Vermögen - Zusammenfassung - Block 06
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Kartei Details
Karten | 92 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.03.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht für Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Fahrzeugen
Welche Ausschlüsse werden durch diese Deckungserweiterung teilweise aufgehoben?
Art. 75 AVB
Obhuts und Tätigkeisschäden
Art. 7l AVB
Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht gem. SVG 71
Nenne die 7 Merkmale zur Haftpflicht gem. SVG 71
- Obligatorische Haftpflicht aus dem Betrieb von eigenen Motorfahrzeugen, ohne Halterversicherung und von fremden, dem VN übergebene Motorfahrzeugen mit Halterversicherung
- Entweder separate Haftpflichtversicherung oder kombinierte Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Graue Karte als VNA
- SVG 71 ist von der Händlerschild-Versicherung (kollektive MF-Haftpflichtversicherung) abzugrenzen
- Garagist muss Fahrzeugeohne Halterversicherung für Fahrten auf öffentlicher Strasse normal versichern
(gewöhnliche Schilder oder Händlerschilder)
- Wenn Schaden aus gesetzlich oder behördlich nicht bewilligter Verwendung des Fahrzeuges auf Strasse, erfolgt Rückgriff des Versicherer auf Lenker oder auf VN welcher der FAhrt ausdürcklich oder stillschweigend zustimmte.
- Ausgestaltung des Versicherungsschutz ist geprägt durch Vorgaben der Strassenverkehrsgesetzgebung
(Mindest VS, anwendbare Ausschlussbestimmungen)
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht für Schäden an aufbewahrten und
bearbeiteten Fahrzeugen
Nenne die 7 Merkmale zur Deckung
Fakultativ zu versicherndes Zusatzrisko
Versichert ist Haftpflicht aus Entwendung, Beschädigung oder Zerstörung von fremden MFZG (inkl. Anhänger) die dem VN zur Aufbewahrung, Bearbeitung oder ähnlichen Zwecken überlassen wurden und zwar in folgenden Situationen:
- Aufbewahrung der MFZG
- Bearbeitung der MFZG
- Schäden an MFZG nach Ablieferung an den Kunden infolge mangelhafter Arbeiten oder Materialien
- Probefahrten
- Abschleppen der MFZG
- Überführungsfahrten
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Beschädigung jener Fahrzeugteile auf die sich die Tätigkeit unmittelbar bezieht oder hätte beziehen sollen , sowie Ansrüche aus Schäden an den Flüssigkeitssystem und an den von ihnen abhängigen Fahrzeugteilen, wenn der Schaden im Zusammenahng mit Einfülllvorgängen steht
Kommt nicht zur Anwendung wenn Fahrzeug einen Schaden durch Anprall, Zusammenstoss, Um- oder Absturz, brand, Explosion oder Kurzschluss erleidet und dadurch das Teil beschädigt wir.d
Haftpflicht aus der Entwendung, Beschädigung oder Zerstörung von persönlichen Effektten der Fahrzeugbenützer wenn sie durch Gewalt aus dem verschlossenen FZG oder gleichzeit mit FZG entwendet werden.
Verschiedene Obliegenheiten zur Vorbeugung von Fahrzeugdiebstahl. Bei Schuldhafter Verletzung enfätllt die Leistungspflicht.
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Haftungsrisiken
Welchen Haftungsrisiken steht ein Unternehmer des Baugewerbes gegenüber?
Fehlverhalten einer am Bau beteiligten Person
z.B. Bauarbeiter oder unbeteiligter Pasant wird verletzt
Schäden an angrenzende Grudnstücke und Gebäude
z.B. Erdbewegung oder Erschütterung
Bauherr selbst
z.B. wenn beauftragter Unternehmer die vertraglichen Verpflichtungen verletzt
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Erscheinungsformen des Bauunternehmers
Welche 4 Erscheinungsformen können
Bauunternehmer haben?
- Teilunternehmer/ Einzelunternehmer
- Generalunternehmer
- Totalunternehmer
- Arbeitsgemeinschaften
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Teilunternehmer/Einzelunternehmer
Was sind die Eigenschaften des Teilunternehmers/Einzelunternehmers?
- Herkömmliche Erscheinungsform
- Er beteiligt sich neben anderen am Bau beteiligten Personen
- z.B. als Rohbauunternehmer, Sanitärinstallateur, Elektriker
- Bei Übernahme auszuführender Arbeiten von anderen Unternehmern tritt er als Subunternehmer in Ersheinung und ist dabei vertraglich dem weitervergebenden Unternehmen verpflichtet.
