Versicherung 2

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Versicherung 2

Jacqueline Fischer
Study

Jacqueline Fischer
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Versicherungswirtschaft, insbesondere zu Captives und Rückversicherungen. Sie decken Themen wie Vertragsarten, Risikomanagement, Schadenbegrenzung und die Funktionen von Rückversicherungen ab. Besonders nützlich sind sie für Versicherungsfachleute, die sich mit der Optimierung von Versicherungsstrategien und der Verwaltung von Risiken auseinandersetzen, sowie für Studierende der Volkswirtschaftslehre, die ein tieferes Verständnis der Versicherungsbranche erlangen möchten.
Flashcards
78
Students
2
Language
German
Category
Macro-Economics
Level
Other
Created / Updated
22.06.2014 / 12.11.2014

Flashcards

Der Unfallbegriff weist fünf Merkmale auf; alle müssen gegeben sein, damit ein Unfall anerkannt werden kann. Es handelt sich um:

  • äusserer Faktor
  • ungewöhnlicher Faktor
  • plötzliche Einwirkung
  • schädigende Einwirkung
  • nicht beabsichtigte Schädigung

auf den menschlichen Körper

Herr Huber arbeitete an der Hobelmaschine. Aus nicht ersichtlichem Grund kam es zu einer Explosion im Motorblock. Ist der Unfallbegriff erfüllt?

Unfallbegriff erfüllt

Frau Schmitz litt nach einem halbstündigen Tauchgang unter Ohrenschmerzen. Der Arzt stellt einen Riss im Trommelfell fest. Ist der Unfallbegriff erfüllt?

  • Unfallbegriff nicht erfüllt
    Begründung: Das Element "plötzlich" fehlt
     
  • Folgende Konstellation wäre versichert:
    Frau Schmitz stellte fest, dass Ihr in Kürze der Sauerstoff ausgeht und musste sofort auftauchen.
    Durch das plötzliche Auftauchen wäre der Trommelfellriss versichert
    --> plötzlich, nicht beabsichtigt (kann wahrscheinlich Bejaht werden) und schädigendes Ereignis (ebenfalls erfüllt)

 

Beim Trommelfellriss handelt es sich um eine unfallähnliche Körperschädigung. Dabei müssen nur 3 der 5 Elemente erfüllt sein (inklusive "plötzlich" siehe Theorie)

Stefan Marti beteiligte sich am Jagdschiessen. Am zweiten Tag stellte sich ein Summen in beiden Ohren ein. Diagnose: Hochtonschädigung. Ist der Unfallbegriff erfüllt?

- Unfallbegriff nicht erfüllt
- Plötzlichkeit und Ungewöhnlichkeit fehlen

Der Betriebsinhaber und dessen Buchhalter unternehmen miteinander am freien Samstag eine Passfahrt im Auto des Betriebsinhabers. Nach einem Zwischenhalt springt der Motor nicht mehr an. Der Betriebsinhaber ersucht seinen Angestellten, den Wagen anzuschieben. Beim Anstossen gleitet dieser mit der Hand ab, stürzt und zieht sich eine Handgelenksfraktur rechts zu. Berufsunfall oder Nichtberufsunfall?

NBU

Ein Angestellter verunfallt morgens auf dem Weg von zu Hause auf die Baustelle mit seinem Auto. Berufsunfall oder Nichtberufsunfall?

NBU bei 8 Stunden und mehr
BU bei weniger als 8 Stunden

Welche Voraussetzung muss immer erfüllt sein, damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann?

Die Berufskrankheit muss immer im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Was sind Sachen, die einen Körperteil ersetzen (Sachschäden)?

Beispiele: Prothesen der Gliedermassen, künstliches Auge.

Welche der folgenden Sachschäden sind im UVG versichert?

  • Kontaktlinsen?
  • Sonnenbrillen?
  • Gebiss?
  • Taucherbrillen?
  • Kleidung?

  • Kontaktlinsen sind Brillen gleichgestellt.
  • Sonnenbrillen und Taucherbrillen sind Brillen, die nicht eine Körperfunktion ersetzen und sind daher nicht gedeckt.

