Vermögen - Zusammenfassung - Block 06
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Kartei Details
Karten | 92 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.03.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Deckungserweiterung
Allgemein
Nenne die 15 Deckungserweiterungsmöglichkeiten
- Obhuts und Bearbeitungsschäden
- Mieterschäden
- Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
- Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
- Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
- Schäden aus Anschlussgleisen
- Schäden durch nicht dem Betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
- Ermittlungs- und Behebungskosten
- Aus- und Einbaukosten
- Nutzungsausfall
- Verbindungs- und Vermischungsschäden
- Weiterverarbeitungskosten
- Reine Vermögensschäden aufgrund mangelhaften Verpackungsmaterials
- Rückrufkosten
- Umweltschäden
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
- Ansprüche aus Schäden
- an gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die ganz oder teilweise dem versicherten Betrieb dienen.
- an gemeinschaftlch mit anderen Personen benützten Gebäudeteile (z.B. Einstellhalle)
- an Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, an Rolltreppen, Aufzügen sowie Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (ohne Schäden an Mobiliar sowie an Maschinen und Apparaten, soweit sie nicht vorgängi erwähnt sind)
- deren Verursacher nicht ermittelt werden kann und für die der Versicherte aufgrund des Mietvertrags aufzukommen hat
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Sachversicherungsschäden
Feuer-, Elementar-, Wasser- und Glasschäden
(Versichert sind jedoch Ertragsausfälle oder andere Vermögenseinbussen als Folge solcher Schdäen)
Allmählichkeitsschäden
Aufwendungen zur Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustands einer Sache nach willentlicher Veränderung derselben
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Nenne ein Beispiel zu einem
versicherten Mieterschaden
Beim Manövrieren mit dem Hubstapler ohne Kontrollschild auf dem Betribsareal beschädigt ein Mitarbeiter einer Transportunternehmung das Eingangstor einer vom VN gemieteten Lagerhalle.
Das Eingangstor ist versichert
Deckungserweiterung
Mieterschäden
Für welche Unternehmen ist diese Deckungserweiterung sinnvoll?
Für alle Betriebe die über gemietete, geleaste oder epachtete Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten verfügen, die ganz oder teilweise dem Versicherten Betrieb dienen
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden an gemieteten oder geleasten Bürotelekommunikationsanlagen und-geräten
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Schäden an
Mobiltelefonen, Pagern, Betriebsfunksystemen, Personal Computern und deren Peripherigeräten, an Servern, Netzwerk- und Grossrechneranlagen sowie an Kabelnetzen.
Sachversicherungsschäden
Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden
Deckungserweiterung
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte
Nenne ein Beispiel zu
einem versicherten Schaden an einem gemieteten Bürotelekommunikationsgerät
Die Angestellte eines Reisebüros lässt unvorsichtigerweise ein Stapel Ferienprospekte auf ein gemietetes Telefaxgerät fallen, wodurch dieses beschädigt wird.
Der Schadem am Telefax ist versichert
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden
- an Land- und Wasserfahrzeugen einschliesslich Aufbauten und Aufliegern durch das Be- oder Entladen von Stückgütern
- an Tank- und Zisternenfahrzeugen durch das Auffüllen mit festen oder flüssigen Gütern oder durch das Entleeren von solchen Gütern
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Ansprüche aus Schäden an
- Luftfahrzeugen
- Rollmaterial der Bahn
- geliehenen, gemieteten oder geleasten Land- und Wasserfahrzeugen
- Land- und Wasserfahrzeugen durch das Be- oder Entladen von Schüttgütern
- Land- und Wasserfahrzeugen infolge Überfüllens oder Überladens
- Behältern sowie an den manipulierten Gütern selbst durch Be- oder Entladen von Fahrzeugen.
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Für welche Betriebe kommen diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Für alle Betriebe die Be- und Entladevorgänge an Land- oder Wasserfahrzeugen vornehmen, wie Fabriaktions-, Handels-, Umschlags- und Lagerbetriebe sowie Hoch- und Tiefbauunternehmen.
Deckungserweiterung
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Be- und Entladeschaden
Beim Entladen von vorfabrizierten Bauelementen aus einem Schiff beschädigt der Mitarbeiter des Umschlagsbetriebs mit dem Greifer des Krans den Schiffsboden. Aufgrund dieses Schadens kann der Eigentümer des SChiffs die nächste Fracht nicht ausführen, wodurch er eine Vermögenseinbusse erleidet.
Versichert sind die Kosten der Reparatur des Schiffs als auch der Vermögensfolgeschaden, da dieser auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen ist.
