Versicherung
KV 2. Lehrjahr 2015
KV 2. Lehrjahr 2015
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.01.2015 / 28.01.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Krankenversicherung Grundversicherung
-obligatorisch
-einheitliche Leistungen
-Grundlage ist das Kranken-versicherungsgesetz (KVG)
-es besteht Aufnahmepflicht
Leistungen: Ambulante Arztbehandlung
Krankenkasse Zusatzversicherung
•freiwillig
•unterschiedliche Leistungen
•Grundlage ist das Versicherungs-vertragsgesetz (VVG)
•es besteht keine Aufnahme-pflicht (d.h. Versicherungen können Interessierte auch ablehnen)
Prämiensparmöglichkeiten
HMO-Modell: in einer HMO-Gruppenpraxis
Anreiz: möglich viele Patienten zu behandeln
Hausarzt-Modell: bei Krankheitsfällen, vertraglich vereinbarte Hausarzt
Krankentaggeldversicherung
- Zwischen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (max. 180T) und Gewährung der IV-Renten (nach 1-2J) droht Versicherungslücke!
- Drohende Lücke wird durch freiwillige, vegleichsweise preiswerte Krankentaggeldversicherung geschlossen.
Die Ergänzung über 60% ist durch eine Lebensvers. möglich.
Unfallversicherung
- obligatorisch, Teil der 2. Säule, AG muss AN gegen Unfall versichern
Teilzeitbeschäftigte versichert: Berufsunfall & Berufskrankheit; nicht versichert Nichtberufsunfall
Vollzeitbeschäftigte versichert: Berufsunfall & Nichtberufsunfall
Leistung: sämtliche Leistungen werden übernommen
Lohnausfall: -Taggeld von 80% des versicherten Lohnes bis arbeitsfähig oder Rente erhalten
- bei Invalidität werden Renten bezahlt; Ergänzung IV Versicherung
Hilflosenentschädigung
- dauernde Hilfe von Dritter
- Entschädigung: je nach schwere der Hilflosigkeit
Integritätsentschädigung
- zusätzlich, wenn dauerhafte erhebliche Schädigungen entstehen
- einmalige Auszahlungen (Prozentsatz der letzten versicherten Lohnes)
Hinterlassenenrente
erhalten die Hinterlassenen einer tödlichen Verunfallten Person
wittwe 40%
halbweise 15%
Vollweise 25% =70 % vom Lohn