Schäden an Kleidern und Schmuck stellen keinen Sachschaden dar. Wenn diese zwecks Einleitung einer med. Behandlung aufgeschnitten, bzw. aufgetrennt werden mussten, können Beiträge bis max. Fr. 500.-- ausgerichtet werden.

Versicherter Verdienst - Grundsätzliches

Der Jahresverdienst bildet grundsätzlich die Basis für die Versicherungsleistungen. Für Taggeld und Renten muss er für jeden einzelnen Versicherten ermittelt werden. Für Integritätsentschädigung und Hilflosenentschädigung wird auf den höchstversicherten Verdienst abgestellt.

 

 

Versicherter Verdienst - Höchstlohn

Der Höchstlohn beträgt derzeit Fr. 126'000.-- pro Jahr oder Fr. 345.-- pro Tag. Er soll nach dem Willen des Gesetzgebers so bemessen sein, dass 92 bis 96 % aller Arbeitnehmer erfasst werden.

Versicherter Verdienst - Massgebende Lohnbestandteile

Grundsätzlich gilt der für die AHV massgebende Lohn, allerdings mit einigen Abweichungen.

Versicherter Verdienst - Massgebender Lohn für Taggelder

Der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, umgerechnet auf 1 Jahr und geteilt durch 365.

Sind folgende Lohnangaben bei der Feststellung des versicherten Verdienstes zu berücksichtigen?

- Gratifikationen
- Dienstaltersgeschenke
- Trinkgelder
- Verdienst als Selbständigerwerbender

- Gratifikationen
Sind AHV-beitragspflichtig und somit zu berücksichtigen
 

- Dienstaltersgeschenke
Sind AHV-beitragspflichtig und pro Rata zu berücksichtigen
 

- Trinkgelder
Sind AHV-pflichtig und somit zu berücksichtigen. Trinkgelder müssen bezüglich Höhe und Regelmässigkeit überprüfbar sein.
 

- Verdienst als Selbständigerwerbender

Bei Selbständigerwerbenden, die zeitweise als Unselbständigerwerbende tätig sind, werden die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Festsetzung des versicherten Verdienstes nicht berücksichtigt.
 

Ein Student arbeitet in seinen Ferien während vier Wochen bei der AZ und erhält dafür ein Salär von Fr. 3'000.--. Er erleidet am letzten Tag auf dem Weg zur Arbeit einen schweren Unfall. Wie hoch ist der versicherte Verdienst für das Taggeld?

 12 x 3'000 = Fr. 36'000.— (davon 80 % Taggeld)

Zahnschäden - Fremdkörper bejaht (Grundsatz "artfremder" Gegenstand):

  • Nussschale im Gebäck
  • Knochensplitter im Filet
  • Schrot im Wildfleisch
  • Stein im Wildreis, Brot usw.

Zahnschäden - Fremdkörper verneint:

  • Stein in Frucht
  • Harte Brotrinde
  • Körner im Knuspermüesli
  • Knorpel im Speck, usw.

Begriff Invalidität

Unter Invalidität versteht man die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit.

Methoden zur Bemessung der Invalidität

Aufgrund der sogenannten wirtschaftlich–produktiven Betrachtungsweise.

Es wird ein Vergleich angestellt zwischen künftigen Einkommen ohne und mit Invalidität.

Bei Selbständigerwerbenden bestehen bei dieser Methode etwelche Schwierigkeiten. Ein Betätigungsvergleich hilft dann weiter.

Der Invaliditätsgrad wird erst dann bestimmt, wenn die IV allfällige Eingliederungs-Mass-nahmen durchgeführt hat.

Beginn des Anspruchs auf IV Rente

Wenn die Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung erwarten lässt, allfällige Eingliederungs-Massnahmen durchgeführt wurden und immer noch eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Mit Rentenbeginn fallen Leistungen für Heilbehandlung weg.

Erlöschen des Anspruchs auf IV Rente

Bei gänzlicher Abfindung, Auskauf der Rente oder Tod.

