Umsatzsteuer

Bilanzbuchhalter Stand 2013

Bilanzbuchhalter Stand 2013


M. H.
Diese Lernkarten behandeln die grundlegenden und fortgeschrittenen Aspekte der Umsatzsteuer, insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen nach UStG. Sie erklären steuerbare Umsätze, Ort und Entstehung der Steuer sowie Sonderfälle wie Reihengeschäfte oder ruhende Lieferungen. Praktische Beispiele veranschaulichen die Anwendung der Regelungen, etwa bei bewegten oder unbewegten Lieferungen. Ideal für Studierende oder Praktiker, die ihr Wissen zur Umsatzsteuer vertiefen oder auffrischen möchten.
Karten
13
Lernende
10
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
09.07.2014 / 23.03.2026

Lernkarten

WAS!!!

  • Lieferung: §3(1) USTG; (Gegenstand und Verschaffung Verfügungsmacht z.B. Kaufvertrag)
  • Werklieferung: §3(4) USTG; ( Be- Verarbeitung selbst geschaffener Hauptstoffe z.B. Kauf Küche + Einbau)
  • Sonstige Leistung (So. Werkleistung); alles was keine Lieferung ist z.B. Mietvertrag

WO

Bei Lieferung (Werklieferung) wird unterschieden zwischen:

  • bewegte Lieferung §3(6) USTG; Beginn der Bewegung (Übergabe des Gegenstandes
  • unbewegte Lieferung § 3(7) USTG; dort, wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet z.B. Grundstückslieferung

So Leistung/Werkleistung:

§ 3a USTG

 

Schema

WAS:

Wo:

Inland: § 1(2) USTG

steuerbar §1(1) Nr. 1

mangels Befreiung § 4 steuerpflichtig

BMG: § 10(1) S. 1+2

Entgelt i.H.v.

Steuer § 12(1)

Entstehung § 13(1)

 

Was ist Inland

Gebiet der BRD OHNE

  • Büsingen
  • Helgoland
  • Freihäfen
  • 12-Seemeilen Zone
  • d. Schiffe auf Hoher See

Was ist Gemeinschaftsgebiet

Gebiet der BDR Ohne

  • Büsingen
  • Helgoland
  • Freihäfen
  • 12 Seemeilen Zone
  • dt. Schiffe auf hoher See

+ Übriges Gemeinschaftsgebiet =Mitgliedsstaaten der EU

Was ist Ausland

Übriges Gemeinschaftsgebiet + Drittland

Wer ist Unternehmer

§ 2(1) USTg

  • WER: natürliche Person ab Rechtsfähigkeit
  • gewerblich/beruflich Tätigkeit => nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmeerziehlungsabsicht
  • Selbstständig

Steuerbare Umsätze

§1 (1)

Nr. 1

  • Lieferung und So Leistung
  • Unternehmer
  • im Inland
  • gegen Entgelt
  • i.R. des Unternehmens

Nr. 4

  • Einfuhr ( Drittland)
  • Im Inland

Nr. 5

  • innergemeinschaftlicher Erwerb (EU)
  • im Inland
  • gegen Entgelt

______________________________________________

  • wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind ist der Vorgang steuerbar!
  • Besteht eine Steuerbefreiung (§ 4,5 USTG) => wenn: Nein -> steuerpflichtig
  • Berechnung der Umsatzsteuer (§ 10,11 USTG)-> Bemessungsgrundlage;-> Steuersatz (§12 USTG)
  • Entstehung der Umsatzsteuer (§13 USTG)

 UST wir unteilt in

1) Ausgangs UST:(Ausgangsrechnung) Unter welchen Vorausetzungen muss UST an FA gezahlt werden  §1-13 USTG

2) Eingangs UST:(Eingangsrechnung`) Unter welchen Voraussetzungen kann eine bereits gezahlte UST vom FA zurückgeholt werden -Vorsteuer- §15 USTG

Für beides gilt die Ausstellung einer Ordnungsgemäßen Rechnung nach § 14 USTG

Reihengeschäft

K(Köln) --Verkauf Wagenheber-- S(Stuttgart)--Verkauf Wagenheber--P (Prien)

Warenweg direkt von K an P

1) K-----S     

Was: Lieferung § 3(1)

Wo: bewegte Lieferung § 3(6) S. 5

in Köln (§ 3 (6) S.1)

S -------P

Was:  Lieferung § 3(1)

Wo: unbewegte Lieferung §3 (6) S. 5

in Prien § 3(7) S. 2 Nr. 2

Erfüllung Kaufvertrag=Verschaffung Verfügungsmacht

Regelfall: Einigung+Übergabe §929(1) BGB (bewegte Lieferung!)

Ausnahme: Einigung ohne Übergabe §929 s. 2 BGB

Beispiel: Böck Augsburg -------Vermietung Kran Jan. 14 -----Riebl Memmingen

                                                       Verkauf Kran Mai 14

Da der Kran in "Memmingen" steht ist der Ort da wo der Kran sich im Mai befindet (unbewegliche Lieferung)

2)Einigung und Vereinbarung eines Besitzkonstituts § 930BGB

Beispiel Böck (Augsburg)---------------------------Böck Messe (Paris von 01.03-15.03= Verkauf dt. UN am 02.03. (Kran)

Der Kran wird erst am 16.03.14 übergeben, daher Ort Paris

3) Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruchs §931 BGB

4) Einigung und Übergabe eines handelsrechtlichen Traditionspapier (Konnosament) $ 647 HGB

Beispiel: Import GmbH Hamburg ---------------Verkauf Apfelsinen-----------Glückskauf AG

 Übergabe Konnosament Sept. Muc Ankunft Ware Okto.

Ware noch auf hoher See daher steuerfrei, dadurch Niemandsland daher nirgends steuerbar!!!

Was Lieferung §3(1) USTG

Wo: auf hoher See § 3(7) S. 1 USTG

unbewegte Lieferung und Ersatzübergabetatbestand

-> nicht Inland §1(2) USG

-> nicht steuerbar §1(1) Nr. 1 USTG

 

=== RUHENDE LIEFERUNG====

Ort der SONSTIGEN LEISTUNG

  • Leistungsempfänger ist kein Unternehmer § 3a(1) Sitzort des leistenden Unternehmers B2C Leistung
  • Leistungsempfänger ist Unternehmer §3a (2) Sitort des empfangenden Unternehmers B2B Leistung

AUSNAHMEN FÜR §3a(1) und §3a(2)

  • Beförderungsleistungen §3b
  • Restaurationsleistung während Beförderung §3e z.B. im Zug essen bestellen
  • unentgeltliche Sonstige Leistung §3f
  • So Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück §3a (3) Nr. 1
  • Vermietung Beförderungsmittel §3a(3)Nr. 3b

Zusätliche Ausnahmen für NICHTUnternehmer §3a(1)

  • Veranstaltungen §3a(3) Nr. 3a
  • Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen §3a (3) Nr. 3c z.b. Auto
  • Vermittlungsleistung §3a(3)Nr. 4
  • Katalogleistungen §3a (4) gilt nur bei Drittländer

 

Entstehung der Steuer

1) Sollbesteuerung (Vereinbarte Entgelte) -> Regel §16 (1) S. 1 ->§13(1)Nr. 1a S.1 mit Ausführung der Steuer

2)Istbesteuerung (Vereinnahmte Entgelte) -> Ausnahme §20

  • Umsatz `=< 500.000
  • Befreiung BF-Pflicht §148 AO
  • Freiberufler

-> §13 (1) Nr. 1b mit Vereinnahmung der Entgelte

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