Vermögen - Zusammenfassung - Block 07
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros
Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.03.2014 / 16.03.2023 |
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Haftpflichtversicherung von Versorgungsbetrieben
Kehrrichtverbrennungsanlagen
Abwasserreinigungsanlagen und
Deponien
Nenne die beiden Besonderheiten bei
diesen Versorgungsbetrieben
Für diese Betriebe bestehen keine spezifischen Musterbedingungen. Gleichwohl sind je nach Art des Risikos regelmässig risikospezifische Anpassungen angezeigt
(z.B. Abänderung des Anlagenausschlusses bei Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen, die Aufnahme spezieller gefahrpräventiver Obliegenheiten sowie eine Umstellung des zeitlichen Geltungsbereichs
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Definition
Wie lautet im PRG die Definition
von Pauschalreisen?
Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mind. zwei der folgenden DL, wenn diese Verbindung zu einem Gesamptreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:
- Beförderung
- Unterbindung
- andere touristische DL, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Definition
Wie lautet im PRG die Definition
von Veranstalter und Vermittler?
Als Veranstalter gilt jede Person, die Pauschalreisen nicht nur gelegentlich organisiert und diese direkt oder über einen Vermittler anbietet.
Als Vermittler gilt die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschlreisen anbietet.
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Definition
Wie lautet im PRG die Definition
von Reisenden?
Als Konsument gilt jede Person
- welche eine Pauschlreise bucht oder zu buchen verpflichtet
- in deren Namen oder zu deren Gunsten eine Pauschalreise gebrucht oder eine Buchungsverpflichtung eingegangen wird
- welcher die Pauschalreise abgetreten wird.
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Haftungsgrundlagen
Wie lauten die Haftungsgrundlagen für
Reiseveranstalter und Reisevermittler für Schäaden der Reiseteilnehmer?
- Unterliegen dem Pauschalreisegesetz PRG
- Wenn Voraussetzungen zur Anwendung des PRG nicht gegeb sind gilt das Vertragsrescht des OR
- In Betracht kommen auch Haftungsregelungen in internationalen Übereinkommen
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Abgrenzung
Bei Ansprüchen von Reisenden wird zwischen
zwei Ansprüchen unterschieden.
Erkläre die beiden Abgrenzungen
Zwischen:
Reiserechtlichen Gewährleistungsansprüchen
Minderungsrechte bei Vorliegen von Reisemängel
(vom Haftpflichtversicherungsschutz nicht erfasst)
und
Schadenersatzansprüchen
Personen und Sachschäden aus nicht Vertragserfüllung
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Gesetzliche Grundlagen
Wie lautet die gesetzliche Grundlage
für einen Minderungsanspruch
bei Reisemängeln nach dem
PRG?
PRG 13 Abs. 1b
Der Reisende kann im Falle eines erheblichen Reisemangel den Unterschied zwischen dem Presi der vorgesehenen und jenem der erbrachten Dienstleistung verlangen.
Unabhängig davon ober Reiseveranstalter oder einen Leistungserbringer ein Verschulden trifft.
Bei Festlegung der Höhe des Minderungsbetrag ist darauf abzustellen inwieweit der mit der Reise erkennbar verfolgte Zweck durch den Reisemangel beeinträchtigt worden istt.
Als Orientierungshilfe können einschlägige Tabellen herangezogen werden (z.B. Frankfurter Tabelle)
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Haftungsregelung
Wie lautet die Haftungsregelung gem. PRG?
PRG 14
Reiseveranstalter und Reisevermittler unterliegen einer milden Kausalhaftung für Schäden der Reiseteilnehmer.
Der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler, der Vertragspartei ist, hat für das Verhalten von Leistungsträgern (Hotels und Beförderungsunternehmen) wie für eigenes Verhalten einzustehen.
