Vertragsrecht

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Vertragsrecht

Matthias Müller

Matthias Müller

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 15.09.2014 / 12.06.2018
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LZ 19: In welche Vertragsart gehört der Werkvertrag?

Verträge auf Arbeitsleistung

LZ 19: Was ist ein Werkvertrag?

Ein gezielter Arbeitseinsatz mit Ergebnis und Erfolg

z.B. Einbauschrank, Massgeschneiderter Anzug

Den Lohn nennt man Werkslohn

LZ 4: Welche 5 Voraussetzungen müssen vorhanden sein für einen gültigen Vertragsabschluss?

-Handlungsfähigkeit

-Konsens

-Formschriften

-keine Inhaltsmängel

-keine Willensmängel

LZ 9: Was ist eine Konventionalstrafe?

Das Versprechen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger bei nicht oder nicht richtigem Einhalten des Vertrages eine bestimmte Leistung zu erbringen (meistens Geldstrafe)

LZ 9: Was ist eine Zession?

Ein Gläubigerwechsel (Vertrag)

LZ 9: Was ist eine Bürgschaft?

Hier verpflichtet sich der Bürge für die Schuld des Gläubigers beim Schuldner aufzukommen und zu bürgen

LZ 9: Was ist Eigentumsvorbehalt?

Vereinbarung, wo das Eigentum einer Sache solange beim Verkäufer bleibt, bis diese vollständig bezahlt ist.

Muss im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers eingetragen werden (wichtig im Konkursfall)

LZ 14: Was ist ein Fahrniskaufvertrag?

Fahrnis = bewegliche Sache

Wird alles geregelt, was nicht den Kauf von Grundstücken betrifft

z.B. Sachen, Rechte, Vermögen, Erbschaft, Aktien etc.

LZ 14: Wann erfolgt die Eigentumsübertragung?

nicht durch Abschluss des Vertrags sondern mit der Übergabe der Sache an den Käufer

LZ 19: Wann geht Nutzen und Gefahr an den Käufer über?

mit Abschluss des Vertrags

LZ 19: Erkläre kurz die Gewährleistung

der Verkäufer hat Gewähr zu leisten, dass die gekaufte Sache keine Mängel hat.

Diese gilt 2 Jahre

Der Käufer muss die Sache nach Erhalt prüfen und Mängel umgehend melden.

LZ 19: Was reicht man ein, wenn man Mängel entdeckt?

Mängelrüge

LZ 24: Worauf muss bei internationalen Verträgen geachtet werden?

dass immer unser Gerichtsstandort vertraglich vereinbart ist

LZ 24: Welches Recht kommt sonst zum Zug?

Wiener Kaufrecht

LZ 5: Nenne die 5 Voraussetzungen für den Vertragsabschluss.

- Handlungsfähigkeit der Parteien Rechtsfolge Nichtig

- Konsens (Einigkeit) Rechtsfolge Nichtig

- Formvorschriften beachten (Formfrei oder das Gesetz schreibt es vor) Rechtsfolge Nichtig

- Inhaltsmängel fehlen (z.B. wenn man keine Verfügungsgewalt hat.) Rechtsfolge Nichtig

- Willensmängel fehlen Rechtsfolge Anfechtbar

Wird eine dieser Voraussetzungen missachtet, ist der Vertrag entweder nichtig oder anfechtbar.

Eselsbrücke:

Helfen knausrige Einkäufer immer weiter?

LZ 10: Nenne wesentliche Elemente der Vertragserfüllung.

Ein Vertrag ist richtig erfüllt, wenn der Gläubiger die nach Person, Ort, Zeit und Inhalt richtige Leistung erhält. Der Schuldner hat die versprochen Leistung im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität zu liefern.

LZ 10: Neenn die Wahlrechte 1-3 des Gläubigers bei einem Schuldnerverzug.

Wahlrecht 1

Festhalten an der nachträglichen Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung

Wahlrecht 2

Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Wahlrecht 3

Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens des Vertrages.

LZ 10: Nenne die 3 Erfüllungsorte um einen Vertrag "wenn keine Vereinbarung vorhanden ist" zu erfüllen.