- Die geschuldete Leistung ist eine Einzelleistung die er in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung erbringt
- Jeder Teilunternehmer ist nur für die von ihm übernommene Teilleistung des Gesamtbauwerks verantwortlich
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Generalunternehmer/ Totalunternehmer
Was sind die Eigenschaften des Generalunternehmer/ Totalunternehmer?
Unterschied zum Teilunternehmer:
Verpflichtung zur Errichtung eines gesamtes Bauwerk
Bauherr macht nur einen Vertrag mit Generalunternehmer
Generalunternehmer vergibt selbständig und im eigenen Namen in einzelnen Werkveträgen an die diversen Teilunternehmer.
Generalunternehmer haftet gegenüber dem Bauherrn für sämtliche Mängel des Bauwerks.
Unterschied Generalunternehmer zu Totalunternehmer:
Totalunternehmer übernimmt auch die vollständige Projektierung des Bauwerks
(Werkvertrag mit Architekten und Ingenieure)
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Arbeitsgemeinschafte (Konsortien)
Was sind die Eigenschaften der
Arbeitsgemeinschaft?
Nich versichert ist die Haftpflicht aus der Ausführung von Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, an denen der VN beteiligt ist.
Wenn Arbeitsgemeinschaft den Versicherungsvertrag selbst abschliesst, entfällt die vorerwähnte Ausschlussbestimmung. Es kommen an desen Stelle verschiedene Deckungsbesonderheiten zur Anwendung.
Arbeitsgemeinschaften schliessen üblicherweise für das Bauvorhaben eine separate Haftpflichtversicherung ab, in welcher die Haftflicht aller MItglieder der Gemeinschaft mitversicher ist.
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Fernmeldedienstunternehmen
Auf was verzichtet der Versicherer, wenn das
Fernmeldedienstunternehmen das Fordert?
Einrede der Ausschlussbestimmung
"Obhuts und Tätigkeitsschäden"
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Was wird hier mitversichert?
Mitversicehrung der Haftpflicht aus der Verwendung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für die ersten sechs Monate nach Hinterlegung der Kontrollschilder.
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Vermögensschäden
Was ist Gegenstand der Versicherung?
Mitversicherung der Haftpflicht wegen reinen Vermögensschäden die durch ein unvorhergesehenes nicht zum nomralen oder geplanten Bauvorgang gehörendes Ereignis verursacht werden.
z.B. Produktionsausfall bei Fabrik infolge beschädigung der Kabelleitung des Elektritzitätswerk
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Vermögensschäden
Welche Ausschlüsse enthält die
Zusatzdeckung für reine Vermögensschäden?
- Ansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträhtigungen gem. ARt. 6 AVB
- Ansprüche des Bauherrn, anderer am bau Beteiligter und von Lieferaten
- Konventionalstrafen
- Ansprüche wegen Immission
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
VN als Bauherr
Ist die Haftpflicht des VN als Bauherr mitversichert?
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
VN als Bauherr
Nenne die Auschlüsse
Ansprüche aus Schäden an
- Grundstücken
- Gebäuden
- andere Werke
wenn der Schaden nicht durch eine eigenen Arbeitsausführung eines Versicherten schuldhaft verursacht wird.
Haftpflichtversicherung des Baugewerbes
Tätigkeitsausschluss im Baugewerbe
In den Zusatzbedingungen wird Tätigkeitsausschliss den besonderen Bedürfnissen des Baugewerbes angepasst.
Wie wirkt sich dies auf den Vesicherungsschutz aus?
Erstreckt sich Tätigkeit nur auf Teile unbeweglicher Sachen, so bezieht sich der Ausschluss nur fauf Ansprüche aus Schäden an diesen Teilen selbst sowie an angrenzenden, im unmittelbaren Tätigkeitsbereich liegenden Teilen
Für Tätigkeiten welche dei Stabilität des Bauwerks beeinträchtigen können, bestehen besondere Deckungsregeln.
Deckungserweiterung
Allgemein
Nenne die 15 Deckungserweiterungsmöglichkeiten
- Obhuts und Bearbeitungsschäden
- Mieterschäden
- Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
- Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
- Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
- Schäden aus Anschlussgleisen
- Schäden durch nicht dem Betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
- Ermittlungs- und Behebungskosten
- Aus- und Einbaukosten
- Nutzungsausfall
- Verbindungs- und Vermischungsschäden
- Weiterverarbeitungskosten
- Reine Vermögensschäden aufgrund mangelhaften Verpackungsmaterials
- Rückrufkosten
- Umweltschäden
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
- Ansprüche aus Schäden
- an gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die ganz oder teilweise dem versicherten Betrieb dienen.
