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Vermögen - Zusammenfassung - Block 07

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure, Haftpflichtversicherung für Gastwirtschaftsgewerbe, Haftpflichtversicherung für Gemeinde, Haftpflichtversicherung für Veresorgungsbetriebe, Haftpflichtversicherung für Reisebüros


Kartei Details

Karten 43
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.03.2014 / 16.03.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikoentwicklung Bausektor

Welches sind die 4 Gründe für die
ungünstige Entwicklung im Bausektor?

  • Hoher Zeit- und Kostendruck
  • Komplexere Bauvorhaben
  • Vielfalt von Schnittstellen bedingt einen hohen Kkoordinationsbedarf
  • Zunahme der Risiekn im Zusammenahng mit dem Baugrund. Vermehrt werden auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen Bauvorhaben realisiert

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Risikobereich

Welches sind die 9 heikle Risikobereiche?

  • Rammarbeiten
  • Baugrubenaushub, insbesondere Hanglage
  • Wasserschäden jeglicher Art
  • Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden infolge Fehleinschätzung der Qualität der Bausbustanz und der Belastbarkeit
  • Beschädigungen von möglciherweise in Plänen nicht oder fehlerhaft eingetragenen Leitungen
  • Missverständnisse bei der Planungsumsetzung
  • Koordinationsprobleme
  • Technische Entwicklunge, insbesondere der Umgang mit neuen Baustoffen
  • Sachschäden sowie Personenschäden von AN oder unbeteiligten Dritten 

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Qualitätsbegriff

Wie lautet der Qualitätsbegriff?

Qualität bedeutet die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse bezieht.

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Haftungsgrundsätze des Planers

Nenne die Haftungsgrundsätze des Planers

Ansprüche aus vertraglichen Beziehung mit dem Bauherrn stehen im Vordergrund

Die Qulifikation des Architekten- bzw. Ingenieruvertrags ist abhängi von den vereinbarten Leistungspflichten:

  • Erstellen von Plänen = Werkvertrag
     
  • Bauleitung und andere Leistugen des Architekten/ Ingenieurs, bei denen nicht ein bestimmter erfolg garantiert, sondern nur die sorgfältige Ausführung des Auftrag gefordert wird = Auftragsrecht
     
  • Bei Vorliegen eines Gesamtvertrags, welcher sowohl die Planung als auch die Bauleitung und allenfalls noch weitere Leistungen des Architekten/ Ingenieurs umfasst, richtet sich die Haftung des Planers, je nach Leistungspflicht, die verletzt wurdde, nach Werkvertrags- oder nach Auftragsrecht.

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Pflichten des Planers

Nenne die 5 wesntliche Pflichten des Planers

 

Sorgfältige Ausführung des Auftrags

  • Beachtung der allg. anerkannten Relgen der Baukunde 
  • Beachtung der Regeln der Technik
  • Wenn im Architkekten- bzw. Iingenieruvertrag auch Bauleitung enthalten, dann umfasst die Sorgfaltspflicht eine umsichtige Bauüberwachung

Treuepflicht

  • Verschwiegenheit
  • Keine persönlichen Vergünstigungen
  • Keine unnötigen Handlungen

Handeln nach den Weisungen des Bauherrn

Jedoch Anweisungen auf Richtigkeit und Zweckmässigkeit überprüfen und u.U. abmahnen oder ablehen oder sogar ablehnen

Weitergehende Beratungs- und Informationspflicht

Pflicht zur Unfallverhütung

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente

Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus

Grundrisiko

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens


Bautenschäden

Schäden und Mängel an Bauwerken

  • die aufgrund von Plänen oder
  • unter der Bauleitung des VN entstehen

Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens


Reine Vermögensschäden

Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Deckungselemente

Nenne die 3 Deckungselemente
und führe sie weiter aus

Grundrisiko

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge versicherten Prsonenschaden oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens


Bautenschäden

Schäden und Mängel an Bauwerken

  • die aufgrund von Plänen oder
  • unter der Bauleitung des VN entstehen

Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens


Reine Vermögensschäden

Vermögensschäden die weider Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind.

 

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Zeitlicher Geltungsbereich

Welches Prinzip wird beim zeitlicher Geltungsbereich verwendet?