Geldschuld: Wohnort / Geschäftsorte des Gläubigers (Bringschuld)

Gattungssache: Wohnort / Geschäftsort des Schuldners (Holschuld)

Speziessache (Ganz bestimmte Sache) dort, wo sich die Sache im Moment des Vertragsabschlusses befindet.

LZ 15: Nenne die Hauptpflichten der Parteien bei einem Kaufvertrag.

Hauptpflichten des Verkäufers

Verpflichtungsgeschäft: Übergabe des Kaufgegenstandes

Verfügungsgeschäft: Übertragung des Eigentums erfolgt nach sachenrechtlichen Prinzipien

Hauptpflicht des Käufers

Verpflichtungsgeschäft: Zahlung des Kaufpreises

Obliegenheit: Annahme der Kaufsache

Obliegenheiten sind gerichtlich nicht einklagbar

Werden Obliegenheiten nicht erfüllt, gehen Rechte verloren Bsp. Prüfungspflicht bei Annahme.

LZ 15: Nenne die Nebenpflichten der Parteien bei einem Kaufvertrag.

Sorgfältige Aufbewahrung bis zur Übergabe

Tragung der Kosten bis zur Übergabe (Bereitstellen, Übergabe)

Untersuchungs- und Aufklärungspflichten (Messen, Wägen, Informieren)

Verpackungspflicht (soweit notwendig bis Erfüllungsort)

Gewährleistung (Rechts- und Sachgewährleistung)

Beim Frankokauf und Distanzkauf: Transportkosten

LZ 20: Erkläre den Unterschied von Kaufvertrag, Werk- und Werklieferungsvertrag.

Werkvertrag: Der Unternehmer schuldet nicht bloss ein Tätigwerden, sondern einen Erfolg, dass er herstellen oder verändern muss. Vertragsgegenstand ist das Arbeitsresultat und nicht die Arbeit als solches

Werklieferungsvertrag: Das Werk aus selbst beschafftem Stoff. z.B. Bau eines Hauses aus vorfabrizierten Elementen.

Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag beinhaltet die Verpflichtung zur entgeltlichen Übergabe eines Kaufgegenstandes. Zweiseiteiger Vertrag, der Zug um Zug erfüllt wird.

 

LZ 25: Zeige Unterschiede des Wiener Kaufrechtes zum Schweizer Recht auf

Ein Angebot kann bis zum Versand des Akzepts wiederrufen werden

Stillschweigen ist nie Akzept.

Nur wesentliche Vertragsverletzungen berechtigen zur Ersatzlieferung oder Aufhebung des Vertrags.

Gefahrübergang erfolgt grundsätzlich mit der Übergabe der Sache

LZ1: Erkläre die Vertragsbeziehungen im Einkauf!

siehe Bild

LZ6: Erkläre die Beudeutung von der Formvorschrift!

Verträge können grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden (Art. 11 OR). In bestimmten Fällen schreibt das Gestzt aber vor, dass Vertäge eingenhändig unterzeichnet werden müssen (einfache Schriftlichkeit).

Teilweise ist ein bestimmter Mindestinhalt gefordert (Qualifizierte Schriftlichkeit) oder eine öffentlichen Beurkundung.

Qualifizierte Schriftlichkeit: Abzahlungsvertrag, Lehrvertrag, Bürgschaft Testament

Öffentliche Beurkundung:Ehe- und Erbverträge, Grundstückskaufvertrag.

LZ6:Wie werden gültige Verträge per Mail und via Internet abgeschlossen?

Verträge, für die bestimmte Formvorschriften (also bei vorgeschriebener Schriftlichkeit) gelten kommen so nicht gültig zu stande.

Wenn der Grundsatz der Formfreiheit gilt, ist ein Vertragsabschluss über das Internet möglich. Um Vertraulichkeit und Identität der Geschäftspartner sicherzustellen, können elektronische Signaturen verwendet werden. Die elektronische Singatur (SuisseID, qualifiziertes Zertifikat) wurde der eigenhändigen Unterchrift gleichgestellt. Damit der Vertrag gültig via Internet abgeschlossen werden kann, ist es notwendig, dass alle Verpflichteten je über eine elektronische Signatur verügen.

