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Übrige Sozialversicherungen /Unfallversicherung (25.4.16)

Übrige Sozialversicherungen UV

Übrige Sozialversicherungen UV


Kartei Details

Karten 107
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 17.04.2016 / 23.08.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welches ist der  Zweck der Unfallversicherung ?

Für Arbeitnehmer vorgesehen, und dient dazu

  • die gesundheitlichen,
  • wirtschaftlichen, und
  • immateriellen Folgen von Unfällen und Berufkrankheiten zu beheben oder zu mindern

Definition Unfall: %

  1. plötzliche
  2. nicht beabsichtigte
  3. schädigende Einwirkung (Psychische od.physische Störung)
  4. eines ungewöhnlichen
  5. äusseren Faktors (Einwirkung erfolgt von aussen)

auf den menschlichen Körper

DIe Unfallversicherung nach UVG unterscheidet zwischen der obligatorischen und der freiwilligen Versicherung?

Versicherter Personenkreis? (oblig. versichert, freiwillig versichert und nicht versichert)

obligatorisch Versicherte

Arbeitnehmende

Bezüger von ALV Taggelder

Entsandte

Arbeitnehmer mit Arbeitgeber im Ausland ANobAG

freiwillig Versicherte

SE

Mitarbeitende Familienangehörige

Pers. die nur teilweise als AN tätig sind

Nicht versichert

Nichterwerbstätige

 

Wer ist alles im UVG obligatorisch versichert?

Fast alle AN mit Unselbständigertätigkeit die

  • in der CH voll- oder teilzeit  beschäftigte AN dazu gehören auch; Lernende Praktikanten, Volontäre, Heinarbeiter, Aushilfen, Insassen von Strafanstalten in Lehr oder Invalidenwerkstätten tätige.
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben
  • Entsandte AN
  • im schweizer Transportunternehmen angestellte Personen die im Ausland arbeiten
  • in der CH tätige AN die in der CH für einen ausländischen AG arbeiten

Nenne mir nicht UVG versicherte Personen? (5)

  1. Hausfrauen und Hausmänner
  2. Kinder
  3. Studierende
  4. Rentner
  5. Privatiers

Welche Personen könne sich freiwillig UV versichern?

  • SE mit und ohne Personal
  • Mitarbeitende Familienangehörige, die keinen Lohn beziehen

Beginn und Ende der UV :

  • Beginn: Für AN beginnt die UV am ersten Tag wo die Arbeit aufgenommen wird. (auf den Weg zur Arbeit begibt)
  • Ende: Nachdeckung dauert 30 Tage, nachdem der Anspruch auf mind. den halben Lohn weggefallen ist (letzter Arbeitstag +30Tage)

Was gilt überhaupt als Lohn?

  1. AHV/IV/EO pflichtiger Lohn
  2. Taggelder, die als Lohnersatz gelten (priv.Unfall oder Taggeldversicherungen, oder Risikoversicherungen, IV-Taggelder, Kranken-und Unfalltaggelder die eine Lohnfortzahlung erstezen, EO-und MSE Taggelder)
  3. Famielzulagen
  4. von der AHV befreite Löhne von Personen im Rentenalter