Durch Haftungsregelung erfasst sind:
Personenschäden
Tötung und Körperverletzung infolge fehlerhaften Hotelanlagen
oder Erkrankungen infolge verdorbener Speisen
Sachschäden
Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck
Vermögensschäden
Mehraufwendungen des Teilenehmers durch mangelhafter Reiseleistungen
z.B. Mehrkosten zur Behebung des Reisemangels im Rahmen der Selbsthilfe
Nicht ersatzpflichtig:
Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Feriengenuss
Lohnausfall bei unbezahltem Urlaub zur Nachholung der verpfuschten Ferien
PRG Art. 14 Abs. 3
Vorbehalt bezüglich Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
Montrealer Übereinkommen
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Haftungsbefreiung
Wie lauten die 3 Haftungsbefreiungsgründe
gem. PRG Art. 15?
- Versäumnisse des Konsumenten
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringen der Vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind
- Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches der Reiseveranstalter, der Reisevermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Die Beweislast für die Befreiungsgründe liegen beim belangten Reiseveranstalter oder Reisevermittler
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Vertragliche Beschränkungen
Das PRG sieht eine vertragliche Beschränkung oder Wegbedinungn der Haftung des Reiseveranstalter bzw. Reisevermittlers gegenüber dem Teilnehmer vor.
Erkläre die vertragliche Beschränkung und Wegbedingung
Gem. PRG 16 ist eine vertragliche Beschränkung oder gar Wegbedingung der Haftung für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags entstehen, nicht zulässig.
Für andere Schäden, worunter Sach- und Vermögensschäden zu verstehen sind, kann die Haftung vertraglich auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt werden, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Montrealer Übereinkommen
Erkläre die Haftung des Reiseveranstalters
als vertraglicher Luftfahrtführer gestütz auf das
Montrealer Übereinkommen
Bei Tod oder Körperverletzung eines Passagiers sieht das Montrealer Übereinkommen ein zweistufiges System mit unterschiedlichen Haftungsgrundsätzen vor:
- Scharfe Kausalhaftung
für Schäden bis zu 100 000 Sonderbeziehungseinheiten je Reisenden
- Verschuldenshaftung
mit umgekehrter Beweislast für den übersteigenden Teil
Bei Zerstörung, Beschädigung, Verlust von Reisegepäck gilt:
- Scharfe Kausalhaftung
bei Schäden am aufgegebenen Reisegepäck
- Verschuldenshaftung
bei Schäden am nicht aufgegebenen Reisegepäck
- Begrenzung der Haftung
auf den Betrag von 1000 Sonderziehungsrechten je Reisenden, sofern nicht ein höherer Wert deklariert wurde und keine Absicht oder eventualvorsätzliche Handlung des Luftrfrachtführer oder seiner Leute vorliegt
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Gegenstand
Was ist der Gegenstand der Haftpflichtversicherung
von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern?
Nach ZAB erstreckt sich der Versicherungsutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten für
Personen- und Sachschäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der vom Reiseveranstalter verpflichteten selbständigen Leistungsträger zurückzuführen sind.
z.B. Fluggesellschaften, Schifffahrtsgesellschaften, Carunternehmen, Hotels
Dieser Versicherungsschutz gilt, in Abänderung des Fahrzeugausschlusses der Grund AVB selbst dann, wenn diese selsbtändigen Leistungsträger Motorfahrzeuge, Luftfahrzeuge oder Schiffe einsetzen, von denen der Reiseveranstalter weder Halter noch Eigentümer ist.
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Einschränkunge
Nenne die 7 Einschränkungen des
Deckungsumfangs
- Niederlassungen im Ausland
- Bestand und Betrieb von Hotels, Restaurants und ähnlichen Einrichtungen sowie von industriellen und gewerblichen Betrieben in der Schweiz und im Ausland, die dem VN gehören oder von ihm betrieben werden.
- Organisation, Vorbereitung und Druchführung von Trendsportaktivitäten
versichert ist jedoch, bei Einhaltung der Obliegenheit, die Haftpflicht aus Vermittlung von Trendsportaktivitäten
- Persönliche Haftpflicht der vom Reiseveranstalter verpflichteten selbständigen Leistungsträger
- Wertsachen und Dokumente, die den Reiseteilnehmern gehöhren
- Kriegerische Ereignisse und Unruhen
- Terroristische Gewalttaten
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Örtlicher Geltungsbereich
Was ist der örtliche Geltungsbereich
der Haftpflichtversicherung für Reisebüros?
