Steuerrecht und Steuerwirkung

Klausurvorbereitung SS 12

Klausurvorbereitung SS 12


P. P.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Steuerrecht und die Steuerwirkung, insbesondere für Studierende. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Einkünfte, Tätigkeiten, Steuern, Veräußerungsgewinne und Steuertarife, sowie die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Steuer. Die Karteikarten erklären auch die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen, Aufgabegewinnen und die verschiedenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Praktiker und Studierende der Betriebswirtschaftslehre profitieren von den klaren Definitionen und Beispielen, um komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge zu verstehen und anzuwenden.
Karten
14
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
11.07.2012 / 31.12.2014

Lernkarten

Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt...gilt für...

die Belastung erfolgt nach der Fähigkeit des Einzelnen, zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben beizutragen

Gilt für Steuern

Das Äquivalenzprinzip...

stellt den Grundsatz von Leistung und Gegenleistung in den Vordergrund.

Abgabenhöhe richtet sich nach dem Nutzen (Staatstätigkeit -> einzelnes Wirtschafssubjekt) oder den Kosten (durch individuelle Inanspruchnahme staatlicher Leistung)

Gilt für Gebühren, Beiträge und Sonderausgaben

Der Steuertarif ist proportional , wenn...

Der Steuertarif ist progressiv, wenn

Der Steuertarif ist degressiv, wenn...

Erläutere den Unterschied zwischen dem Freibetrag und der Freigrenze!

Freibetrag: Betrag, der bei der Ermittlung der BMG abgezogen wird und STETS steuerfrei bleibt

Freigrenze: Betrag, bis zu dem die BMG steuerfrei bleibt, bei dessen überschreiten dann aber die gesamte BMG besteuert wird

Die direkte Steuer bezeichnet eine Steuer bei der...

Die Indirekte Steuer bezeichnet eine Steuer bei der,...

Welche Einkünfte zählen zu den laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb?

Kurze Definitionen!

Einkünfte aus laufender Tätigkeit § 15

Einkünfte aus Beendigung der Tätigkeit § 16

Veräußerung von Anteilen an Kapitagesellschaften § 17

Wie teilt sich der §15 auf?

§15 Einkünfte aus laufender Tätigkeit

-> Gewinnanteile

-> Sondervergütungen

-> Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

-> Hingabe von Darlehen

-> Überlassung von Wirtschaftsgütern

Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. §16 Abs.2 EStG

Veräußerungspreis

+ gem. Wert der ins PV überführten nicht wesentlichen Betriebsgrundlagen

- Veräußerungskosten

- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV

= Veräußerungsgewinn

Ermittlung des Aufgabegewinns §16 Abs 3

Veräußerungspreis d. veräußerten Wirtschaftsgüter

+ gem. Wert der ins PV überführten Wirtschaftsgüter

- Aufgabekosten

- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV

= Aufgabegewinn

Welche Möglichkeiten bietet die Betriebsverpachtung gem. § 16 Abs 3b?

a) Aufgabe des Betriebes mit Aufgabeerklärung

--> Aufgabegewinn gem § 16 Abs 3

--> Pachterträge sind Einkünfte aus V&V

b) Aufgabe ohne Aufgabeerklärung

--> Kein Aufgabegewinn

--> Pachterträge sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15

Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen an KG § 17

Veräußerungspreis

- dv. 40 % steuerfrei gem. §3 Nr. 40 s. 1 c

= steuerpflichtig

- Veräußerungskosten

- Anschaffungskosten

+ 40 % nicht abzuziehen, § 3c Abs. 2

= vorl. Veräußerungsgewinn

- Freibetrag gem. § 17 Abs 3

= endgültiger Veräußerungsgewinn

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