Steuerrecht und Steuerwirkung
Klausurvorbereitung SS 12
Klausurvorbereitung SS 12
Fichier Détails
Cartes-fiches | 14 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.07.2012 / 31.12.2014 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/steuerrecht_und_steuerwirkung
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Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt...gilt für...
die Belastung erfolgt nach der Fähigkeit des Einzelnen, zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben beizutragen
Gilt für Steuern
Das Äquivalenzprinzip...
stellt den Grundsatz von Leistung und Gegenleistung in den Vordergrund.
Abgabenhöhe richtet sich nach dem Nutzen (Staatstätigkeit -> einzelnes Wirtschafssubjekt) oder den Kosten (durch individuelle Inanspruchnahme staatlicher Leistung)
Gilt für Gebühren, Beiträge und Sonderausgaben
Der Steuertarif ist proportional , wenn...
Der Steuertarif ist progressiv, wenn
Der Steuertarif ist degressiv, wenn...
Erläutere den Unterschied zwischen dem Freibetrag und der Freigrenze!
Freibetrag: Betrag, der bei der Ermittlung der BMG abgezogen wird und STETS steuerfrei bleibt
Freigrenze: Betrag, bis zu dem die BMG steuerfrei bleibt, bei dessen überschreiten dann aber die gesamte BMG besteuert wird
Die direkte Steuer bezeichnet eine Steuer bei der...
Die Indirekte Steuer bezeichnet eine Steuer bei der,...
Welche Einkünfte zählen zu den laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb?
Kurze Definitionen!
Einkünfte aus laufender Tätigkeit § 15
Einkünfte aus Beendigung der Tätigkeit § 16
Veräußerung von Anteilen an Kapitagesellschaften § 17
Wie teilt sich der §15 auf?
§15 Einkünfte aus laufender Tätigkeit
-> Gewinnanteile
-> Sondervergütungen
-> Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft
-> Hingabe von Darlehen
-> Überlassung von Wirtschaftsgütern
Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. §16 Abs.2 EStG
Veräußerungspreis
+ gem. Wert der ins PV überführten nicht wesentlichen Betriebsgrundlagen
- Veräußerungskosten
- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV
= Veräußerungsgewinn
Ermittlung des Aufgabegewinns §16 Abs 3
Veräußerungspreis d. veräußerten Wirtschaftsgüter
+ gem. Wert der ins PV überführten Wirtschaftsgüter
- Aufgabekosten
- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV
= Aufgabegewinn
Welche Möglichkeiten bietet die Betriebsverpachtung gem. § 16 Abs 3b?
a) Aufgabe des Betriebes mit Aufgabeerklärung
--> Aufgabegewinn gem § 16 Abs 3
--> Pachterträge sind Einkünfte aus V&V
b) Aufgabe ohne Aufgabeerklärung
--> Kein Aufgabegewinn
--> Pachterträge sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen an KG § 17
Veräußerungspreis
- dv. 40 % steuerfrei gem. §3 Nr. 40 s. 1 c
= steuerpflichtig
- Veräußerungskosten
- Anschaffungskosten
+ 40 % nicht abzuziehen, § 3c Abs. 2
= vorl. Veräußerungsgewinn
- Freibetrag gem. § 17 Abs 3
= endgültiger Veräußerungsgewinn
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