Höhe der IV-Rente

80 % bei voller Invalidität. Bei Teilinvalidität ein entsprechender Teil. Der Invailidtätsgrad muss mindestens 10% betragen (Art. 18 UVG)
 

Komplementärrente

Bei Zusammenfallen mit einer Rente der AHV/IV wird die UV-Rente lediglich ergänzt. Dabei geht man von der Differenz zwischen 90 % und der Rente der AHV/IV aus, höchstens aber von dem für die Voll- oder Teilinvalidität vorgesehenen Betrag.

Berechnen Sie den Invaliditätsgrad für folgende Konstellation:

Invalideneinkommen Fr. 30'000.—

Valideneinkommen Fr. 50'000.—

      Formel: (Valideneinkommen – Invalideneinkommen) x 100

                                 Valideneinkommen

= 40 %

Aus der Invalidenversicherung gibt’s unter 50 %-Invaliditätsgrad normalerweise keine Rente.

 

Bsp. IV-Grad 50 %, wo die Invalidenversicherung z. B. CHF 10'000 bezahlt (sie zahlt unabhängig, ob ein UVG-Versicherer zahlt oder nicht).

CHF   5'000 aus der Invalidenversicherung

CHF 17'500 aus dem UVG (das UVG müsste 80 % von CHF 25'000 bez., d.h. CHF 20'000,

      Kürzung auf 90 %)

CHF 25'000 Invalideneinkommen

CHF 47'500 neues Einkommen (es lohnt sich, noch zu arbeiten, sonst wäre das Einkommen
                    Bei Vollinvalidität nur CHF 45'000 (90 % von CHF 50'000)

 

Berechnen Sie die Invalidenrente für folgende Konstellation:

Jahresverdienst Fr. 150'000.—

Invaliditätsgrad 20 %

Beispiel bei CHF 150'000 Einkommen und 20 % IV-Grad:

80 % von 126'000.—(max. vers. Lohn im UVGO) = Fr. 100'800.—

20 % von 100'800.-- = Fr. 20'160.—

Kürzung und Verweigerung von Leistungen - Aufgrund Absicht

Darunter fällt z. B. der Tatbestand Suizid. Mit Ausnahme der Bestattungskosten besteht kein Anspruch. Absicht setzt Urteilsfähigkeit voraus. Bei gänzlich unverschuldeter Urteilsunfähigkeit sind daher die vollen Leistungen zu erbringen (Betrunken fällt nicht darunter, weil man sich freiwillig betrunken hat / Medikamente gehören nicht dazu, weil man sich den Folgen, z. B. nicht Autofahren, beim Arzt oder Apotheker resp. Beipackzettel hätte erkundigen können).

Grobe Fahrlässigkeit führt zu einer Kürzung der Taggelder bei Nichtberufsunfällen während maximal 2 Jahren mit einer Begrenzung auf 50 %, wenn der Versicherte für Angehörige zu sorgen hat, denen eine Hinterlassenenrente zustehen würde.

Kürzung und Verweigerung von Leistungen - Aufgrund Verbrechen / Vergehen

Hier können die Geldleistungen gekürzt oder in schweren Fällen gänzlich verweigert werden. Eine Begrenzung der Kürzung auf 50 % ist auch hier vorgesehen in Fällen, die oben bei der Grobfahrlässigkeit erwähnt sind.

Kürzung und Verweigerung von Leistungen - Aufgrund Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse

Je nach Art der Gefahr werden keine Leistungen erbracht oder die Geldleistungen um mindestens 50 % gekürzt. Tatbestände, wo keine Leistungen erbracht werden: Ausländischer Militärdienst, Kriegshandlungen, Terrorakte, bandenmässiges Verbrechen

Kürzung und Verweigerung von Leistungen - Aufgrund Wagnisse

Hier erfolgt eine Kürzung der Geldleistungen um 50 %, in besonders schweren Fällen sogar eine Leistungsverweigerung.

Ein Familienvater überfährt ein Rotlicht am Wochenende und verursacht einen Unfall. Er muss 2 Wochen im Bett liegen. Kann das Taggeld gem. UVG gekürzt werden (wenn ja, um wie viel max.)?