Weltweit
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Obliegenheit
Was ist die Obliegenheit bei der
Haftpflichtversicherung von Reisebüros
Bei Vermittlung von Trendsportarten hat der VN dafür zu sorgen, dass der von ihm vermittelte Leistungsträger für seine Tätigkeiten eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikoentwicklung Bausektor
Welches sind die 4 Gründe für die
ungünstige Entwicklung im Bausektor?
- Hoher Zeit- und Kostendruck
- Komplexere Bauvorhaben
- Vielfalt von Schnittstellen bedingt einen hohen Kkoordinationsbedarf
- Zunahme der Risiekn im Zusammenahng mit dem Baugrund. Vermehrt werden auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen Bauvorhaben realisiert
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikobereich
Welches sind die 9 heikle Risikobereiche?
- Rammarbeiten
- Baugrubenaushub, insbesondere Hanglage
- Wasserschäden jeglicher Art
- Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden infolge Fehleinschätzung der Qualität der Bausbustanz und der Belastbarkeit
- Beschädigungen von möglciherweise in Plänen nicht oder fehlerhaft eingetragenen Leitungen
- Missverständnisse bei der Planungsumsetzung
- Koordinationsprobleme
- Technische Entwicklunge, insbesondere der Umgang mit neuen Baustoffen
- Sachschäden sowie Personenschäden von AN oder unbeteiligten Dritten
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Qualitätsbegriff
Wie lautet der Qualitätsbegriff?
Qualität bedeutet die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse bezieht.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftungsgrundsätze des Planers
Nenne die Haftungsgrundsätze des Planers
Ansprüche aus vertraglichen Beziehung mit dem Bauherrn stehen im Vordergrund
Die Qulifikation des Architekten- bzw. Ingenieruvertrags ist abhängi von den vereinbarten Leistungspflichten:
- Erstellen von Plänen = Werkvertrag
- Bauleitung und andere Leistugen des Architekten/ Ingenieurs, bei denen nicht ein bestimmter erfolg garantiert, sondern nur die sorgfältige Ausführung des Auftrag gefordert wird = Auftragsrecht
- Bei Vorliegen eines Gesamtvertrags, welcher sowohl die Planung als auch die Bauleitung und allenfalls noch weitere Leistungen des Architekten/ Ingenieurs umfasst, richtet sich die Haftung des Planers, je nach Leistungspflicht, die verletzt wurdde, nach Werkvertrags- oder nach Auftragsrecht.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Pflichten des Planers
Nenne die 5 wesntliche Pflichten des Planers
Sorgfältige Ausführung des Auftrags
- Beachtung der allg. anerkannten Relgen der Baukunde
- Beachtung der Regeln der Technik
- Wenn im Architkekten- bzw. Iingenieruvertrag auch Bauleitung enthalten, dann umfasst die Sorgfaltspflicht eine umsichtige Bauüberwachung
Treuepflicht
- Verschwiegenheit
- Keine persönlichen Vergünstigungen
- Keine unnötigen Handlungen
Handeln nach den Weisungen des Bauherrn
Jedoch Anweisungen auf Richtigkeit und Zweckmässigkeit überprüfen und u.U. abmahnen oder ablehen oder sogar ablehnen
Weitergehende Beratungs- und Informationspflicht
Pflicht zur Unfallverhütung
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente
Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus
Grundrisiko
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens
Bautenschäden
Schäden und Mängel an Bauwerken
- die aufgrund von Plänen oder
- unter der Bauleitung des VN entstehen
Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens
Reine Vermögensschäden
Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente
Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus
Grundrisiko
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens
Bautenschäden
Schäden und Mängel an Bauwerken
- die aufgrund von Plänen oder
- unter der Bauleitung des VN entstehen
Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens
Reine Vermögensschäden
Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Zeitlicher Geltungsbereich
Welches Prinzip wird beim zeitlicher Geltungsbereich verwendet?