LZ11: Nenne die Voraussetzungen damit es sich um einen Schuldnersverzug handelt und nenne mögliche Massnahmen für den Gläubiger!

Voraussetzungen:
-Fälligkeit der Forderung
-Mahnung, sofern notwendig (bei Termin oder fixgeschäft keine Mahnung erforderlich!)
-Wirkungen des Schuldnerverzugs

Massnahmen:
-Verspätungsschaden bzw. Schadenersatz
-Verzugszins
-Haftung für Zuall geht zu Lasten des Schuldners
-Wahlrecht des Gläubigers

LZ11:Skizziere den Ablauf des Schuldnerverzug!

siehe Bild

LZ11: Nenne und erkläre die Wahlrechte des Gläibigers!

Wahlrecht 1:
Festhalten an der nachträglichen Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung. Es ist also nicht möglich, die Leistung schneller von einem Dritten zu erhalten.

Wahlrecht 2:
Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Das heisst die Leistung ist bei einem anderen erhältlich, aber teuer!

Wahlrecht 3:
Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallen des Vertrags. Die Leistung kann ist bei einem anderen erhältlichund sogar billiger!

LZ11: Was versteht man unter nachträglicher objektiver Unmöglichkeit?

Die Leistung wird vor der Vertragserfüllung ohne Verschulden des Schuldners unmöglich. Zum Beispiel Anna mietet für einen Rundflug ein Flugzeug. Vor Beginn des Rundflugs wird das Flugzeug durch einen Blitz zerstört.

Folge: Der Vertrag fällt dahin, bereits Geleistetes kann gestütz auf die ungerechtfertigte Bereicherung zurück gefordert werden. D.h. Anna erhält die 500.- zurück.

Ausnahme: Fälle in denen die Gefahr vor Erfüllung auf den Gläubiger übergeht

LZ16:Nenne, vergleiche und bewerte den Verzug des Verkäufers!

Verzug in der Übergabe:

1 Ist ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen Nichterfüllen beanspruche.
2 Zieht der Käufer vor, die Lieferung zu verlangen, so hat er es dem Verkäufer nach Ablauf des Termins unverzüglich anzuzeigen.

 

LZ16:Nenne, vergleiche und bewerte den Verzug des Käufers!

Rücktrittsrecht des Verkäufers:
1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer das Recht, ohe weiters (=keine Nachfrist) vom Vertrage zurückzutreten.
2 Er hat jedoch dem Käufer, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will, sofort Anzeige zu machen.
3 Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des Käufers übergegangen, so kann der Verkäufer nur dann wegen Verzugs des Käufers von dem Vertrag zurücktreten und die übergebene Sache zurück fordern, wenn er sich dieses Recht ausdrücklicht vorbehalten hat. (Eintragung der Eigentumsvorbehalte)

LZ16:Erkläre den Eigentumsvorbehalt!

-muss vertraglich vereinbart sein
-häufig sind Formulierungen nicht genügend, da Bevollmächtigung des Verkäufers fehtl, im Namen des Käufers die Unterschrift auf dem Gesuchsformular

Beispiel Vertragsklausel: Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Besteller alle gegenwärtigen und zukünftigen entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten mit Abschluss des Vertraes, auf Kosten des BEstellers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgrenzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

LZ21: Erkläre und nenne die typischen Merkmale und Besonderheiten des Auftrags!

Beim Auftrag (=Mandat) verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste im Interesse der Auftraggeberin zu erledigen. Kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Der Beauftragte verpflichtet sich zum blossen - sorgfältigen - Tätigkeitwerden. Es ist kein Erfolg geschuldet (keine Grantie geschuldet). Ein Auftragsverhältnis kann jederzeit beendet werden..

Beispiele Verträge mit Ärzten, Anwälten, Architekten (sofern es sich um eine "Gesamtleistung" handelt), Treuhänder

LZ26: Erkläre die Produktehaftpflich!