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus Schäden
- an dem vom VN benützten Rollmaterial
- an vom VN gemieteten Installationen der Bahn
z.B. Gleise, Fahrleitungen
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Für welche Betriebe kommen diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Für Betriebe die Rollmaterial der Bahn benutzen und/ oder über Anschlussgleise verfügen
Deckungserweiterung
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Schaden an Rollmaterial
Beim rangieren auf einem Anschlussgleis des VN kommt es wegen einer falsch gestellten Weiche zu einer Enttgleisung von zwei gemieteten Güterwaggons der Bahn.
Die Kosten für die Reparatur der beiden Güterwagons sind versichert
Deckungserweiterung
Schäden aus Anschlussgleisen
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
- Haftpflicht aud dem Bestand und Betrieb von Anschlussgleisen
inkl. der vertraglich übernommenen Haftpflicht des VN gem. Anschlussgleis-Vertrag mit der SBB
- Ansprüche aus der SBB zugefügten Vermögensschäden gem. Anschlussgleis-Vertrag
Deckungserweiterung
Schäden aus Anschlussgleisen
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
- Haftpflicht für Vermögensschäden
- wegen Schäden, die durch vorsätzliche Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen, Anordnungen, Weisungen und Empfehlungen sowie von Anweisungen des Auftraggebers verursacht worden sind.
- Für Konventionalstrafen
- aus Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeinträchtigungen.
Deckungserweiterung
Schäden aus Anschlussgleisen
Für welche Unternehmen eignen sich diese
Deckungserweiterung?
Für Betriebe mit einem Anschlussgleis
Deckungserweiterung
Schäden aus Anschlussgleisen
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Schaden im Zusammenhang mit einem Anschlussgleis.
Auf dem Anschlussgleis des VN wird beim Rangieren mit einer Lokomotive ein Knabe erfasst, welche mit dem Kinderfahrrad auf diesem Gelände herumfährt und die herannahende Lokomotive übersieht.
Der Personenschaden des Knaben ist versichert.
Deckungserweiterung
Nicht dem betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
Erkläre die Deckungserweiterung
- Mit dieser Erweiterung wird nicht in eine Ausschlussbestimmung eingegriffen, sondern eine Risikobegrenzung in Bezug auf das Anlagerisiko gem. Art. 1b Ziff. 1 der AVB eliminiert. Eigtl. wäre der Versicherungsschutz begrenzt auf Schäden auf Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und Anlagen, die voriwegend dem versichertn Betrieb dienen.
- Mit dieser Erweiterung wird der Versicherungsschutz auf die Haftpflicht für Schäden ausgedehnt, welche auf Grundstücke, Gebäuäde, Räumlichkeiten und Anlagen zurückzuführen sind, die nicht vorwiegend dem versicherten Betrieb dienen.
Deckungserweiterung
Nicht dem betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
Für welche Betriebe kommt diese Deckungserweiterung
in Betracht?
Betriebe welche Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten oder Anlagen besitzen, die nicht vorwiegend dem versicherten Betrieb dienen.
Deckungserweiterung
Nicht dem betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
Nenne ein Beispiel zu einem Schaden aus dem Eigentum eines nicht dem betrieb dienenden Gebäudes
Ein Architekt ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, welches gänzlich vermietet ist und ausschliesslich als Vermögensanlage dient. Da der Hausmeister die Unterhaltsaufgaben vernachlässigt, stürzt ein Renter auf dem vereisten Vorplatz zum Mehrfamilienhaus und bricht sich ein bein.
Der Personenschaden des Renterns ist versichert.
Deckungserweiterung
Ermittlungs- und Behebungskosten
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Ansprüche aus der notwendigen Zerstörung oder Beschädigung von sachen Dritter für die Ermittlung oder Behebung von Mängeln oder Schäden an Sachen, an denen ein Versicherter Arbeiten geleistet hat oder die er hergestellt oder geliefert hat.
Die Versicherung gilt nur für Sachschäden infolge Ermittlung und/oder Behebung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden, STrassen, Leitungen oder anderen unbeweglichen Weken
Deckungserweiterung
Ermittlungs- und Behebungskosten
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Ertragsausfälle und andere Vermögenseinbussen als Folge einer solchen Zerstörung oder Beschädigung.
Ansprüche aus Schäden an Sachen, die ein Versicherter oder ein von ihm beauftragter Dritter geliefert oder hergestellthat, oder an denen er Arbeiten geleistet hat.
Deckungserweiterung
Ermittlungs- und Behebungskosten
Für welche Betriebe kommt solch eine Deckungserweiterung
in Betracht?
Zulieferbetriebe des Baugewerbes
Herstellung & Handel
Baugewerbe
Sanitärinstallateuer, Elektriker, Hoch- und Tiefbauunternehmung
Deckungserweiterung
Ermittlungs- und Behebungskosten
Nenne ein Beispiel zu versicherten Ermittlungs- und Behebungskosten?
