Vermögen - Zusammenfassung - Block 07
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros
Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.03.2014 / 16.03.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikoentwicklung Bausektor
Welches sind die 4 Gründe für die
ungünstige Entwicklung im Bausektor?
- Hoher Zeit- und Kostendruck
- Komplexere Bauvorhaben
- Vielfalt von Schnittstellen bedingt einen hohen Kkoordinationsbedarf
- Zunahme der Risiekn im Zusammenahng mit dem Baugrund. Vermehrt werden auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen Bauvorhaben realisiert
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikobereich
Welches sind die 9 heikle Risikobereiche?
- Rammarbeiten
- Baugrubenaushub, insbesondere Hanglage
- Wasserschäden jeglicher Art
- Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden infolge Fehleinschätzung der Qualität der Bausbustanz und der Belastbarkeit
- Beschädigungen von möglciherweise in Plänen nicht oder fehlerhaft eingetragenen Leitungen
- Missverständnisse bei der Planungsumsetzung
- Koordinationsprobleme
- Technische Entwicklunge, insbesondere der Umgang mit neuen Baustoffen
- Sachschäden sowie Personenschäden von AN oder unbeteiligten Dritten
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Qualitätsbegriff
Wie lautet der Qualitätsbegriff?
Qualität bedeutet die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse bezieht.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftungsgrundsätze des Planers
Nenne die Haftungsgrundsätze des Planers
Ansprüche aus vertraglichen Beziehung mit dem Bauherrn stehen im Vordergrund
Die Qulifikation des Architekten- bzw. Ingenieruvertrags ist abhängi von den vereinbarten Leistungspflichten:
- Erstellen von Plänen = Werkvertrag
- Bauleitung und andere Leistugen des Architekten/ Ingenieurs, bei denen nicht ein bestimmter erfolg garantiert, sondern nur die sorgfältige Ausführung des Auftrag gefordert wird = Auftragsrecht
- Bei Vorliegen eines Gesamtvertrags, welcher sowohl die Planung als auch die Bauleitung und allenfalls noch weitere Leistungen des Architekten/ Ingenieurs umfasst, richtet sich die Haftung des Planers, je nach Leistungspflicht, die verletzt wurdde, nach Werkvertrags- oder nach Auftragsrecht.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Pflichten des Planers
Nenne die 5 wesntliche Pflichten des Planers
Sorgfältige Ausführung des Auftrags
- Beachtung der allg. anerkannten Relgen der Baukunde
- Beachtung der Regeln der Technik
- Wenn im Architkekten- bzw. Iingenieruvertrag auch Bauleitung enthalten, dann umfasst die Sorgfaltspflicht eine umsichtige Bauüberwachung
Treuepflicht
- Verschwiegenheit
- Keine persönlichen Vergünstigungen
- Keine unnötigen Handlungen
Handeln nach den Weisungen des Bauherrn
Jedoch Anweisungen auf Richtigkeit und Zweckmässigkeit überprüfen und u.U. abmahnen oder ablehen oder sogar ablehnen
Weitergehende Beratungs- und Informationspflicht
Pflicht zur Unfallverhütung
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente
Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus
Grundrisiko
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens
Bautenschäden
Schäden und Mängel an Bauwerken
- die aufgrund von Plänen oder
- unter der Bauleitung des VN entstehen
Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens
Reine Vermögensschäden
Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente
Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus
Grundrisiko
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens
Bautenschäden
Schäden und Mängel an Bauwerken
- die aufgrund von Plänen oder
- unter der Bauleitung des VN entstehen
Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens
Reine Vermögensschäden
Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.
Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Zeitlicher Geltungsbereich
Welches Prinzip wird beim zeitlicher Geltungsbereich verwendet?