-alle am Produktions- und Vertreibsprozess Beteiliten können von den Geschädigten belangt werden (Hersteller, Importeur, Verkäufer)
-gehaftet wird für Schädne infolge Fehlerhaftigkeit eines Produkts (nicht Dienstleistungen):
    -Personenschäden (Arzt-, Spitalkosten, Verdienstausfall usw.)
    -Sachschäden beim Konsumenten (Wohnzimmer, etc.)
    -Selbstbehalt bei Sachschäden: 900 CHF (damit nicht jeder der sich mit Messer scheidet klagt!)
-Innert drei Jahren ab Kenntnis des Schaden, Fehler des Produkts, Hersteller; 10 Jahre nach Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
-Auschluss der Produktehaftpflicht ist nicht möglich, da es sich um zwingendes Recht handelt

 

LZ2: Nenne die verschiedenen Vertragsarten und was sie "regeln"?

- Kaufvertrag: Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, & der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen
- Mietvertrag: Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, & der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten
- Der Werkvertrag: Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
- Der Auftrag: Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen
- Der Arbeitsvertrag: Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes, der nach Zeitabschnitten (Zeitlohn) oder nach geleisteter Arbeit (Akkordlohn) bemessen wird.

LZ7: Wann ist ein Vertrag ungültig, sprich nichtig oder anfechtbar?

Nichtigkeit (unmöglich, unsittlich, wiederrechtlich):
- Rechtsfolge der gänzlichen Unbeachtlichkeit (OR 20)
- Rechtshandlungen werden so gestellt, als seien sie nie geschehen
- Beide Parteien können sie jederzeit geltend machen (keine Fristen)
- Bereits Geleistetes wird gestützt auf die ungerechtfertige Bereicherung zurückgefordert (OR 62 ff.)

Anfechtbarkeit:
- Nachträgliche Beseitigung bestimmter Rechtsfolgen
- Vertrag ist gültig, ausser er wird innert Frist angefochten - ohne Anfechtung gilt der Vertrag als genehmigt
- Nur die betroffene Partei kann sich darauf berufen
- Bereits Geleistetes wird nach OR 62 ff. zurückgefordert

LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Kaufvertrags zum:

1. Werkvertrag?
2. Zum Tausch/Schenkung?
3. Miete/Leihe?

1. Besteht eine Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht und muss sie hergestellt werden, so ist zu unterscheiden, ob es sich um eine serienmässiges hergestelltes oder individuell angefertigtes Produkt handelt. Bei serienmässig hergestellten Produkten (Auto) lieg ein Kauf vor, bei individuell angefertigten ein Werkvertrag.
2. Hier ist der Kaufpreis das wesentliche Unterscheidungsmerkmal.
3. Bei diesen Verträgen erhält der Mieter bzw. Entlehner im Unterschied zum Kaufvertrag kein Eigentum an der Sache.

LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Kaufvertrags zum:

1. Werkvertrag?
2. Zum Tausch/Schenkung?
3. Miete/Leihe?

1. Besteht eine Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht und muss sie hergestellt werden, so ist zu unterscheiden, ob es sich um eine serienmässiges hergestelltes oder individuell angefertigtes Produkt handelt. Bei serienmässig hergestellten Produkten (Auto) lieg ein Kauf vor, bei individuell angefertigten ein Werkvertrag.
2. Hier ist der Kaufpreis das wesentliche Unterscheidungsmerkmal.
3. Bei diesen Verträgen erhält der Mieter bzw. Entlehner im Unterschied zum Kaufvertrag kein Eigentum an der Sache.

LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Mietvertrags:

1. zur Gebrauchsleihe?
2. zum Darlehen?

1. Abgrenzungskriterium ist die Entgeltlichkeit.
2. Ein Darlehen bezieht sich auf Geld oder andere vertretbare Sachen, die im Gegensatz zur Miete ins Eigentum des Borgers übergehen und von diesem verbraucht werden dürfen (Rückerstattungspflicht)

LZ 12: Was ist der Unteschied/die Abgrenzung des Werkvertrags  zum Auftrag?

Beim Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte zum blossen - sorgfältigen - Tätigwerden, ein Erfolg ist nicht geschuldet. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis wird im Unterschied zum Werkvertrag also nicht übernommen, da dies gar nicht möglich ist. Wichtig ist die Unterscheidung aus deshalb, weil ein Auftragsverhältnis im Gegensatz zum Werkvertrag jederzeit beendet werden kann.