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Vermögensbildung Teil IV

Offene / Geschlossene Kollektivanlagen

Offene / Geschlossene Kollektivanlagen


Kartei Details

Karten 38
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 17.10.2011 / 02.09.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche zwei Gefässe stellt das Gesetz für offene Kollektive Anlagen zur Verfügung?

Sieben Merkmale eines vertraglichen inländischen Anlagefonds?

1.) Es handelt sich um ein Sondervermögen, 2.) das von den Anlegern zum Zwecke der kollektiven Kapitalanlage 3.) auf Grund öffentlicher Werbung aufgebracht worden ist, 4.) das gemäss den Bestimmungen des Fondsvertrages 5.) durch die Fondsleitung auf Rechnung der Anleger (Fremdverwaltung) 6.) in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung verwaltet wird und 7.) bei welchem der Anleger grundsätzlich jederzeit das Recht hat, seine Anteile zurückzugeben (Kündigungs- resp. Rückgaberecht).

Erläuterung "Sondervermögen"

Es handelt sich um ein eigenständiges, von der Fondsleitung getrenntes Vermögen und ist deshalb ein eigenes Rechtssubjekt, aber kein Steuersubjekt.

Erläuterung "Kollektive Kapitalanlage"

Es wird ein Sammelvermögen gebildet, bei dem jeder Anleger seinen Anteil besitzt. Eine persönliche Haftung des Anlegers ist ausgeschlossen. Juristisch handelt es sich beim Fondsanteil um eine Forderung gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Fondsvermögen.

Erläuterung "Öffentliche Werbung"

Als öffentlich gilt jede Werbung, die sich an das Publikum richtet.

Erläuterung "Fondsvertrag"

Der Fondsvertrag besteht bei jedem Fonds und wird bei Zeichnung automatisch akzeptiert. Da er für viele voneinander unabhängige Vertragspartner gilt, ist er ein Kollektivvertrag. Da der die Grundkonstruktion der Beziehungen zwischen dem Anleger und Fondsleitung/Depotbank vertraglich ausgestaltet ist und nicht gesellschaftlich, d.h. der Fonds bildet keine eigene juristische Person und bringt steuerliche Vorteile (keine neue Gesellschaft --> kein Steuersubjekt) und bleibt steuerrechtlich gleich, wie wenn der Anleger direkt die Anlagen tätigt. Es ist eine Art treuhänderisches Gebilde zwischen dem Anleger, der Fondsleitung und der Depotbank.

Erläuterung "Fremdverwaltung"

Die Fondsleitung ist mit der Verwaltung des Fondsvermögens beauftragt. Somit liegt die Verwaltung nicht beim Anleger selbst wie bei anderen Anlageinstrumenten (Investment Clubs).

Erläuterung "Grundsatz der Risikoverteilung"

Die Risikoverteilung ist ein zentraler Aspekt der meisten Anlagefonds. Besondere gesetzliche Anlagevorschriften stellen diesen Grundsatz sicher.