Vertragsrecht
Vertragsrecht
Vertragsrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 45 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Primary School |
Created / Updated | 15.09.2014 / 12.06.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vertragsrecht5
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vertragsrecht5/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
LZ16:Nenne, vergleiche und bewerte den Verzug des Käufers!
Rücktrittsrecht des Verkäufers:
1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer das Recht, ohe weiters (=keine Nachfrist) vom Vertrage zurückzutreten.
2 Er hat jedoch dem Käufer, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will, sofort Anzeige zu machen.
3 Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des Käufers übergegangen, so kann der Verkäufer nur dann wegen Verzugs des Käufers von dem Vertrag zurücktreten und die übergebene Sache zurück fordern, wenn er sich dieses Recht ausdrücklicht vorbehalten hat. (Eintragung der Eigentumsvorbehalte)
LZ16:Erkläre den Eigentumsvorbehalt!
-muss vertraglich vereinbart sein
-häufig sind Formulierungen nicht genügend, da Bevollmächtigung des Verkäufers fehtl, im Namen des Käufers die Unterschrift auf dem Gesuchsformular
Beispiel Vertragsklausel: Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Besteller alle gegenwärtigen und zukünftigen entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten mit Abschluss des Vertraes, auf Kosten des BEstellers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgrenzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
LZ21: Erkläre und nenne die typischen Merkmale und Besonderheiten des Auftrags!
Beim Auftrag (=Mandat) verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste im Interesse der Auftraggeberin zu erledigen. Kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Der Beauftragte verpflichtet sich zum blossen - sorgfältigen - Tätigkeitwerden. Es ist kein Erfolg geschuldet (keine Grantie geschuldet). Ein Auftragsverhältnis kann jederzeit beendet werden..
Beispiele Verträge mit Ärzten, Anwälten, Architekten (sofern es sich um eine "Gesamtleistung" handelt), Treuhänder
LZ26: Erkläre die Produktehaftpflich!
-alle am Produktions- und Vertreibsprozess Beteiliten können von den Geschädigten belangt werden (Hersteller, Importeur, Verkäufer)
-gehaftet wird für Schädne infolge Fehlerhaftigkeit eines Produkts (nicht Dienstleistungen):
-Personenschäden (Arzt-, Spitalkosten, Verdienstausfall usw.)
-Sachschäden beim Konsumenten (Wohnzimmer, etc.)
-Selbstbehalt bei Sachschäden: 900 CHF (damit nicht jeder der sich mit Messer scheidet klagt!)
-Innert drei Jahren ab Kenntnis des Schaden, Fehler des Produkts, Hersteller; 10 Jahre nach Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
-Auschluss der Produktehaftpflicht ist nicht möglich, da es sich um zwingendes Recht handelt
LZ2: Nenne die verschiedenen Vertragsarten und was sie "regeln"?
- Kaufvertrag: Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, & der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen
- Mietvertrag: Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, & der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten
- Der Werkvertrag: Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
- Der Auftrag: Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen
- Der Arbeitsvertrag: Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes, der nach Zeitabschnitten (Zeitlohn) oder nach geleisteter Arbeit (Akkordlohn) bemessen wird.
LZ7: Wann ist ein Vertrag ungültig, sprich nichtig oder anfechtbar?
Nichtigkeit (unmöglich, unsittlich, wiederrechtlich):
- Rechtsfolge der gänzlichen Unbeachtlichkeit (OR 20)
- Rechtshandlungen werden so gestellt, als seien sie nie geschehen
- Beide Parteien können sie jederzeit geltend machen (keine Fristen)
- Bereits Geleistetes wird gestützt auf die ungerechtfertige Bereicherung zurückgefordert (OR 62 ff.)
Anfechtbarkeit:
- Nachträgliche Beseitigung bestimmter Rechtsfolgen
- Vertrag ist gültig, ausser er wird innert Frist angefochten - ohne Anfechtung gilt der Vertrag als genehmigt
- Nur die betroffene Partei kann sich darauf berufen
- Bereits Geleistetes wird nach OR 62 ff. zurückgefordert
LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Kaufvertrags zum:
1. Werkvertrag?
2. Zum Tausch/Schenkung?
3. Miete/Leihe?
1. Besteht eine Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht und muss sie hergestellt werden, so ist zu unterscheiden, ob es sich um eine serienmässiges hergestelltes oder individuell angefertigtes Produkt handelt. Bei serienmässig hergestellten Produkten (Auto) lieg ein Kauf vor, bei individuell angefertigten ein Werkvertrag.
2. Hier ist der Kaufpreis das wesentliche Unterscheidungsmerkmal.
3. Bei diesen Verträgen erhält der Mieter bzw. Entlehner im Unterschied zum Kaufvertrag kein Eigentum an der Sache.
LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Kaufvertrags zum:
1. Werkvertrag?
2. Zum Tausch/Schenkung?
3. Miete/Leihe?
1. Besteht eine Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht und muss sie hergestellt werden, so ist zu unterscheiden, ob es sich um eine serienmässiges hergestelltes oder individuell angefertigtes Produkt handelt. Bei serienmässig hergestellten Produkten (Auto) lieg ein Kauf vor, bei individuell angefertigten ein Werkvertrag.
2. Hier ist der Kaufpreis das wesentliche Unterscheidungsmerkmal.
3. Bei diesen Verträgen erhält der Mieter bzw. Entlehner im Unterschied zum Kaufvertrag kein Eigentum an der Sache.
LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Mietvertrags:
1. zur Gebrauchsleihe?
2. zum Darlehen?
1. Abgrenzungskriterium ist die Entgeltlichkeit.
2. Ein Darlehen bezieht sich auf Geld oder andere vertretbare Sachen, die im Gegensatz zur Miete ins Eigentum des Borgers übergehen und von diesem verbraucht werden dürfen (Rückerstattungspflicht)
LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Werkvertrags zum Auftrag?