Als Folge einer vom VN (Sanitärinstallateur) installierten fehlerhaften Wasserleitung tritt im Treppenhaus eines Neubaus Wasser aus. Zur Ermittlung der undichten Stelle und zur Behebung des Mangels muss eine Baufirma den Leitungskanal aufspitzen und nach erfolgtem Austausch des mangelhaften Teils der Leitung die Wand neu verputzen und malen.
Mit der Ermittlungs- und Behebungskostendeckung sind die Kosten für das Aufspitzen der Wand sowie das Neu-Verputzen und Malen der Wand versichert. Von der Versicherung ausgeschlossen bleiben die Kosten für den Ersatz des vom VN gelieferten mangelhaften Teils der Leitung.
Deckungserweiterung
Aus- und Einbaukosten
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Gesetzliche Haftpflicht für Aufwendungen wegen
- des Ausbaus oder der Freilegung von mangelhaften oder vem Verwendungszweck nicht entsprechenden Sachen, die ein Versicherter hergestellt, bearbeitet oder gleifert hat (Ausbaukosten)
- des nachfolgenden Einbaus oder Verlegens von mangelfreien und dem Verwendungszweck entsprechenden Sachen (Einbaukosten)
- Werden die Aus- oder Einbaukosten vom Versicherten selbst vorgenommen, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Selbstkosten
Deckungserweiterung
Aus- und Einbaukosten
Für welche Betriebe kommen diese Deckungserweiterung in Betracht?
Betriebe die Bestandteiel zu Maschinen und Anlagen herstellen, bearbeiten oder liefern. Auch bei Zulieferbetrieben (Herstellung oder Handel) des Baugewerbes kann die Mitversicherung der Aus- und Einbaukostendeckung angezeigt sein, sofern die hergestellten, bearbeiten oder gelieferten Sachvn vom Versicherten oder von einem von ihm beauftragten Dritten (Subunternehmer) nicht selbst eingebaut, angebracht oder verlegt werden.
Deckungserweiterung
Aus- und Einbaukosten
Nenne ein Beispiel zu versicherten Aus- und Einbaukosten?
Der VN ist Hersteller von Rohrkupplungen, welche in grossen Überbauungen, Kraftwerken, Schiffen etc. eingesetzt werden.
Beim Bau eines Kraftwerks werden solche Rohrkupplungen durch eine Installationsfirma vor Ort eingebaut. Um die Rohre und Kupplungen werden anschliessend Verschalungen mit einer Isolation verlegt. Nach erfolger Motage stellt sich heraus, dass in einer Serie der geliferten Kuppplungen die darin verwendeten Federn einen Materialfehler aufweisen. Deshalb müssen sämtliche Kupplungen dieser Serie ausgewechselt werden. die Freilegung der Kupplung kann ohne Beschädigung einer Drittsache (Verschalung) vorgenommen werden.
Mit der Aus- und Einbaukostendeckung sind die Kosten für den Ausbau der fehlerhaften Kupplungen und den Einbau fehlerfreier Kupplungen versichert. Von der Versicherung ausgeschlossen bleiben jedoch die Kosten für den ERsatz der fehlerhaften Kupplungen und für die Nachlieferung mangelfreier Kupplungen.
Kein Versicherungsschutz würde hingegen für Rohrkupplungen bestehen, die in Schiffen verwendet werden.
Deckungserweiterung
Nutzungsausfall
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Vermögenseinbusse eines Dritten als Folge der dahingefallenen oder eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit von unvershert gebliebenen Sachen (Nutzungsausfall) durch einen plötzlich und unerwartet eingetretenen Schaden an der von einem Versicherten hergestellten, gelieferten oder bearbeitetene Sache.
Deckungserweiterung
Nutzungsausfall
Was ist die Deckungsvoraussetzung
der Deckungserweiterung?
- Plötzliche und unerwartete beschädigung oder Zerstörung der von einem Versicherten oder einem von ihm beauftragen Dritten hergestellten, gelieferten oder bearbeitetn Sache.
- Die Beschädigung oder Zerstörung dieser Sache ist auf die Herstellung, Lieferung, Bearbeitung oder Arbeitsleistung des Versicherten oder des von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen.
- Die Beschädigung oder Zerstörung dieser Sache ist erst nach deren Prüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung eingetreten.
- Der Versicherte hat keinen Bezug (Herstellung, Lieferung oder Arbeitsleistung) zu den unversehrt gebliebenen Sachen
Deckungserweiterung
Nutzungsausfall
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
- Aus- und Einbaukosten
- Ermittlungs- und Behebungskosten
Deckungserweiterung
Nutzungsausfall
Für welche Betriebe eignet sich diese
Deckungserweiterung?
