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Strafrecht NVD

Definitionen

Definitionen


Kartei Details

Karten 85
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.08.2016 / 13.09.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Mordlust

Tötung allein aus Freude der Vernichtung eines Menschenleben.

Vorsatz: Tötung einzige Zweck der Tat.

Befriedigung des Geschlechtstriebs

Durch Tötungsakt als solches sexuelle Befriedigung verschaffen wollen.

Vorsatz: Absicht diesbzgl.

Habgier

Ein hemmungslose und rücksichtsloses Streben nach Gewinn um jeden Preis.

Vorsatz: durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmte Absicht.

Sonstige niedrige Beweggründe

Alle Tatanriebe, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert erscheinen.

Vorsatz: subj. Bewusstsein über Umstände, die die Niedrigkeit seiner Tötungsbeweggründe ausmachen.

Heimtückisch

Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausgenutzt.

(P) restriktiv

Lit: zudem besonders verwerfliche Vertrauensbruch erforderlich.

Vorsatz:

- äußerliche Wahrnehmung der Arg- und Wehrlosigkeit

- und Erfassung der Bedeutung für die hilflose Lage des Opfers

- und bewusste Ausnutzung der Lage zur Tatbegehung.

Grausam

Zufügung von Schmerzen o. Qualen körperlicher o. seelischer Art,  die nach Dauer und Stärke über das die Tötung erforderliche Maß hinausgehen.

Vorsatz bzgl. Grausamkeit + Handeln aus gefühlsloser, unbarmherziger Gesinnung heraus.

Arglos

Arglos ist derjenige, der sich im ZP der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperl. Unversehrtheit o. sein Leben versieht.

Ausn.:

- Zeitspanne zu kurz

- Tat von langer Hand geplant

- Schlafende, der seine Arglosigkeit mit in den Schlaf genommen hat (Vorverlagerung des ZP)

Gemeingefährlich

Wirkung des Tatmittel auf Leib und Leben mehrerer Menschen für Täter nicht beherrschbar.

Maßgeblich für objektive Gefährlichkeit des Mittels ist nicht die abstrakte Eignung des Mittels, sondern typische Wirkungsweise in der konkreten Situaion und der Berücksichtigung der Fähigkeiten des Täters.

Vorsatz: hinsichtlich Tatmittel und ABsicht zur Einsetzung dessen zur Erreichung des Tötungsziels.