Beim Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte zum blossen - sorgfältigen - Tätigwerden, ein Erfolg ist nicht geschuldet. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis wird im Unterschied zum Werkvertrag also nicht übernommen, da dies gar nicht möglich ist. Wichtig ist die Unterscheidung aus deshalb, weil ein Auftragsverhältnis im Gegensatz zum Werkvertrag jederzeit beendet werden kann.
LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Auftrags:
1. zur blossen Gefälligkeit?
2. zum Arbeitsvertrag?
1. Diese ist kein Vertrag und entsprechend können keine Erfüllungs- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Abgrenzungen insbesondere vom unentgeltlichen Auftrag: fehlender Rechtsbindungswillen der Parteien.
2. Im Unterschied zum Arbeitnehmer steht der Unternehmer nicht in einem Subordinationsverhältnis zum Auftraggebern. Er ist nicht in seinen Betrieb eingegliedert. Dies ist wichtig, da der Auftragnehmer nicht denselben Schutz geniesst wie ein Arbeitnehmer.
LZ 17. Was ist Gewährleistung (Kaufvertrag)?
- von Gewährleistung (2 Jahre) spricht man, wenn die gekaufte Sache Mängel aufweist
- Ein Mangel ist die Abweichtung von den allgemein vorausgesetzten und von den zugesichterten Eigenschaften (OR 197)
- Es wird in Rechtsmängel- und Sachmängelahftung unterschieden.
LZ 17: Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer?
- Wandelung: Aufhebung / Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadenersatz nur bei wesentlichen Mängel möglich
- Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises um den Minderwert (Preisminderung)
- Ersatzlieferung: Umgehende Lieferung von einwandfreier Ware, Rückgabe der mangelhaften Ware
LZ 22: Welche "Sondervereinbarungen" mit Lieferanten gibt es und wozu dienen diese?
- Rahmenvereinbarung
- Loistikvereinbarung
- Qualitätssicherungsvereinbarung (mit Produktehaftpflicht)
Mit solchen Sondervereinbarungen will man vorallem die Kosten senken und ein sicheres Risikomgmt. haben.
Weiter wird im Lernziel noch von eigenen Bsp. gesprochen, welche in den Beschaffungsalltag übertragen werden können. Muss jeder für sich selber können :-)
LZ 19: In welche Vertragsart gehört der Werkvertrag?
Verträge auf Arbeitsleistung
LZ 19: Was ist ein Werkvertrag?
Ein gezielter Arbeitseinsatz mit Ergebnis und Erfolg
z.B. Einbauschrank, Massgeschneiderter Anzug
Den Lohn nennt man Werkslohn
LZ 4: Welche 5 Voraussetzungen müssen vorhanden sein für einen gültigen Vertragsabschluss?
-Handlungsfähigkeit
-Konsens
-Formschriften
-keine Inhaltsmängel
-keine Willensmängel
LZ 9: Was ist eine Konventionalstrafe?
Das Versprechen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger bei nicht oder nicht richtigem Einhalten des Vertrages eine bestimmte Leistung zu erbringen (meistens Geldstrafe)
LZ 9: Was ist eine Zession?
Ein Gläubigerwechsel (Vertrag)
LZ 9: Was ist eine Bürgschaft?
Hier verpflichtet sich der Bürge für die Schuld des Gläubigers beim Schuldner aufzukommen und zu bürgen
LZ 9: Was ist Eigentumsvorbehalt?
Vereinbarung, wo das Eigentum einer Sache solange beim Verkäufer bleibt, bis diese vollständig bezahlt ist.
Muss im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers eingetragen werden (wichtig im Konkursfall)
LZ 14: Was ist ein Fahrniskaufvertrag?
Fahrnis = bewegliche Sache
Wird alles geregelt, was nicht den Kauf von Grundstücken betrifft
z.B. Sachen, Rechte, Vermögen, Erbschaft, Aktien etc.
LZ 14: Wann erfolgt die Eigentumsübertragung?
nicht durch Abschluss des Vertrags sondern mit der Übergabe der Sache an den Käufer
LZ 19: Wann geht Nutzen und Gefahr an den Käufer über?
mit Abschluss des Vertrags
LZ 19: Erkläre kurz die Gewährleistung
der Verkäufer hat Gewähr zu leisten, dass die gekaufte Sache keine Mängel hat.
Diese gilt 2 Jahre
Der Käufer muss die Sache nach Erhalt prüfen und Mängel umgehend melden.
LZ 19: Was reicht man ein, wenn man Mängel entdeckt?
Mängelrüge
LZ 24: Worauf muss bei internationalen Verträgen geachtet werden?
dass immer unser Gerichtsstandort vertraglich vereinbart ist
LZ 24: Welches Recht kommt sonst zum Zug?
Wiener Kaufrecht
LZ 5: Nenne die 5 Voraussetzungen für den Vertragsabschluss.
- Handlungsfähigkeit der Parteien Rechtsfolge Nichtig
- Konsens (Einigkeit) Rechtsfolge Nichtig
- Formvorschriften beachten (Formfrei oder das Gesetz schreibt es vor) Rechtsfolge Nichtig
- Inhaltsmängel fehlen (z.B. wenn man keine Verfügungsgewalt hat.) Rechtsfolge Nichtig
- Willensmängel fehlen Rechtsfolge Anfechtbar
Wird eine dieser Voraussetzungen missachtet, ist der Vertrag entweder nichtig oder anfechtbar.
Eselsbrücke:
Helfen knausrige Einkäufer immer weiter?
-
- 1 / 45
-