Steuerrecht

Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht

Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht


Harald Schneider
Diese Lernkarten bieten eine grundlegende Einführung in das Steuerrecht und deckt zentrale Aspekte wie das Einkommensteuergesetz (EStG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Umsatzsteuergesetzgebung (UStG) ab. Sie beleuchtet Themen wie Steuerpflicht, Einkunftsarten, Mitunternehmerschaft und spezifische Regelungen zu Gewerbesteuer und Nachversteuerung. Besonders nützlich ist das Learnset für Studierende und Berufseinsteiger in der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den Grundlagen des Steuerrechts vertraut machen möchten, um steuerliche Verpflichtungen und rechtliche Rahmenbedingungen besser zu verstehen.
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Allemand
Créé / Mis à jour
24.10.2013 / 23.07.2022

Lernkarten

Innengesellschaft

Gesellschaft, bei der sich die Gesellschafter vertraglich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verpflichtet haben, nach außen aber nur ein Partner im eigenen Namen auftritt.

Außengesellschaft

Gesellschaft, bei denen nach außen eine Gesamtheit auftritt. Grundsätzlich alle rechtsfähigen Gesellschaften. Rechtsfomzwang.

Was ist (allgemein) eine sonstige Leistung?

Eine wirtschaftliche Leistung, die keine Lieferung ist und die in einem Tätigwerden, Dulden oder Unterlassen besteht, § 3 Abs. 9 Sätze 1 und 2 UStG

Woran ist eine Vermittlungsleitung zu erkennen?

Entscheidend ist das Außenverhältnis, d.h. das Auftreten des Vermittlers dem Kunden gegenüber. der Vermittler muss eindeutig vor oder bei Vertragsabschluss zu erkennen geben, dass er im fremden Namen und für fremde Rechnung handelt.

Was versteht man unter einer Leistungskommission?

Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung an ihn und von ihm erbracht (§ 3 Abs. 11 UStG).

Zu welchem Zeitpunkt wird eine sonstige Leistung ausgeführt?

Eine sonstige Leistung wird in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem das wirtschaftlich Gewollte vollendet wird.

Unter welchen Voraussetzungen bestimmte sich der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 4 S. 1 UStG?

Der Leistungsempfänger ist weder ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezogen hat, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist

und

hat seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet

und

die sonstige Leistung ist in § 3a Abs. 4 S. 2 UStG genannt

Welche Prinzipien gibt es bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen?

- Bestimmungslandprinzip

-Ursprungslandprinzip

In welcher Reihenfolge prüfen Sie die steuerbaren Tatbestände des § 1 Abs. 1 UStG?

Sondertatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 UStG)

Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG)

Grundtatbestand (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG)

Definiere den Begriff Unternehmer!

Unternehmer ist wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, § 2 Abs. 1 S. 1 UStG

Nennen wichtige Kriterien für die Selbständigkeit einer natürlichen Person!

Entscheidend ist grundsätzlich das Gesamtbild der Verhältnisse. Wichtig ist, ob die Person

- nach Art und Weise der Tätigkeit

- nach Ort und Zeit der Tätigkeit 

frei ist.

Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, damit ein steuerbarer Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG (tatsächlicher Leistungsaustausch) vorliegt?

- LIeferung oder sonstige Leistung

- gegen Entgelt

- Leistung durch Unternehmer

- Leistung im Rahmen des Unternehmens

- im Inland

Was ist eine Leistung i.S.d. UStG?

Leistung ist jede willentliche Herbeiführung eines fremden Nutzens durch Aufgabe eines eigenen Rechtsgutes.

Gehören Geldleistungen zu Leistungen i.S.d. UStG?

Geldleistungen sind Leistungen im rechtlichen Sinne und gehören somit nicht zu den Leistungen i.S.d. UStG (maßgebend sind wirtschaftliche Leistungen).

Was fordert eine (tatsächliche) "Leistung gegen Entgelt"?

- 2 Beteiligte

- 2 Leistungen

- unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung

Warum liegt beim Schadensersatz kein Leistungsaustausch vor?

Der Schädiger zahlt nur deshalb, weil er zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, § 823 BGB. Es mangelt an einer Leistung des Schädigers.

Wann liegt eine Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG vor?

Ein anderer wird befähigt, im eigenen Namen so über einen Gegenstand zu verfügen als wäre er sein Eigentümer.

Aus welchen Elementen besteht die Verschaffung der Verfügungsmacht?

Aus einem objektiven Element, dass durch die Übertragung der wirtschaftlichen Sobstanz am Liefergegenstand gekennzeichnet ist, und einem subjekteven Element, wonach die wirtschaftliche Substanz nach dem Willen der Beteiligten endgültig übertragen wird.

Welche Gegenstände können geliefert werden?

Körperliche Gegenstände jeglicher Art sowie Wasser, Gas, elektrischer Strom, Wärme, Kälte, Wasserkraft und dergleichen.

Ist ein Dieb Empfänger einer Liederung und kann er das Diebesgut umsatzsteuerlich (weiter-) liefern?

Der Diebstahl von Ware erfüllt nicht den Lieferbegriff, weil es am Lieferwillen des Bestohlenen fehlt. Dagegen kann der Verkauf der Ware durch den Dieb sehr wohl eine Lieferung sein, auch wenn in diesen Fällen nach bürgerlichem Recht kein Eigentum übertragen wird.

Welche Gebiete unterscheidet das UStG?

Inland, Ausland, übriges Gemeinschaftsgebiet, Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

In welchen Gebieten liegen

a) Rom

b) Zürich

c) Berlin

d) Insel Helgoland?

a) Ausland und übriges Gemeinschaftssgebiet

b) Ausland und Drittlandsgebiet

c) Inland und Gemeinschaftsgebiet

d) Ausland und Drittlandsgebiet

Abstraktionsprinzip?

besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und das Erfüllungsgeschäft (z.B. Übereignung) in ihrem Bestand voneinander unabhängig sind. Sie sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getrennt zu beurteilen.

Agio

Aufgeld (Betrag, um den der Kurswert eines Wertpapiers dessen Nennwert übersteigt)

Akzessorität

Abhängigkeit (z.B. zwischen Hauptschuld und Bürgschaftsschuld)

Analogie

Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlich geregelten Tatbestandes auf einen diesem wertungsmäßig gleichen, aber ungeregelten Tatbestand

Anfechtung

Durch Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung sowie widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) werden Willenserklärung von Anfang an unwirksam (§ 142 BGB)

Auflassung

dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll, § 925 BGB

Aval

Wechselbürgschaft

Besitz

Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, vgl. §§ 854 ff. BGB

Bruchteilseigentum

Eigentum zu ideellen Anteilen, z.B. ein Drittel (quotenmäßiges Eigentum)

Damnum

Betrag um den ein Darlehen geringer ist, als der Nennbetrag, den der Schuldner zurückzahlen muss

Debitor

Schuldner

deklaratorisch

klarstellend (wiederholend)

Delkredere

vertragliche Garantie für den Eingang einer Forderung (z.B. durch Handelsvertreter, Kommissionär)

dispositives Recht

nachgiebiges (abänderbares Recht)

Einrede

verhindert die Durchsetzung des anderen Rechts, wirkt nur geit Geltendmachung (-> Verjährung)

Factoring

Sonderfall der Inkassozession, bei der das Ausfallrisikio der übertragenen Forderung in der Regel auf das Factoringinstitut übergeht

faktisch

tatsächlich

final

absichtlich, zweckgerichtet

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