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W&G Anwenden und Verstehen, Profil E

15. Grundsätze der Bewertung

15. Grundsätze der Bewertung

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Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 04.05.2014 / 01.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wer haftet für die Schulden des Einzelunternehmens?

Der Eigentümer mit dem Gesellschafts- und seinem Privatvermögen.

Warum braucht es für Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500 000 strengere Vorschriften zu Buchführung und Rechnungslegung als für kleinere unternehmen?

Weil das Risiko für die Gläubiger bei höherem Umsatz steigt. Das Privatvermögen des Einzelunternehmers könnte im Falle eines Konkurses die Schulden evtl. nicht mehr decken.

Warum braucht es bei juristischen Personen spezielle gesetzliche Vorschriften für den Schutz der Gläubiger?

Weil im Falle einer Sanierung oder einer Liquidation nur das Gesellschaftsvermögen für die Schuldner der Gesellschaft haftet.

Wie nennt man Fremdkapitalgeber bzw. Kreditoren auch noch?

Gläubiger

In welchem Gesetz und in welchen Artikel sind die Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung und damit auch zur Bewertung geregelt?

Im Obligationenrecht, im 32. Titel "Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung" (dem Recht der Kaufleute, in den Artikeln 957 ff.)

Warum nützen die Bestimmungen zum Gläubigerschutz auch den Aktionären?

Diese Bestimmungen stellen sicher, dass die Bücher ordnungsgemäss geführt und die Bilanzpositionen nicht zu optimistisch bzw. vorsichtig oder höchstens zu realistischen Werten bewertet werden. Dies vermeidet im Falle einer Liquidation böse Überraschungen für Fremd- wie für Eigenkapitalgeber.

Nennen Sie mindestens vier Instrumente im OR zum Schutz der Kapitalgeber.

Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung, Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung, Anhang zur Jahresrechnung, Bewertungsvorschriften, Reservebildungsvorschriften, Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung und Verantwortlichkeit von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Definieren Sie den folgenden Begriff:

Anschaffungswert

Ankaufspreis exkl. MWST von Vorräten oder Anlagevermögen inkl. Bezugs- und Montagekostten.