Wirtenfernkurs Aarau

Gastgewerberecht

Gastgewerberecht


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Collège
Crée / Actualisé 17.09.2015 / 18.09.2024
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Intégrer
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Gewaltenteilung Bundesebene

  • Exekutive:Bundesrat
  • Legislative:Bundesversammlung
  • Judikative: Bundesgericht
  • Polizei:fedpol

 

Gewaltenteilung kantonale Ebene

 

  • Exekutive:Regierungsrat
  • Legislative:Grosser Rat
  • Judikative:Obergericht/Kantonsrat
  • Polizei:Kantonspolizei

Gewaltenteilung Gemeinde

  • Exekutive:Gemeinderat
  • Legislative:Gemeindeversammlung/Stadtparlament
  • Judikative:-
  • Polizei: STadtpolizei/Gemeindepolizei

 

Haftung Garderobe

  • keine Haftung bei unbewachten Garderoben
  • Haftung bei bewachter

Handelsregister obligatorisch für

Für alle die kaufmännisches Gewerbe betreiben, ausser Einzelfirmen mit weniger als 100000 Umsatz.

Was ist im Handelsregister ersichtlich?

  • Geschäftsname
  • Rechtsform&Sitz
  • Branche,Zweck,Inhaber,Teilhaber
  • Unterschriftsberechtigte
  • allenfals Kapital(AG)
  • Datum des Eintrages

Was bewirkt der Handelsregistereintrag?

  • Erlangung der Rechtspersönlichkeit
  • Unterliegung der Betreibung auf Konkurs
  • Buchführungspflicht
  • Schutz des Firmennamens

GGG(Gastgewerbegesetz)bezweckt:

  • Jugendschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Alkoholmissbrauch verhindern
  • Konsumenten/Personal/Awohner schützen
  • Ruhe und Ordnung

Meldepflicht zur Aufnahme einer Wirtetätigkeit

  • dauerhafte min.30 Tage vor Eröffnung an Gemeinderat der Standortgemeinde
  • EInzelveranstaltung min 10 Tage vorher

Betriebsvorschriften

  • ausreichende Entlüftung der Küche- und Gästeräume
  • min. 1 WC, nach grösse ev.2, nach Geschlechtern getrennt
  • Toiletten müssen in hygienischem Zustand gehalten werden
  • Verstärkeranlagen, Lichteffekte dürfen nicht gesundheitsschädlich sein und die Anforderungen der kantonalen Schall- und Laserverordnung erfüllen

Schliessungsstunde(regulär)

Mo-Fr 5:00-00:15

Fr/Sa;Sa/So;vor gewöhnlichen Feiertagen bis 2:00

SO/Feiertagsmorgen ab 7:00

Schliessungsstunde(vor Feiertagen)

Vor und nach

  • Karfreiteg,Ostersonntag,Pfingstmontag
  • eidg. Dank-Buss-Bettag
  • Wehnachtstag

bis 00:15

Pflichten der verantwortlichen Person

  • Ruhe und Ordnung
  • Betrieb mit Rücksicht auf Nachbarschaft führen
  • kein übermässigen Lärm
  • Schliessungstunde einhalten und durchsetzen

Sirupartikel

Angebot von min zwei nichtalkoholischen Getränken, welche günstiger sind als das günstigste alkoholische.

Alkoholabgabe

  • Bewilligung zur Abgabe lautet auf die verantwortliche Person
  • ist jährlich zu entrichten
  • 2% des Umsatzes min. 100.- pro Jahr

Jugendschutz

  • Jugendliche bis 16 dürfen ohne Eltern/Verantwortliche Person bis 21:00 bewirtet werden
  • Jugendliche unter 16 haben kein Zutritt zu Dancings
  • Jugendliche unter 18 haben kein Zutritt zu Nachtlokalen
  • kein Alkohol an unter 16 jährige
  • keine Spirituosen an unter 18 jährige

Rauchen

  • Raucherräume(max 1/3 der Gesamtfläche)
  • Raucherbetriebe(max 80m2)

Geschicklichkeitsautomaten

  • Geldspielautomaten
    • max Einsatz 5.-//Gewinn max 20x5.-
    • max 1 Stück
  • Unterhaltungsspielautomat
    • Gewinn max 20.-
    • max 3 Stück
  • müssen in überwachten Räumen stehen
  •  

Schliessungszeiten Spiellokale

  • Mo-Fr und Feiertage 00:15-12:00
  • Sa/So 2:00-12:00

Gebühren und Abgaben

  • dauerhafte Aufnahme der Wirtetätigkeit 150.-
  • Änderung in der Betriebsführung 100.-
  • Wirtefachprüfung pro Fach 120.-
  • Gesuchsprüfung für Spirituosenkleinhandel 200.-
  • Verlängerung der éffnungszeiten(bestimmter Anlass) 30.-100.-

Lärm bekämpfen drei Arten

  • Lährmentstehung verhindern(keine Musik im freien)
  • Lärmausbreitung vermindern(Fenster schliessen)
  • Lärmeinwirkung vermindern

Schallpegel Grenzwert

max 93dB/Stunde

Veranstalter von Events mit Schallpegel 93dB-96dB muss sorgen für..

  1. Schallemission begrenzen, max Schallpegel 96dB
  2. Maximalpegel LAFmax 125dB darf während der ganzen Veranstaltung nicht überschritten werden
  3. Publikum hinweisen auf
    1. max 96dB
    2. mögliche Schädigung de sGehörs
  4. Gehörschutz kostenlos abgeben
  5. dB Wert kontinuirlich überwachen