Kürzung um max. 50 % möglich, da er Angehörige hat.

Ein Familienvater überfährt ein Rotlicht mit dem Geschäftswagen während der Arbeitszeit und verursacht einen Unfall. Er muss 2 Wochen im Bett liegen. Kann das Taggeld gem. UVG gekürzt werden (wenn ja, um wie viel max.)?

Nein, Berufsunfall, keine Kürzung

Eine ledige Frau (ohne Kinder) überfährt ein Rotlicht am Wochenende und verursacht einen Unfall. Sie muss 2 Wochen im Bett liegen. Kann das Taggeld gem. UVG gekürzt werden (wenn ja, um wie viel max.)?

Kürzung möglich, keine Limite bzgl. Höhe.

Ein Familienvater verursacht mit 1.2 %o Alkohol am Wochenende einen Unfall. Er muss 2 Wochen im Bett liegen. Kann das Taggeld gem. UVG gekürzt werden (wenn ja, um wie viel max.)?

Ja, Kürzung Max. 50 % möglich (sofern kein schwerwiegender Fall, z. B. 2.8 %o im Blut könnte die Taggelder mehr als 50 % gekürzt werden)

Hinweis: Alkohol am Steuer wird vom Gericht als "Vergehen" angeschaut, was schärfer bestraft wird, als Grobfahrlässigkeit.

Die Versicherten B. und U. geraten auf einer Baustelle in eine Schlägerei. Müssen sie mit einer Leistungskürzung rechnen?

Nein, bei Berufsunfällen erfolgt keine Kürzung wegen Grobfahrlässigkeit.

Wie sieht die gleiche Situation aus, wenn sich die Schlägerei abends im Wirtshaus ereignete?

Kürzungshöhe der Geldleistungen um mind. 50 %

Herr R. fährt mit seinem Motorrad zu schnell in eine Kurve und verunfallt deshalb. Wann muss auch er mit einer Kürzung von welchen Leistungen rechnen?

(Bei NBU) Wenn er grobfahrlässig handelt (also wenn er elementare oder mehrere wichtige Verkehrsvorschriften schwerwiegend missachtet, muss er mit einer Kürzung der Taggeldleistungen für max. zwei Jahre rechnen.

Herr F. ist ein leidenschaftlicher Karatesportler. Bei einem erstmaligen Versuch, mit der Handkante einen Ziegelschein zu zerschlagen, erleidet er einen Bruch der Mittelhand. Hat Herr S. mit einer Leistungskürzung zu rechnen und wenn ja, weshalb? Welche Leistungen werden gekürzt und in welcher Höhe?

Ja, es handelt sich um ein Wagnis. Die Geldleistungen werden um 50 % gekürzt.

Herr Peter trug während der Fahrt mit dem Mofa einen Walkman. Ein Hund, welcher plötzlich die Fahrbahn überquerte, überraschte ihn. Herr P. leitete eine Vollbremsung ein, stürzte und verletzte sich das rechte Knie. Liegt ein Kürzungstatbestand vor? Begründung?

Nein. Das Tragen des Walkman ist nicht unfallkausal.

Sie verlassen Ihren Arbeitgeber. Können Sie sich nach Beendigung des Arbeitsvertrags noch Krankentaggeld versichern?

Ja, über eine Freizügigkeitspolice zu den gleichen Leistungen wie bis anhin (z. B. 100'000, zu 80 %), ohne Gesundheitsprüfung, bis Sie wieder eine neue Stelle antreten.

Wann endet der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer?

-Kündigung per 30.6.14; der Arbeitnehmer zieht unverbrauchte Ferien ein vom 20.6. bis 30.6.14 --> 30.6.14: Erlöschen mit dem Ausscheiden aus dem Kreis der versicherten Personen, ohne Nachdeckung.

-Unbezahlter Sprachaufenthalt in England vom 1. Juni 13 bis 30. September 14 --> Erlischt per 31.5.14 Keine Nachdeckung

-Arbeitslos per 01.03.14 --> Erlischt per 28.2.14 Keine Nachdeckung.

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