelveranstaltung min 10 Tage vorher
Betriebsvorschriften
- ausreichende Entlüftung der Küche- und Gästeräume
- min. 1 WC, nach grösse ev.2, nach Geschlechtern getrennt
- Toiletten müssen in hygienischem Zustand gehalten werden
- Verstärkeranlagen, Lichteffekte dürfen nicht gesundheitsschädlich sein und die Anforderungen der kantonalen Schall- und Laserverordnung erfüllen
Schliessungsstunde(regulär)
Mo-Fr 5:00-00:15
Fr/Sa;Sa/So;vor gewöhnlichen Feiertagen bis 2:00
SO/Feiertagsmorgen ab 7:00
Schliessungsstunde(vor Feiertagen)
Vor und nach
- Karfreiteg,Ostersonntag,Pfingstmontag
- eidg. Dank-Buss-Bettag
- Wehnachtstag
bis 00:15
Pflichten der verantwortlichen Person
- Ruhe und Ordnung
- Betrieb mit Rücksicht auf Nachbarschaft führen
- kein übermässigen Lärm
- Schliessungstunde einhalten und durchsetzen
Sirupartikel
Angebot von min zwei nichtalkoholischen Getränken, welche günstiger sind als das günstigste alkoholische.
Alkoholabgabe
- Bewilligung zur Abgabe lautet auf die verantwortliche Person
- ist jährlich zu entrichten
- 2% des Umsatzes min. 100.- pro Jahr
Jugendschutz
- Jugendliche bis 16 dürfen ohne Eltern/Verantwortliche Person bis 21:00 bewirtet werden
- Jugendliche unter 16 haben kein Zutritt zu Dancings
- Jugendliche unter 18 haben kein Zutritt zu Nachtlokalen
- kein Alkohol an unter 16 jährige
- keine Spirituosen an unter 18 jährige
Rauchen
- Raucherräume(max 1/3 der Gesamtfläche)
- Raucherbetriebe(max 80m2)
Geschicklichkeitsautomaten
- Geldspielautomaten
- max Einsatz 5.-//Gewinn max 20x5.-
- max 1 Stück
- Unterhaltungsspielautomat
- Gewinn max 20.-
- max 3 Stück
- müssen in überwachten Räumen stehen
Schliessungszeiten Spiellokale
- Mo-Fr und Feiertage 00:15-12:00
- Sa/So 2:00-12:00
Gebühren und Abgaben
- dauerhafte Aufnahme der Wirtetätigkeit 150.-
- Änderung in der Betriebsführung 100.-
- Wirtefachprüfung pro Fach 120.-
- Gesuchsprüfung für Spirituosenkleinhandel 200.-
- Verlängerung der éffnungszeiten(bestimmter Anlass) 30.-100.-
Lärm bekämpfen drei Arten
- Lährmentstehung verhindern(keine Musik im freien)
- Lärmausbreitung vermindern(Fenster schliessen)
- Lärmeinwirkung vermindern
Schallpegel Grenzwert
max 93dB/Stunde
Veranstalter von Events mit Schallpegel 93dB-96dB muss sorgen für..
- Schallemission begrenzen, max Schallpegel 96dB
- Maximalpegel LAFmax 125dB darf während der ganzen Veranstaltung nicht überschritten werden
- Publikum hinweisen auf
- max 96dB
- mögliche Schädigung de sGehörs
- Gehörschutz kostenlos abgeben
- dB Wert kontinuirlich überwachen
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