Umsatzsteuer
Bilanzbuchhalter Stand 2013
Bilanzbuchhalter Stand 2013
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Cartes-fiches
WAS!!!
- Lieferung: §3(1) USTG; (Gegenstand und Verschaffung Verfügungsmacht z.B. Kaufvertrag)
- Werklieferung: §3(4) USTG; ( Be- Verarbeitung selbst geschaffener Hauptstoffe z.B. Kauf Küche + Einbau)
- Sonstige Leistung (So. Werkleistung); alles was keine Lieferung ist z.B. Mietvertrag
WO
Bei Lieferung (Werklieferung) wird unterschieden zwischen:
- bewegte Lieferung §3(6) USTG; Beginn der Bewegung (Übergabe des Gegenstandes
- unbewegte Lieferung § 3(7) USTG; dort, wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet z.B. Grundstückslieferung
So Leistung/Werkleistung:
§ 3a USTG
Schema
WAS:
Wo:
Inland: § 1(2) USTG
steuerbar §1(1) Nr. 1
mangels Befreiung § 4 steuerpflichtig
BMG: § 10(1) S. 1+2
Entgelt i.H.v.
Steuer § 12(1)
Entstehung § 13(1)
Was ist Inland
Gebiet der BRD OHNE
- Büsingen
- Helgoland
- Freihäfen
- 12-Seemeilen Zone
- d. Schiffe auf Hoher See
Was ist Gemeinschaftsgebiet
Gebiet der BDR Ohne
- Büsingen
- Helgoland
- Freihäfen
- 12 Seemeilen Zone
- dt. Schiffe auf hoher See
+ Übriges Gemeinschaftsgebiet =Mitgliedsstaaten der EU
Was ist Ausland
Übriges Gemeinschaftsgebiet + Drittland
Wer ist Unternehmer
§ 2(1) USTg
- WER: natürliche Person ab Rechtsfähigkeit
- gewerblich/beruflich Tätigkeit => nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmeerziehlungsabsicht
- Selbstständig
Steuerbare Umsätze
§1 (1)
Nr. 1
- Lieferung und So Leistung
- Unternehmer
- im Inland
- gegen Entgelt
- i.R. des Unternehmens
Nr. 4
- Einfuhr ( Drittland)
- Im Inland
Nr. 5
- innergemeinschaftlicher Erwerb (EU)
- im Inland
- gegen Entgelt
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- wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind ist der Vorgang steuerbar!
- Besteht eine Steuerbefreiung (§ 4,5 USTG) => wenn: Nein -> steuerpflichtig
- Berechnung der Umsatzsteuer (§ 10,11 USTG)-> Bemessungsgrundlage;-> Steuersatz (§12 USTG)
- Entstehung der Umsatzsteuer (§13 USTG)
UST wir unteilt in
1) Ausgangs UST:(Ausgangsrechnung) Unter welchen Vorausetzungen muss UST an FA gezahlt werden §1-13 USTG
2) Eingangs UST:(Eingangsrechnung`) Unter welchen Voraussetzungen kann eine bereits gezahlte UST vom FA zurückgeholt werden -Vorsteuer- §15 USTG
Für beides gilt die Ausstellung einer Ordnungsgemäßen Rechnung nach § 14 USTG
Reihengeschäft
K(Köln) --Verkauf Wagenheber-- S(Stuttgart)--Verkauf Wagenheber--P (Prien)
Warenweg direkt von K an P
1) K-----S
Was: Lieferung § 3(1)
Wo: bewegte Lieferung § 3(6) S. 5
in Köln (§ 3 (6) S.1)
S -------P
Was: Lieferung § 3(1)
Wo: unbewegte Lieferung §3 (6) S. 5
in Prien § 3(7) S. 2 Nr. 2
Erfüllung Kaufvertrag=Verschaffung Verfügungsmacht
Regelfall: Einigung+Übergabe §929(1) BGB (bewegte Lieferung!)
Ausnahme: Einigung ohne Übergabe §929 s. 2 BGB
Beispiel: Böck Augsburg -------Vermietung Kran Jan. 14 -----Riebl Memmingen
Verkauf Kran Mai 14
Da der Kran in "Memmingen" steht ist der Ort da wo der Kran sich im Mai befindet (unbewegliche Lieferung)
2)Einigung und Vereinbarung eines Besitzkonstituts § 930BGB
Beispiel Böck (Augsburg)---------------------------Böck Messe (Paris von 01.03-15.03= Verkauf dt. UN am 02.03. (Kran)
Der Kran wird erst am 16.03.14 übergeben, daher Ort Paris
3) Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruchs §931 BGB
4) Einigung und Übergabe eines handelsrechtlichen Traditionspapier (Konnosament) $ 647 HGB
Beispiel: Import GmbH Hamburg ---------------Verkauf Apfelsinen-----------Glückskauf AG
Übergabe Konnosament Sept. Muc Ankunft Ware Okto.
Ware noch auf hoher See daher steuerfrei, dadurch Niemandsland daher nirgends steuerbar!!!
Was Lieferung §3(1) USTG
Wo: auf hoher See § 3(7) S. 1 USTG
unbewegte Lieferung und Ersatzübergabetatbestand
-> nicht Inland §1(2) USG
-> nicht steuerbar §1(1) Nr. 1 USTG
=== RUHENDE LIEFERUNG====
Ort der SONSTIGEN LEISTUNG
- Leistungsempfänger ist kein Unternehmer § 3a(1) Sitzort des leistenden Unternehmers B2C Leistung
- Leistungsempfänger ist Unternehmer §3a (2) Sitort des empfangenden Unternehmers B2B Leistung
AUSNAHMEN FÜR §3a(1) und §3a(2)
- Beförderungsleistungen §3b
- Restaurationsleistung während Beförderung §3e z.B. im Zug essen bestellen
- unentgeltliche Sonstige Leistung §3f
- So Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück §3a (3) Nr. 1
- Vermietung Beförderungsmittel §3a(3)Nr. 3b
Zusätliche Ausnahmen für NICHTUnternehmer §3a(1)
- Veranstaltungen §3a(3) Nr. 3a
- Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen §3a (3) Nr. 3c z.b. Auto
- Vermittlungsleistung §3a(3)Nr. 4
- Katalogleistungen §3a (4) gilt nur bei Drittländer
Entstehung der Steuer
1) Sollbesteuerung (Vereinbarte Entgelte) -> Regel §16 (1) S. 1 ->§13(1)Nr. 1a S.1 mit Ausführung der Steuer
2)Istbesteuerung (Vereinnahmte Entgelte) -> Ausnahme §20
- Umsatz `=< 500.000
- Befreiung BF-Pflicht §148 AO
- Freiberufler
-> §13 (1) Nr. 1b mit Vereinnahmung der Entgelte