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Zeitlicher Geltungsbereich
Wie lange ist die Nachmeldefrist
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Allgemein
Versuche schematisch darzustellen
wie sich der Versicherungsschutz des Architekten ohne und mit Generalt- und Totalunternehmer Funktion erstreckt
Architekt ohne General- und Totalunternehmer Funktion:
- Mangelhafte Planung = Versichert
- Mangelhafte Bauleitung = Versichert
Architekt mit General- und Totalunternehmer Funktion:
- Mangelhafte Planung = versichert
- Mangelhafte Bauleitung = nicht versichert
- Einstehen müssen für Subunternehmer = nicht versichert
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftung des Planers
Nenne ein Beispiel für den erforderlichen Gesamtüberlick des Planers
Bei Planung eines Spitalbaus hat der Arichtekt zu berücksichten, dass die Türen des Krankenzimmer sowie auch der Liftanlange für den rollenenden Transport der betten breit genug ist.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftung des Planers
Nenne ein Beispiel zur Überprüfung
der Zweckmässigkeit
Der Planer hat zu berücksichtigen, dass sich aus der vorgesehenen Nutzung von Räumlichkeiten als Archive oder zu sonstigen speziellen Zwecken erhöhte Deckenbelastungen ergeben können.
Bei Räumen mit EDV Anlagen müssen u.U. bestimmte Werte für die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit eingehalten werden.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftung des Planers
Nenne ein Beispiel zur Beratungspflicht
Architekt hat den Bauherrn auch in gewisser Versicehrungsfragen zu beraten. Die Pflicht den Bauhernn auf die Notwendigkeit einer Bauherren Haftpflichtversicherung hinzweisen, ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Bau mit besonderen Risiken verbunden ist.
Vor dem Hintergrund der AltlastenProblematik kann sich eine Pflciht des Planers ergeben, zumind. bei Grundstücken mit einem Gefärhdungspotenzial (Risiko vorhandener Altlasten) dem Bauherrn vor dem Kauf des Grundstcks die Einsicht in das Altlastenkataster oder gar die Durchführung eines Bodengutachtens zu empfehlen.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Grundrisiko
Nenne ein Beispiel zum Grundrisiko
Bauarbeiter stürzte beim Überqueren eines Zwischenbodens durch eine nicht gesicherte Bodenlöffnung der Stahlkonstuktion 5 Meter in die Tiefe und erlitt dabei schwere Kopfverletzungen, was eine dauernde Erwerbsunfähikgeit zur Folge hatte. Dem Architekten, weclchem bei desem Bauvorhaben die Bauleitung oblag, wurde zu Recht vorgeworfen, die vorschriftsgemässe Absicherung der Bodenöffnung pflichtwidrig unterlassen zu haben.
Infolge einer vom Bauingenieur fehlerhaft geplanten Konstruktion brach die Decke einer Sporthalle ei. Dabei kamen 2 Menschen ums Leben und die Sorthalle wurde zerstört
Personenschäden sind über das Grundrisiko der Haftpflichtversicherung des Bauingenieurs gedeckt. Der Schaden an der Sporthalle ist jedoch Gegenstand der Deckungserweitung "Bautenschäden".
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Bautenschäden
Nenne ein Beispiel zu Bautenschäden
Arichtekt erhielt einen Auftrag üfr Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Metzgerei. Nach Inbetriebnahme der Metzgerei wurden in den darüberliegenden Wohnungen erhebliche Emiisionsgeräusche festgestellt. Die durch den beigezogenen Experten gemessenen Geräusche aus dem Metzgereibetrieb von 50 bis 69 db überschritten die massgebenden Grenzwerte für den Schallschutz im Wohnungsbau. DerArchitekt hatte einen reinen wohnungsbau, ohne Berücksichtigung der Emissionsgeräsche geplant.
Ein Architekt baute im Auftrag zwei EFH. Nach Fertigstellung der Gebäude traaten infolge einer ungenügenden bzw. mangelhaften Funktionstüchtigkeit der Ausssenwand Feuchtigeitsschäden auf. Der Architekt hatt sich, bei der im vorliegenden Fall eher unüblichen Materialwahl bezügl. des Feuchtigkeitsschutzes, nicht an unabhängiger Stelle infrmiert.
Inn beiden Fällen sind die Kosten der erforderlichen Sanierungsarbeiten über die Bautenschadendeckung versichert.
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