Turnaround Management
Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM
Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM
Kartei Details
Karten | 49 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.04.2015 / 13.10.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Sanierung
Sanierung
Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung der Profitabilität und gleichzeitiger Kostensenkungen eines UN
Dauer: 2-6 Wochen
Erfolgreiche Sanierung umfasst: Wiederherstellung des Kapitals, Vermeidung weiterer Verluste, Schaffung gewinnbringender Umsätze, Schaffung ausreichender Liquidität
Restrukturierung
Restrukturierung
Kontinuierliche Ausrichtung auf ein neues UN-Konzept
Dauer: 6-24 Monate
Restrukturierung gliedert sich in: Operative R., Strategische R., Finanzielle R.
Sanierungsbilanz
Sonderbilanz, die bei Beginn der Sanierung erstellt werden muss um ein reales Bild vom Unternehmenswert zu erhalten --> Bestandsaufnahme
im Gegensatz zur Handelsbilanz wird in der Sanierungsblanz von Fortführungswerten (anstelle Verkehrswerten) ausgegangen.
Sanierungs-Eröffnungsbilanz: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten können neu bewertet werden; bisherige Wertansätze müssen nicht fortgeführt werden.
Debt-Equity-Swap
Finanz-Vehikel, Sofortmaßnahme zur Erhöhung des Eigenkapitals.
Forderungen eines Gläubigers werden in Eigenkapital umgewandelt.
Gläubiger erhält entsprechende Unternehmensbeteiligung.
Nur mit Zustimmung von 75 % der Gesellschafter bzw Aktionäre möglich
Patronatserklärung
Man unterscheidet zwischen zwei Varianten:
externe Patronatserklärung
Kreditsicherheit die ggü. Gläubiger einer Gesellschaft abgegeben wird um deren Kreditwürdigkeit zu stärken.
interne Patronatserklärung
Erklärung eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, für sämtliche Verbindlichkeiten aufkommen zu wollen.
Insolvenzgläubiger
Gläubiger, der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat.
Absonderungsberechtigte Gläubiger / Absonderungsgläubiger
Gläubiger, deren Forderungen durch Sicherungsrecht gesichert.
Wir sind gegenüber Insolvenzgläubigern im Vorteil --> Sie werden bevorzugt aus dem Verwertungserlös befriedigt.
Im Regelfall sind dies danken.
Aussonderungsberechtigte Gläubiger / Aussonderunggläubiger
Gläubiger, die dem insolventen Unternehmen eine Mietsache zur Verfügung gestellt haben.
Der bzw. die Gläubiger bekommen den Gegenstand zurück --> Er weird ausgesondert.