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Turnaround Management

Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM

Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM

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Kartei Details

Karten 49
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.04.2015 / 13.10.2015
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Sanierung

Sanierung

Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung der Profitabilität und gleichzeitiger Kostensenkungen eines UN

Dauer: 2-6 Wochen

Erfolgreiche Sanierung umfasst: Wiederherstellung des Kapitals, Vermeidung weiterer Verluste, Schaffung gewinnbringender Umsätze, Schaffung ausreichender Liquidität

Restrukturierung

Restrukturierung

Kontinuierliche Ausrichtung auf ein neues UN-Konzept

Dauer: 6-24 Monate

Restrukturierung gliedert sich in: Operative R., Strategische R., Finanzielle R.

Sanierungsbilanz

Sonderbilanz, die bei Beginn der Sanierung erstellt werden muss um ein reales Bild vom Unternehmenswert zu erhalten --> Bestandsaufnahme

im Gegensatz zur Handelsbilanz wird in der Sanierungsblanz von Fortführungswerten (anstelle Verkehrswerten) ausgegangen. 

Sanierungs-Eröffnungsbilanz: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten können neu bewertet werden; bisherige Wertansätze müssen nicht fortgeführt werden. 

Debt-Equity-Swap

Finanz-Vehikel, Sofortmaßnahme zur Erhöhung des Eigenkapitals. 

Forderungen eines Gläubigers werden in Eigenkapital umgewandelt.

Gläubiger erhält entsprechende Unternehmensbeteiligung.

Nur mit Zustimmung von 75 % der Gesellschafter bzw Aktionäre möglich

Patronatserklärung

Man unterscheidet zwischen zwei Varianten:

externe Patronatserklärung

Kreditsicherheit die ggü. Gläubiger einer Gesellschaft abgegeben wird um deren Kreditwürdigkeit zu stärken. 

 

interne Patronatserklärung

Erklärung eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, für sämtliche Verbindlichkeiten aufkommen zu wollen.

Insolvenzgläubiger

Gläubiger, der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat.

Absonderungsberechtigte Gläubiger / Absonderungsgläubiger

Gläubiger, deren Forderungen durch Sicherungsrecht gesichert.

Wir sind gegenüber Insolvenzgläubigern im Vorteil --> Sie werden bevorzugt aus dem Verwertungserlös befriedigt.

Im Regelfall sind dies danken.

Aussonderungsberechtigte Gläubiger / Aussonderunggläubiger

Gläubiger, die dem insolventen Unternehmen eine Mietsache zur Verfügung gestellt haben.

Der bzw. die Gläubiger bekommen den Gegenstand zurück --> Er weird ausgesondert.