Definitionen


J. H.
Diese Lernkarten behandeln grundlegende Konzepte des Strafrechts, insbesondere die Abschnitte 52 bis 55, und sind für den Mittelschulniveau geeignet. Sie decken Themen wie Tatbestand, Delikt, Straftat, Strafe, Tateinheit und Tatmehrheit ab, einschließlich der Unterschiede zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt. Die Karteikarten erklären auch Konzepte wie Einzelstrafen, Gesamtstrafe, Realkonkurrenz und Idealkonkurrenz, sowie spezifische rechtliche Prinzipien wie Absorption, Konsumtion und Spezialität. Diese Lernkarten sind besonders nützlich für Schüler, die sich auf Prüfungen im Strafrecht vorbereiten und ein besseres Verständnis der rechtlichen Grundlagen und ihrer Anwendung erlangen möchten.
Flashcards
19
Students
0
Language
German
Category
Law
Created / Updated
09.03.2015 / 09.03.2015

Flashcards

Idealkonkurrenz

Tateinheit

Handlung im natürlichen Sinn

liegt vor, wenn ein Willensentschluss eine Körperbewegung hervorruft

rechtliche Handlungseinheit

liegt vor, wenn mehrere Handlungen im natürlichen SInne durch den Tatbestand des Gesetzes zu einer Bewertungseinheit verknüpft werden

tatbestandliche Handlungseinheit

liegt u.a. vor bei mehraktigen oder zusammengesetzten Delikten, die auf mehrere Einzelhandlungen im natürlichen Sinn aufbauen

natürliche Handlungseinheit

ist gegeben, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass die bei natürlicher Betrachtung als eine Einheit erscheinen

Spezialität

liegt vor, wenn jeder Fall, der die speziellere Norm(lex specialis) erfüllt, auch die Voraussetzungen der weiteren, allgemeineren Norm (lex generalis) erfüllt

Konsumtion

liegt vor, wenn der eine Tatbestand den anderen nicht notwendig und zwingenderweise (wie bei der Spezialität) sondern nur regelmäßiger- oder typischwerweise mit einschließt

Subsidiarität

ist gegeben, wenn ein Gesetz zurücktritt, das aufgrund einer ausdrücklichen Vorschriftoder sonst erkennbar nur für den Fall gelten soll, dass kein anderes Gesetz eingreift

Klammerwirkung

tritt ein, wenn zwei Delikte, die selbst nicht in Tateinheit stehen, jeweils in Tateinheit zu einem dritten stehen

Dauerdelikt

ist ein Delikt, dessen Tatbestand nicht nur in der Begründung eines rechtswidirigen Zustandes, sondern auch in dessen Aufrechterhaltung besteht und das erst mit Aufhebung dieses Zustandes endet

Absorption

§ 52 II S.1 bedeutet, dass sich die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht

Realkonkurrenz

Tatmehrheit, liegt vor, wenn der Täter mehrere selbstständige Straftaten begangen hat

unechte Realkonkurrenz

Gesetzeskonkurrenz bei Handlungsmehrheit (mitbestrafte Vor- und Nachtat)

Gesamtstrafe

Ist die bei Tatmehrheit durch Erhöhung der schwersten Einzelstrafe gebildete Strafe

Einsatzstrafe

ist die verwirkte höchste Einzelstrafe

Einzelstrafen

heißen die für die verschiedenen Taten festgesetzten Strafen, die Eingang in die Gesamtstrafe finden

mitbetrafte Nachtat/ Vortat

liegt vor, wenn sich die zweite Tat/ in der Nachtat in der Auswertung oder Sicherung der ersten erschöpft, ohne dass der schon angerichtete Schaden wesentlich erweitert oder ein neues Rechtsgut verletzt wird

Offizialdelikt

Straftat, die unabhängig vom Willen ds Verletzen von Amts wegen verfolgt wird

Antragsdelikt

Straftat, zu derer Strafverfolgung grds. ein Stragantrag erforderlich ist

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