Betriebe die Maschinen und Anlagen oder Bestandteile davon herstellen oder liefern.
Mangels eines entsprechenden Ausschlusses ist diese Deckungserweiterung auch im Baugewerbe oder bei Fahrzeugteilen anwendbar
Deckungserweiterung
Nutzungsausfall
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten Anspruch aus Nutzungsausfall
Während der Fahrt bricht eine vom Vn gelieferte Antriebstrubinie eines Kreuzfahrtschiffs, ohne dass dabei ausserhalb der Trubine eine Sache beschädigt wird. Als Folge der erforderlichen Reparatur der Turbine steht das Schiff während einer Woche still, sodass die Reederei eine Vermögenseinbusse erleidet.
Mit der Deckung des Nutzungsausfalls sit die Vermögenseinbusse der Reederei versichert.
Hätte der VN das ganze Schiff hergestellt bzw. an die Reederei verkauft, bestünde kein Versicherungsschutz für den Nutzungsausfall, das der VN nicht nur die schadenursächliche, sondern auch di eunversehrt gebliebene Sache (Rest des Schiffs) hergestellt bzw. geliefert hat.
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
Was ist Gegenstand der Deckungserweiterung?
Die gesetzliche Haftpflicht für Ansprüche aufgrund einer Mangelhaftigkeit des Endprodukts eines Dritten wegen der nicht trennbaren Verbindung, Vermischund oder Verarbeitung der vom VN hergestellten oder gelieferten (mangelhaften) Erzeugnisse mit (einwandfreien) Waren und Materialien eines Dritten.
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
Welche Kosten sind durch
die Deckungserweiterung versichert?
- Die für die Herstellung des Endprodukts aufgewendeten Kosten
- Aufwendungen wegen einer rechtlich und wirtschaftlich notwendigen Nachbesserung des Endprodukts
- Weitere Vermögensnachteile, weil das Endprodukt nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräussert werden kann
- Es erfolgt jeweils ein anteilsmässiger Gewährleistungsabzug in dem Verhältnis in welchem das Entgelt für das gelieferte Erzeugnis zum regulären Verkaufspreis des Endprodukts steht.
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
Was ist von der Deckungserweiterung ausgeschlossen?
- Trennung der verbundenen oder vermischen Sachen isst ohne wesentliche Beeinträchtigung der Drittsache möglich und wirtschaftlich vertretbar.
- Aus- und Einbaukosten
- Ansprüche ddes Abnehmers des VN und weitere Abnehmer wegen Vermögenseinbussen aus einem Produktionsausfall
- Rückrufkosten
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
Für welche Betriebe ist diese
Deckungserweiterung sinnvoll?
Für Betriebe deren Erzeugnisse mit Sachen Dritter verbunden, vermischt oder verarbeitet werden, wobei eine Trennung ohne wesentliche Beeinträchtigung der Drittsache nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
In Bezug auf die Mangelhaftigkeit des Endprodukts
können sich 3 Konstellationen, die deckungsmässig unterschiedlich behandelt werden ergeben.
Nenne die 3 Varianten
- Substanzbeeinträhtigung der Drittsache
- Keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache,
Trennung möglich
- Keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache,
Trennung nicht möglich
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
In Bezug auf die Mangelhaftigkeit des Endprodukts
können sich 3 Konstellationen, die deckungsmässig unterschiedlich behandelt werden ergeben.
Erkläre "Substanzbeeinträchtigung der Drittsache"
und nenne ein Beispiel
Substanzbeeinträhtigung der Drittsache
Erklärung:
Wenn die ursprünglich einwandfreie Drittsache durch eine Verbindung oder Vermischung mit dem mangelhaften Erzeugnis des VN in der Substanz beeinträchtigt wird, liegt ein Sachschaden im Sinne von Art. 2a AVB vor. Für solche Schäden besteht bereits über die Grunddeckung Versicherungsschutz, sodass im Deckungskonzept der Verbindungs- und Vermischungsschäden vorgesehene Sublimit und ein allfälliger besonderer Selbstbehalt nicht zur Anwendung kommt.
Beispiel:
Ein Hersteller von Vitamingetränken mischt bei einem Verarbeitungsvorgang den sich in seiner Anlage befindenden Fruchtsäften ein vom VN geliefertes Konservierungsmittel bei, welches schädliche Substanzen enthält. Wegen dieser schädlichen Substanzen muss eine grosse Menge an Fruchtsäften weggeschüttet werden. Die Kontamination der Fruhtsäfte stellt einen über die Grunddeckung der AVB versicherten Sachschaden dar.