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Sozialer Ausgleich
Sozialer Ausgleich
Kartei Details
Karten | 16 |
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Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 04.12.2015 / 24.03.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Wirtschaft & Gesellschaft anwenden und verstehen) |
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Prinzip des sozialen Ausgleichs
Der soziale Ausgleich ist ein massgebliches Element der soz. Marktwirtschaft der Schweiz und in der Gesetzgebung verankert. Die Eingriffe, die hierzu von staatliche Seite erfolgen, soll für soziale Sicherheit sowie soziale Gerechtigkeit sorgen. Beduetet das Einkommen und Vermögensuntersch. minimiert werden (soz. Gerechtigkeit) und allen ein Existenzminimum garantiert wird (soz. Ausgleich)
Ziele und Instrumente der soz. Ausgleiches
Soz. Ausgleich: Ziele und Instrumente
Ziele: Soz. Sicherheit, Soz. Gerechtigkeit
Instrumente: AHV;IV;ALV;KK;Steuerprogression,Erbschaftssteuer, Unfallversicherung
Soz. Ausgleich am BSP der AHV
Ein Instrument ist die Zahlung von Renten an nicht mehr erwärbstige Menschen oder deren Hinterbliebenen. So zahlen AN und AG in die 1- Säule ein. Im Bedarfsfall erhalten dann sie selbst oder die Hinterbliebenen Leistungen aus der AHV. Eine Rente wird als Einkommen ohne Arbeitsleistung bezeichnet.
Bez: Staatliche Vorsorge
Bestandteile: AHV/IV und EL
Ziel: Existenzsicherung
Beiträge: Fester % vom Bruttolohn
Träger: staatliche Ausgleichskassen
Leistungen. Altersrenten, Witwen- und Waseinrenten, IV-renten und EL zur AHV und IV
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren
Besonderheiten: obligatorisch
Merkmale 2. Säule
Bez: Berufliche Vorsorge
Bestandteile: Obligatorische BV und Überobligatorische BV
Ziel: Fortfürhung des bisherihen Lebensstandarts swoie zusätzliche Bedürfnisse
Beiträge: Alters und Kassenabhängiger % vom versicherten Lohn
Träger: Vorsorgeeinrichtungen (PK)
Leistungen: Altersrente oder Kapitalbezug, Witwen und Waisenrente, IV
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren
Besonderheiten: obligatorisch
Merkmale 3. Säule
Bez: private Vorsorge
Bestandteile: 3a gebunden und 3b frei
Ziel: zusätzliche Bedürfnisse
Beiträge : -
Träger: 3a und 3b: Banken und Versicherungsgesellschaften
Leistungen: Verzinste Ersparnisse und Kapitalleistungen oder Renten
Finanzierungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren
Besonderheiten: frewillig, Steuerbegünstigung bei 3a und Erlebnisfallversicherung
obligatorischer Teil
mit dem obligatorischen Teil (Säule 1 und 2) der Vorsorge sollen 60% der letzten Erwerbseinkommens gesichert sein. Die 3. Säule gillt für zusätzliche Ersparnisse, da die Rente sehr beschränkt ist.