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Werkvertrag

Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT

Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT


Kartei Details

Karten 50
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 27.03.2015 / 01.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was ist ein Werk?

Arbeitserfolg, welcher von Unternehmer beeinflusst werden kann: anfertigen, herstellen, reinigen, ändern, reparieren. Nicht beeinflussbar: Lehr- Prozess- Heilerfolg, somit Aufträge.

BGer neu: körperliches werk, geistiges werk: bewegliche/unbewegliche (körperliche) SacheN, 

auch Arbeiten an bereits vorhanderenen Sachen
sogar Druckauftrag, Vermessung Grundstück, Aufstellen Kran, Konzertauffhrung, Haarschneiden, Ortsversetzung eines Hauses, Beleuchtung, Beheizung (mit Arzt/Personentransportvertrag grunds.Auftrag)
Kein Auftrag: Gutachten Arzt, Prothesen, etc.

Nicht: Ratschlag, Fotomodel, Bauleitung, vorgefertigte PC-Software

Entgelt für Werk wenn nichts vereinbart?

Natürliche Vermutung zur stillschweigend vereinbarten Entgeltlichkeit

Unentgeltlichkeit: Auftrag / a.M. Innominatkontrakt, der werkvertragsähnlich

Werkvertrag

vollkommen zweiseitiger Vertrag Schuldvertrag, kein Dauervertrag

Bauwerkvertrag

Totalunternehmer: einheitlich als Werkvertrag bezeichnet, auch wenn Subunternehmer beauftragt

Risiko: Insolvenz TU, Besteller muss dann bei Eintrag Bauhandwerkerpfandrecht doppelt bezahlen, dagegen entweder direkte Entschädigung Handwerker vereinbaren, Verträge direkt mit Handwerkern abschliessen, Schadloshaltungs-Versicherung oder Einzahlung via Sperrkonto.

Generalunternehmer: Errichtung Bauwerk, welches von Drittem projektiert wurde. Werkvertrag, auch wenn GU auf eigenen Namen auf eigene Rechnung durch Sub-Unternehmer handelt.

Teilunternehmer: Verpflichtet sich neben anderen Bauugs zur Errichtung Gesamtbauwerk beizutragen. Selbst. WerkV mit TU oder GU oder Bauherr.

Architektenvertrag

Erstellen Pläne und Protokolle, Ausarbeitung Kostenvorschläge, Gutachten, Baubuchhaltung, Schlussabrehnung sind Werkvertrag

Planung,Erstellen Kostenvoranschlag, Vergebung Bauarbeiten, Bauleitung sind Gesamtvertrag, gemischtes Rechtsverhältnis Werkvertrag/Auftrag

Auf gesamten Vertrag auftragsrechtlicher Widerruf i.S.v. OR 404 anwendbar

Werklieferungsvertrag

UG liefert auch Stoff.

Werkvertrag

Rechtsgewährleistung Kaufrecht (inkl. WKÜ)

Sachgewährleistung Werkvertragsrecht

Abgrenzung Auftrag-Werkvertrag

Bei WerkV best. Arbeitserfolg geschuldet

Auftrag nur sorgfältiges Tätigwerden im Interesse Auftraggeber (=Wirken),
Hinweise: höheres Vertrauensverhältnis Parteien, Suboordination Auftragsnehmer, kann DAuerschuld sein, Vergütung kann nach Zeit Tätigkeit bemessen werden

Auftrag, wenn Richtigkeit Ergebniss nicht objektiv überprüfbar oder Verwirklichung Resultat unkalr

Abgrenzung Arbeitsvertrag-Werkvertrag

ArbV: Tätigwerden, Arb. Nehmer eingegliedert in Arbeitsorganisation. Unternehmer bewirkt geschuldeten Erfolg organisatorisch selbständig.