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Strafrecht AT III

Rechtfertigungsgründe; Schuldfähigkeit; Schuldformen; Entschuldigungsgründe; Definitionen

Rechtfertigungsgründe; Schuldfähigkeit; Schuldformen; Entschuldigungsgründe; Definitionen


Kartei Details

Karten 64
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 26.09.2016 / 07.10.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Rechtfertigungsgründe

Strafrecht ist nur die ultima ratio zur Aufrechterhaltung der Voraussetzungen eines friedlichen Zusammenlebens.

Ein nach der RO ( ZR o. ÖR) erlaubtes Verhalten kann deshalb nicht strafbar sein.

Prinzipien der Interessenwahrnehmung

RFG

  • Wahrnehmung für Rechtsinhaber
    • § 127 I StPO
    • § 32
    • § 34
    • § 228 BGB
    • § 904 BGB
  • Wahrnehmung höherrangiger Interessen
    • tb-ausschließende Einverständnis
    • rechtfertigende Einwilligung
    • mutmaßliche Einwilligung

Wahrnehmung höherrangiger Interessen

Prüfungsaufbau RFG

  • Konfliktlage
  • Eingriffshandlung
  • Rechtfertigung der Handlung
  • subjektive RFG-Element

Folge des Fehlens des subjektiven RFG-Elements

RFG

Lit.: Erfolgsunwert entfällt bereits durch Vorliegen der obj. RFG-Vor.

  • Vollendungsstrafbarkeit (-), verbleibende Handlungsunwert ist nach Versuchsregeln strafbar.

Rspr.: Wegfall der RFG,

  • Vollendungsstrafbarkeit (+)

Schutzgut des Festnahmerechts, § 127 I StPO

Interesse an einer wirksamen Rechtspflege gestattet vorläufige Festnahme.

Ansonsten besteht die Befugnis nur Strafverfolgungsorgane, §§ 127 II, 112 StPO

Festnahmerecht, § 127 I StPO

Aufbau

  • Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
  • Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung
  • Festnahmehandlung
  • Subjektive RFG-Element

Festnahmehandlung

§ 127 I StPO

Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit auch mit Mitteln des körperlichen Zwangs (zB. §§ 239, 240, ggf. 223)

Beachte: VHMK-GRDS

NICHT: Schusswaffengebrauch!!!

Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt

§ 127 I StPO

Tat = nur strafbare Handlung

Schon begangen = da Maßnahme mit repressivem Charakter

Frische Tat = Festgenommene ist in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zur Tat betroffen.

  • Verfolgung des Festgenommenen, wenn Festnahme iRd Nacheile auch außerhalb des Tatortbereichs und nach längerer Dauer erfolgt.