- an gemeinschaftlch mit anderen Personen benützten Gebäudeteile (z.B. Einstellhalle)
- an Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, an Rolltreppen, Aufzügen sowie Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (ohne Schäden an Mobiliar sowie an Maschinen und Apparaten, soweit sie nicht vorgängi erwähnt sind)
- deren Verursacher nicht ermittelt werden kann und für die der Versicherte aufgrund des Mietvertrags aufzukommen hat
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Sachversicherungsschäden
Feuer-, Elementar-, Wasser- und Glasschäden
(Versichert sind jedoch Ertragsausfälle oder andere Vermögenseinbussen als Folge solcher Schdäen)
Allmählichkeitsschäden
Aufwendungen zur Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustands einer Sache nach willentlicher Veränderung derselben
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Nenne ein Beispiel zu einem
versicherten Mieterschaden
Beim Manövrieren mit dem Hubstapler ohne Kontrollschild auf dem Betribsareal beschädigt ein Mitarbeiter einer Transportunternehmung das Eingangstor einer vom VN gemieteten Lagerhalle.
Das Eingangstor ist versichert
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Für welche Unternehmen ist diese Deckungserweiterung sinnvoll?
Für alle Betriebe die über gemietete, geleaste oder epachtete Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten verfügen, die ganz oder teilweise dem Versicherten Betrieb dienen
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden an gemieteten oder geleasten Bürotelekommunikationsanlagen und-geräten
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Schäden an
Mobiltelefonen, Pagern, Betriebsfunksystemen, Personal Computern und deren Peripherigeräten, an Servern, Netzwerk- und Grossrechneranlagen sowie an Kabelnetzen.
Sachversicherungsschäden
Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Nenne ein Beispiel zu
einem versicherten Schaden an einem gemieteten Bürotelekommunikationsgerät
Die Angestellte eines Reisebüros lässt unvorsichtigerweise ein Stapel Ferienprospekte auf ein gemietetes Telefaxgerät fallen, wodurch dieses beschädigt wird.
Der Schadem am Telefax ist versichert
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden
- an Land- und Wasserfahrzeugen einschliesslich Aufbauten und Aufliegern durch das Be- oder Entladen von Stückgütern
- an Tank- und Zisternenfahrzeugen durch das Auffüllen mit festen oder flüssigen Gütern oder durch das Entleeren von solchen Gütern
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Ansprüche aus Schäden an
- Luftfahrzeugen
- Rollmaterial der Bahn
- geliehenen, gemieteten oder geleasten Land- und Wasserfahrzeugen
- Land- und Wasserfahrzeugen durch das Be- oder Entladen von Schüttgütern
- Land- und Wasserfahrzeugen infolge Überfüllens oder Überladens
- Behältern sowie an den manipulierten Gütern selbst durch Be- oder Entladen von Fahrzeugen.
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Für welche Betriebe kommen diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Für alle Betriebe die Be- und Entladevorgänge an Land- oder Wasserfahrzeugen vornehmen, wie Fabriaktions-, Handels-, Umschlags- und Lagerbetriebe sowie Hoch- und Tiefbauunternehmen.
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Be- und Entladeschaden
Beim Entladen von vorfabrizierten Bauelementen aus einem Schiff beschädigt der Mitarbeiter des Umschlagsbetriebs mit dem Greifer des Krans den Schiffsboden. Aufgrund dieses Schadens kann der Eigentümer des SChiffs die nächste Fracht nicht ausführen, wodurch er eine Vermögenseinbusse erleidet.
Versichert sind die Kosten der Reparatur des Schiffs als auch der Vermögensfolgeschaden, da dieser auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen ist.
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden
- an dem vom VN benützten Rollmaterial
- an vom VN gemieteten Installationen der Bahn
z.B. Gleise, Fahrleitungen
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Für welche Betriebe kommen diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Für Betriebe die Rollmaterial der Bahn benutzen und/ oder über Anschlussgleise verfügen
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Schaden an Rollmaterial
Beim rangieren auf einem Anschlussgleis des VN kommt es wegen einer falsch gestellten Weiche zu einer Enttgleisung von zwei gemieteten Güterwaggons der Bahn.
Die Kosten für die Reparatur der beiden Güterwagons sind versichert
-
- 1 / 92
-