Übrige Sozialversicherungen /Unfallversicherung (25.4.16)
Übrige Sozialversicherungen UV
Übrige Sozialversicherungen UV
Kartei Details
Karten | 107 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 17.04.2016 / 23.08.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Welches ist der Zweck der Unfallversicherung ?
Für Arbeitnehmer vorgesehen, und dient dazu
- die gesundheitlichen,
- wirtschaftlichen, und
- immateriellen Folgen von Unfällen und Berufkrankheiten zu beheben oder zu mindern
Definition Unfall: %
- plötzliche
- nicht beabsichtigte
- schädigende Einwirkung (Psychische od.physische Störung)
- eines ungewöhnlichen
- äusseren Faktors (Einwirkung erfolgt von aussen)
auf den menschlichen Körper
DIe Unfallversicherung nach UVG unterscheidet zwischen der obligatorischen und der freiwilligen Versicherung?
Versicherter Personenkreis? (oblig. versichert, freiwillig versichert und nicht versichert)
obligatorisch Versicherte
Arbeitnehmende
Bezüger von ALV Taggelder
Entsandte
Arbeitnehmer mit Arbeitgeber im Ausland ANobAG
freiwillig Versicherte
SE
Mitarbeitende Familienangehörige
Pers. die nur teilweise als AN tätig sind
Nicht versichert
Nichterwerbstätige
Wer ist alles im UVG obligatorisch versichert?
Fast alle AN mit Unselbständigertätigkeit die
- in der CH voll- oder teilzeit beschäftigte AN dazu gehören auch; Lernende Praktikanten, Volontäre, Heinarbeiter, Aushilfen, Insassen von Strafanstalten in Lehr oder Invalidenwerkstätten tätige.
- Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben
- Entsandte AN
- im schweizer Transportunternehmen angestellte Personen die im Ausland arbeiten
- in der CH tätige AN die in der CH für einen ausländischen AG arbeiten
Nenne mir nicht UVG versicherte Personen? (5)
- Hausfrauen und Hausmänner
- Kinder
- Studierende
- Rentner
- Privatiers
Welche Personen könne sich freiwillig UV versichern?
- SE mit und ohne Personal
- Mitarbeitende Familienangehörige, die keinen Lohn beziehen
Beginn und Ende der UV :
- Beginn: Für AN beginnt die UV am ersten Tag wo die Arbeit aufgenommen wird. (auf den Weg zur Arbeit begibt)
- Ende: Nachdeckung dauert 30 Tage, nachdem der Anspruch auf mind. den halben Lohn weggefallen ist (letzter Arbeitstag +30Tage)
Was gilt überhaupt als Lohn?
- AHV/IV/EO pflichtiger Lohn
- Taggelder, die als Lohnersatz gelten (priv.Unfall oder Taggeldversicherungen, oder Risikoversicherungen, IV-Taggelder, Kranken-und Unfalltaggelder die eine Lohnfortzahlung erstezen, EO-und MSE Taggelder)
- Famielzulagen
- von der AHV befreite Löhne von Personen im Rentenalter