Steuerrecht
Kapitel 9
Kapitel 9
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Cartes-fiches
Steuerhoheit
Befugnis, Steuern zu erheben
Steuerzweck
Erzeugung von Einnahmen für den Staat, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann.
Kausalabgaben
Abgaben mit staatlicher Leistung als Grundlage (z.B. für Strassenbau)
Steuersubjekt
Wer ist steuerpflichtig?
Zur Steuerleistung verpflichtete Person
Steuerobjekt
Gegenstand der Steuererhebung
z.B. Grundeigentum für die Liegenschaftsteuer
Steuerträger
Person, die Steuer wirtschaftlich verkraften muss
Berechnungsgrundlage
Wie wird das Steuerobjekt wertmässig erfasst?
Steuerbares Einkommen = Grundlage für Einkommenssteuer
Direkte Steuer
Steuerobjekt (Gegenstand der Steuer) = Berechnungsgrundlage
Nehmen in der Regel Rücksicht auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
Indirekte Steuer
Steuerobjekt und Berechnungsgrundlage verschieden
CD = Steuerobjekt
Berechnungsgrundlage für MWST = Preis für Musik
Nehmen keine Rücksicht auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
Progressive Ausrichtung
z.B. %-Steuersatz der Einkommenssteuer nimmt mit zunehmendem Einkommen auch zu
Direkte Bundessteuer natürliche Person
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerträger
Einkommenssteuer des Bundes
- Steuerhoheit = Bund
- Steuersubjekt = natürliche Person
- Steuerobjekt = steuerbares Einkommen
- Steuerträger = Steuersubjekt = natürliche Person
Kantons- und Gemeindesteuern natürliche Person
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerträger
Einkommens- und Vermögenssteuern
- Steuerhoheit = Kanton und Gemeinden
- Steuersubjekt = natürliche Person
- Steuerobjekt = steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen
- Steuerträger = Steuersubjekt = natürliche Person
Direkte Bundesstuer juristische Person
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjek
- Steuerträger
Gewinnsteuer
- Steuerhoheit = Bund
- Steuersubjekt = juristische Person
- Steuerobjekt = steuerbarer Gewinn
- Steuerträger = Steuersubjekt = juristische Person
Kantons- und Gemeindesteuern juristische Person
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerträger
Gewinn- und Kapitalsteuern
- Steuerhoheit = Kantone
- Steuersubjekt = juristische Person
- Steuerobjekt = steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital
- Steuerträger = Steuersubjekt = juristische Person
Indirekte Steuern
Mehrwertsteuer
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerträger
- Steuerhoheit = Bund
- Steuersubjekt = Unternehmung (Umsatz mehr als 100 000.-)
- Steuerobjekt = nicht unternehmerischer Konsum von Gegenständen und Dienstleistungen
- Steuerträger = Endkonsument von Gegenständen und Dienstleistungen
Indirekte Steuer
Verrechnungssteuer
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerträger
- Steuerhoheit = Bund
- Steuersubjekt = Schuldner der steuerbaren Leistung
- Steuerobjekt = Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
- Steuerträger = Gläubiger der steuerbaren Leistung
Steuerpflicht
Ab 18. Jahren
Bei Lehrlingslohn schon früher. Steuererhebung für ledige aber erst ab 18 000.-
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
- AG besteuert einmal ihren Gewinn
- Aktionäre besteuern einmal den Gewinn als Gewinnsteuer (Einkommenssteuer)
- AG zahlt einmal Kapitalsteuern
- Aktionäre besteuern einmal die Kapitalanteile (Vermögenssteuer)
AG ist juristische Person und Aktionäre natürliche Person, darum sind sie voneinander unabhängige Steuerobjekte = wirtschaftliche Doppelbesteuerung
Steuerföderalismus
Alle 3 Staatsebenen verfügen über eigene Steuergesetzte und eigene unterschiedliche Steuern
Föderalismus
Kantone und Gemeinden verfügen über Eigenständigkeit, sind aber der staatlichen Hoheit des Bundes untergeordnet
Steuerprogression
Definition und Begründung
Die Steuertarife sind progressiv ausgestaltet = je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuersatz
Begründung: besser Verdienende können es sich leisten, einen höheren Anteil des Einkommens zur Deckung der gemeinsamen Aufgaben an das Gemeinwesen zu zahlen.
Steuerveranlagung
Veranlagung = Zeitraum, für den die eingereichte Steuererklärung gültig ist
Steuersatz
Für die Berechnung gibt es Prozentzahlen, die im Steuergesetz festgelegt sind.
Nur durch Volksabstimmung veränderbar.