Steuerrecht

Kapitel 9

Kapitel 9


M. K.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Steuerrecht auf Berufslehre-Niveau. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Steuersubjekt, Steuerhoheit und Steuerobjekt, sowie die verschiedenen Arten von Steuern wie Einkommenssteuer, Gemeindesteuer und Mehrwertsteuer. Die Karteikarten erklären auch die Prinzipien der Steuerprogression und Doppelbesteuerung. Ideal für Studierende und Berufstätige, die sich mit den Grundlagen des Steuerwesens vertraut machen möchten.
Flashcards
23
Students
2
Language
German
Category
Macro-Economics
Created / Updated
15.02.2015 / 26.03.2016

Flashcards

Steuerhoheit

Befugnis, Steuern zu erheben

Steuerzweck

Erzeugung von Einnahmen für den Staat, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann.

Kausalabgaben

Abgaben mit staatlicher Leistung als Grundlage (z.B. für Strassenbau)

Steuersubjekt

Wer ist steuerpflichtig?

Zur Steuerleistung verpflichtete Person

Steuerobjekt

Gegenstand der Steuererhebung

z.B. Grundeigentum für die Liegenschaftsteuer

Steuerträger

Person, die Steuer wirtschaftlich verkraften muss

Berechnungsgrundlage

Wie wird das Steuerobjekt wertmässig erfasst?

Steuerbares Einkommen = Grundlage für Einkommenssteuer

Direkte Steuer

Steuerobjekt (Gegenstand der Steuer) = Berechnungsgrundlage

Nehmen in der Regel Rücksicht auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen

Indirekte Steuer

Steuerobjekt und Berechnungsgrundlage verschieden

CD = Steuerobjekt

Berechnungsgrundlage für MWST = Preis für Musik

Nehmen keine Rücksicht auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen

Progressive Ausrichtung

z.B. %-Steuersatz der Einkommenssteuer nimmt mit zunehmendem Einkommen auch zu

Direkte Bundessteuer natürliche Person

  • Steuerhoheit
  • Steuersubjekt
  • Steuerobjekt
  • Steuerträger

Einkommenssteuer des Bundes

  • Steuerhoheit = Bund
  • Steuersubjekt = natürliche Person
  • Steuerobjekt = steuerbares Einkommen
  • Steuerträger = Steuersubjekt = natürliche Person

Kantons- und Gemeindesteuern natürliche Person

  • Steuerhoheit
  • Steuersubjekt
  • Steuerobjekt
  • Steuerträger

Einkommens- und Vermögenssteuern

  • Steuerhoheit = Kanton und Gemeinden
  • Steuersubjekt = natürliche Person
  • Steuerobjekt = steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen
  • Steuerträger = Steuersubjekt = natürliche Person

Direkte Bundesstuer juristische Person

  • Steuerhoheit
  • Steuersubjekt
  • Steuerobjek
  • Steuerträger

    Gewinnsteuer

    • Steuerhoheit = Bund
    • Steuersubjekt = juristische Person
    • Steuerobjekt = steuerbarer Gewinn
    • Steuerträger = Steuersubjekt = juristische Person

    Kantons- und Gemeindesteuern juristische Person

    • Steuerhoheit
    • Steuersubjekt
    • Steuerobjekt
    • Steuerträger

    Gewinn- und Kapitalsteuern

    • Steuerhoheit = Kantone
    • Steuersubjekt = juristische Person
    • Steuerobjekt = steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital
    • Steuerträger = Steuersubjekt = juristische Person

    Indirekte Steuern

    Mehrwertsteuer

    • Steuerhoheit
    • Steuersubjekt
    • Steuerobjekt
    • Steuerträger

    • Steuerhoheit = Bund
    • Steuersubjekt = Unternehmung (Umsatz mehr als 100 000.-)
    • Steuerobjekt = nicht unternehmerischer Konsum von Gegenständen und Dienstleistungen
    • Steuerträger = Endkonsument von Gegenständen und Dienstleistungen

    Indirekte Steuer

    Verrechnungssteuer

    • Steuerhoheit
    • Steuersubjekt
    • Steuerobjekt
    • Steuerträger

    • Steuerhoheit = Bund
    • Steuersubjekt = Schuldner der steuerbaren Leistung
    • Steuerobjekt = Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
    • Steuerträger = Gläubiger der steuerbaren Leistung

    Steuerpflicht

    Ab 18. Jahren

    Bei Lehrlingslohn schon früher. Steuererhebung für ledige aber erst ab 18 000.-

    Wirtschaftliche Doppelbesteuerung

    • AG besteuert einmal ihren Gewinn
    • Aktionäre besteuern einmal den Gewinn als Gewinnsteuer (Einkommenssteuer)

     

    • AG zahlt einmal Kapitalsteuern
    • Aktionäre besteuern einmal die Kapitalanteile (Vermögenssteuer)

    AG ist juristische Person und Aktionäre natürliche Person, darum sind sie voneinander unabhängige Steuerobjekte = wirtschaftliche Doppelbesteuerung

    Steuerföderalismus

    Alle 3 Staatsebenen verfügen über eigene Steuergesetzte und eigene unterschiedliche Steuern

    Föderalismus

    Kantone und Gemeinden verfügen über Eigenständigkeit, sind aber der staatlichen Hoheit des Bundes untergeordnet

    Steuerprogression

    Definition und Begründung

    Die Steuertarife sind progressiv ausgestaltet = je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuersatz

    Begründung: besser Verdienende können es sich leisten, einen höheren Anteil des Einkommens zur Deckung der gemeinsamen Aufgaben an das Gemeinwesen zu zahlen.

    Steuerveranlagung

    Veranlagung = Zeitraum, für den die eingereichte Steuererklärung gültig ist

    Steuersatz

    Für die Berechnung gibt es Prozentzahlen, die im Steuergesetz festgelegt sind.

    Nur durch Volksabstimmung veränderbar.

    Study