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Sozialer Ausgleich
Sozialer Ausgleich
Set of flashcards Details
Flashcards | 16 |
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Students | 17 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 04.12.2015 / 18.10.2024 |
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Prinzip des sozialen Ausgleichs
Der soziale Ausgleich ist ein massgebliches Element der soz. Marktwirtschaft der Schweiz und in der Gesetzgebung verankert. Die Eingriffe, die hierzu von staatliche Seite erfolgen, soll für soziale Sicherheit sowie soziale Gerechtigkeit sorgen. Beduetet das Einkommen und Vermögensuntersch. minimiert werden (soz. Gerechtigkeit) und allen ein Existenzminimum garantiert wird (soz. Ausgleich)
jung und alt =AHV
arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig = IV
erwerbstätig und unfreiwillig nicht erwärbstätig = ALV
gesund und krank = Krankenkassenobligatorium
reich und arm = Umverteilung ü. Steuern und AHV/IV Beiträge (Steuerprogression..)
Ziele und Instrumente der soz. Ausgleiches
Soz. Ausgleich: Ziele und Instrumente
Ziele: Soz. Sicherheit, Soz. Gerechtigkeit
Instrumente: AHV;IV;ALV;KK;Steuerprogression,Erbschaftssteuer, Unfallversicherung
Soz. Ausgleich am BSP der AHV
Ein Instrument ist die Zahlung von Renten an nicht mehr erwärbstige Menschen oder deren Hinterbliebenen. So zahlen AN und AG in die 1- Säule ein. Im Bedarfsfall erhalten dann sie selbst oder die Hinterbliebenen Leistungen aus der AHV. Eine Rente wird als Einkommen ohne Arbeitsleistung bezeichnet.
Bez: Staatliche Vorsorge
Bestandteile: AHV/IV und EL
Ziel: Existenzsicherung
Beiträge: Fester % vom Bruttolohn
Träger: staatliche Ausgleichskassen
Leistungen. Altersrenten, Witwen- und Waseinrenten, IV-renten und EL zur AHV und IV
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren
Besonderheiten: obligatorisch
Merkmale 2. Säule
Bez: Berufliche Vorsorge
Bestandteile: Obligatorische BV und Überobligatorische BV
Ziel: Fortfürhung des bisherihen Lebensstandarts swoie zusätzliche Bedürfnisse
Beiträge: Alters und Kassenabhängiger % vom versicherten Lohn
Träger: Vorsorgeeinrichtungen (PK)
Leistungen: Altersrente oder Kapitalbezug, Witwen und Waisenrente, IV
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren
Besonderheiten: obligatorisch
Merkmale 3. Säule
Bez: private Vorsorge
Bestandteile: 3a gebunden und 3b frei
Ziel: zusätzliche Bedürfnisse
Beiträge : -
Träger: 3a und 3b: Banken und Versicherungsgesellschaften
Leistungen: Verzinste Ersparnisse und Kapitalleistungen oder Renten
Finanzierungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren
Besonderheiten: frewillig, Steuerbegünstigung bei 3a und Erlebnisfallversicherung
obligatorischer Teil
mit dem obligatorischen Teil (Säule 1 und 2) der Vorsorge sollen 60% der letzten Erwerbseinkommens gesichert sein. Die 3. Säule gillt für zusätzliche Ersparnisse, da die Rente sehr beschränkt ist.
1. Säule (AHV)
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Alle AG und AN müssen Lohnprozente in die Ausgleichskasse zahlen. Wer nicht Erwärbstätig ist zahlt einen Mindesbetrag in die Ausgleichskasse.. Zudem fliessen auch Steuereinnahmen in die Ausgleichskasse. Aus dieser Kasse werden dan sofort die Zahlungen an die Render/Inen getätigt. Seit dem 1.1.1948 ist die Zahlung der Lohnprozente erhalten. Umalgeverfahren: man zahlt ein und es wir direkt wieder ausbezahlt.
2. Säule (BVG)
Um nicht nur die Existent, sondern auch den gewohnten Lebensstandard zu sichern, sind alle AN und Ag über 25 Jahre, welche mehr als ein mindesjahreslohn von 21 150 verdinen, verplfichtet über die 1. Säule hinaus weitereLohnanteile für die Altervorsorge abzuführen. Diese Regelung wurde am 1.1.1985 mit dem Gesetz der BVG eingeführt. Die 2. Säule funktiniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei spart heder abreitende Person Alterkapital in die KN ein, das nur ihr gehört und erst beim Eintritt in den Ruhestand zugreifen kann.
3. Säule (priv. Vorsorge)
Die mit der 1. und 2. Säule erzeugten 60% der letzten Erwerbseinkommen reichen aber heute oft nicht mehr aus., um die Grundbedürfnisse hinasugehend zu decken. Das Ziel der 3. Säule liegt darin, diese Kostenlücke zu schliessen um im Pensionsalter Kapital für zusätzliche Wünsche zur Verfügung zu haben.
2. und 3. Säule gehören nicht zum Soz- Ausgleich, weil ..
die Personen eigene Ersparnisse sammeln und diese gehören dan eineme selbst. Jeder bezahlt unterschiedlich viel ein und spart selber nur für sich.
Herausforderung des sozialen Ausgleichs
Der soz. Ausgleich kann an seine Grenzen stossen, wenn die Umverteilung ein bestimmtes Mass angenommen hat und von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr ohne weitere mitgetragen wird. Dies lässt sich durch den demografischen Wandels beeinflussen. Zum bsp. gab es früher viel mehr junge als alte. Heute ist die Bevölkerung veraltet. Dies liegt an der gesunkenen Geburtenrate.
Rückgang der Geburtenrate
Leichte Verfügbarkeit empfängnis verhütender Mittel. ( Frauen und Männer sindheute über die Möglichkeit von EInsatz und Bezug von Empfangsverühttungsmittel umfassen informiert)
Ältere Erstgebärende ( Frauen werden immer älter, bevor sie ihr erstes Kind bekommen)
Bildungschancen ( viele Paare entscheiden sich für Beruff und Karriere. Dies rückt somit in den Vordergrund.
Konsumdenken ( Kinder ksoten Geld. Je hoher der Wohlstand einer Gesellschaft ist, umso niederiger die Geburtenrate.
Mangelnde Gesellschaftliche Unterstüz. (Eltern haben oft Probleme mit der Kinderbetr. AG regieren teils unflexibel auf die Bedürfnisse von Eltern. Zudem erhält man wenig finanz. Untersützung.
Erhöung der Lebenserwartung
Hygiene und medizinische Versorgung ( Menschen leben heutzutage viel hygenischer. So treten Seuchen und Krankheiten gar nicht mehr auf bzw. fast gar nicht mehr.
Veränderung körperliche Belastung (In den vergangenen Jahrenzehnten hat die körperliche Belastung im beruflichen und privaten stark abgenommen. Gesundheitsschäden nehmen infolge Haltungsscäden zu.
Bewusstsein für gesunde Lebensführung ( Aus der med. Entwicklung heraus kennt der moderne Mensch Verhaltensweisen, die ihn gesund und fit halten. Hierzu gehört gesundes Essen, Sport und regemässige med. Vorsorge. Die rücken in das Bewusstsein der Menschen und gehören vielfach zum Lifestyle.
Folge gegenüber AHV
Die Folgen für die AHV sind, dass es immer mehr Menschen gibt, die Anspruch auf eine Rente haben. Demgegenüber steht aufgrund des Geburtenrückstands eine abnehmende Zahl von Erwärbstätigen, welche für die Leistungen der AHV aufkommen müssen.
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