Definitionen


J. H.
Diese Lernkarten behandeln grundlegende Konzepte des Strafrechts, insbesondere die §§ 13–17, und richten sich an Fortgeschrittene. Sie decken Tatbestandsmerkmale, Irrtümer wie Verbots- und Tatbestandsirrtum, sowie Vorsatzformen wie Absicht und Eventualvorsatz ab. Zudem werden Garantenpflichten, Fahrlässigkeit und die Vermeidbarkeit von Erfolgen thematisiert. Das Lernset eignet sich für Jurastudierende und Rechtsanwender, die ihr Verständnis von strafrechtlichen Grundlagen vertiefen möchten.
Flashcards
38
Students
1
Language
German
Category
Nature Studies
Level
Other
Created / Updated
09.03.2015 / 09.03.2015

Flashcards

Unterlassen

Nichtvornahme einer faktisch möglichen Handlung mit sinnvoller Erfolgsabwendungstendenz

Quasikausalität § 13

ist gegeben, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohen das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele

Garantenstellung

liegt vor, wenn jemand rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt

Beschützergaranten

Personen, denen Obhutspflichten für ein bestimmtes Rechtsgut obliegen, für dessen Bestand und Sicherheit sie zu sorgen haben

Überwachergaranten

Personen, denen aufgrund ihrer Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen Sicherungspflichten gegenüber jedermann obliegen

Ingerenz

vorausgegangenes gefahrschaffendes Tun

Gefahrengemeinschaft

die nach der zweckgerichteten Art ihrer Entstehung und des dadurch begründeten Vertrauensverhältnisses gegenseitige Hilfe und Fürsorge einschließt

Pflichtenkollision

liegt vor, wenn zwei oder mehrere Handlungspflichten in der Weise zusammentreffen, dass der Pflichtige die eine nur auf Kosten der anderen erfüllen kann

juristische Person

Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit

vertretungsberechtiges Organ

Organ, durch das einjuristische Person wirksam handeln kann

gesetzlicher Vertreter

Person, deren Vertretungsmacht auf gesetzlicher Grundlage beruht

Betrieb

ist eine nicht nur vorübergehende räumlich-organisatorische Einheit von Personen und Sachmitteln zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke und einheitlicher Leistung

Vorsatz

Wissen und Wollen sämtlicher Tatbestandsmerkmale

Absicht

dolus directus 1. Grades, ist zielgerichtetes Wollen in dem Sinn, dass es dem Täter gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen

Wissentlichkeit

dolus directus 2. Grades, sicheres Wissen

Eventualvorsatz

dolus eventualis, bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintrittmindestens für möglich hält (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt (Wollenselement)

bewusste Fahrlässigkeit

handelt, wer die Gefahr erkennt jedoch auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut

unbewusst fahrlässig

handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dabei nicht einmal die Gefahr erkennt

grob fahrlässig

handelt, wer in besonders großem Maße die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt

leichtfertig

handelt, wer groß fahrlässig handelt und nicht beachtet, was sich jedermann aufdränden muss

Fahrlässigkeit

generelle und individuelle Sorgfaltspflichtverletzung

Sorgfaltspflichtverletzung

Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolges

Vorhersehbarkeit

vorhersehbar ist, was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde

Vermeidbarkeit

vermeidbar ist ein Erfolg, wenn er bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte verhindert werden können

Irrtum

Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit

Tatbestandsirrtum

Unkenntnis vom Umständen, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören

umgekehrter Tatbestandsirrtum

irrige Annahme von Umständen, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören

Erlaubnistatbestandsirrtum

Irrige Annahme von Umständen, die im Falle ihres wirklichen Vorliegens die Vorausetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes ausfafüllen würden

deskriptive Tatbestandsmerkmale

sind solche, deren Vorliegen durch sinnliche Wahrnehmung festgestellt werden können

normative Tatbestandsmerkmale

sind solche, deren Vorliegen nur durch ein Werturteil festgestellt werden können

error in persona vel objecto

Irrtum über die Person o. Sache

abberatio ictus

ist ein Fehlgehen der Tat in dem Sinne, dass der Täter auf ein individualisiertes Tatobjekt zielt, dieses jedoch verfehlt und ein anderes Objekt trifft, dass er nicht anvisiert hatte

Verbotsirrtum

Unkenntnis eines Verbotes "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

umgekehrter Verbotsirrum

irrige Annahme eines Verbots (z.B. Ehebruch sei Straftat)

indirekter Verbotsirrum

irrige Annahme einer Erlaubnis

Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei gehöriger Gewissensanstregnung das Unrecht der Tat hätte einsehen können

Unrechtsbewusstsein

Einsicht, Unrecht zu tun

Subsumtionsirrtum

Irrtum bei der Auslegung der Rechtsnrom

Study