Steuerrecht
Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht
Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht
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Innengesellschaft
Gesellschaft, bei der sich die Gesellschafter vertraglich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verpflichtet haben, nach außen aber nur ein Partner im eigenen Namen auftritt.
Außengesellschaft
Gesellschaft, bei denen nach außen eine Gesamtheit auftritt. Grundsätzlich alle rechtsfähigen Gesellschaften. Rechtsfomzwang.
Was ist (allgemein) eine sonstige Leistung?
Eine wirtschaftliche Leistung, die keine Lieferung ist und die in einem Tätigwerden, Dulden oder Unterlassen besteht, § 3 Abs. 9 Sätze 1 und 2 UStG
Woran ist eine Vermittlungsleitung zu erkennen?
Entscheidend ist das Außenverhältnis, d.h. das Auftreten des Vermittlers dem Kunden gegenüber. der Vermittler muss eindeutig vor oder bei Vertragsabschluss zu erkennen geben, dass er im fremden Namen und für fremde Rechnung handelt.
Was versteht man unter einer Leistungskommission?
Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung an ihn und von ihm erbracht (§ 3 Abs. 11 UStG).
Zu welchem Zeitpunkt wird eine sonstige Leistung ausgeführt?
Eine sonstige Leistung wird in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem das wirtschaftlich Gewollte vollendet wird.
Unter welchen Voraussetzungen bestimmte sich der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 4 S. 1 UStG?
Der Leistungsempfänger ist weder ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezogen hat, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist
und
hat seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet
und
die sonstige Leistung ist in § 3a Abs. 4 S. 2 UStG genannt
Welche Prinzipien gibt es bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen?
- Bestimmungslandprinzip
-Ursprungslandprinzip
In welcher Reihenfolge prüfen Sie die steuerbaren Tatbestände des § 1 Abs. 1 UStG?
Sondertatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 UStG)
Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG)
Grundtatbestand (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG)
Definiere den Begriff Unternehmer!
Unternehmer ist wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, § 2 Abs. 1 S. 1 UStG
Nennen wichtige Kriterien für die Selbständigkeit einer natürlichen Person!
Entscheidend ist grundsätzlich das Gesamtbild der Verhältnisse. Wichtig ist, ob die Person
- nach Art und Weise der Tätigkeit
- nach Ort und Zeit der Tätigkeit
frei ist.
Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, damit ein steuerbarer Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG (tatsächlicher Leistungsaustausch) vorliegt?
- LIeferung oder sonstige Leistung
- gegen Entgelt
- Leistung durch Unternehmer
- Leistung im Rahmen des Unternehmens
- im Inland
Was ist eine Leistung i.S.d. UStG?
Leistung ist jede willentliche Herbeiführung eines fremden Nutzens durch Aufgabe eines eigenen Rechtsgutes.
Gehören Geldleistungen zu Leistungen i.S.d. UStG?
Geldleistungen sind Leistungen im rechtlichen Sinne und gehören somit nicht zu den Leistungen i.S.d. UStG (maßgebend sind wirtschaftliche Leistungen).
Was fordert eine (tatsächliche) "Leistung gegen Entgelt"?
- 2 Beteiligte
- 2 Leistungen
- unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
Warum liegt beim Schadensersatz kein Leistungsaustausch vor?
Der Schädiger zahlt nur deshalb, weil er zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, § 823 BGB. Es mangelt an einer Leistung des Schädigers.
Wann liegt eine Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG vor?
Ein anderer wird befähigt, im eigenen Namen so über einen Gegenstand zu verfügen als wäre er sein Eigentümer.
Aus welchen Elementen besteht die Verschaffung der Verfügungsmacht?
Aus einem objektiven Element, dass durch die Übertragung der wirtschaftlichen Sobstanz am Liefergegenstand gekennzeichnet ist, und einem subjekteven Element, wonach die wirtschaftliche Substanz nach dem Willen der Beteiligten endgültig übertragen wird.
Welche Gegenstände können geliefert werden?
Körperliche Gegenstände jeglicher Art sowie Wasser, Gas, elektrischer Strom, Wärme, Kälte, Wasserkraft und dergleichen.
Ist ein Dieb Empfänger einer Liederung und kann er das Diebesgut umsatzsteuerlich (weiter-) liefern?
Der Diebstahl von Ware erfüllt nicht den Lieferbegriff, weil es am Lieferwillen des Bestohlenen fehlt. Dagegen kann der Verkauf der Ware durch den Dieb sehr wohl eine Lieferung sein, auch wenn in diesen Fällen nach bürgerlichem Recht kein Eigentum übertragen wird.
Welche Gebiete unterscheidet das UStG?
Inland, Ausland, übriges Gemeinschaftsgebiet, Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet
In welchen Gebieten liegen
a) Rom
b) Zürich
c) Berlin
d) Insel Helgoland?
a) Ausland und übriges Gemeinschaftssgebiet
b) Ausland und Drittlandsgebiet
c) Inland und Gemeinschaftsgebiet
d) Ausland und Drittlandsgebiet
Abstraktionsprinzip?
besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und das Erfüllungsgeschäft (z.B. Übereignung) in ihrem Bestand voneinander unabhängig sind. Sie sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getrennt zu beurteilen.
Agio
Aufgeld (Betrag, um den der Kurswert eines Wertpapiers dessen Nennwert übersteigt)
Akzessorität
Abhängigkeit (z.B. zwischen Hauptschuld und Bürgschaftsschuld)
Analogie
Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlich geregelten Tatbestandes auf einen diesem wertungsmäßig gleichen, aber ungeregelten Tatbestand
Anfechtung
Durch Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung sowie widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) werden Willenserklärung von Anfang an unwirksam (§ 142 BGB)
Auflassung
dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll, § 925 BGB
Aval
Wechselbürgschaft
Besitz
Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, vgl. §§ 854 ff. BGB
Bruchteilseigentum
Eigentum zu ideellen Anteilen, z.B. ein Drittel (quotenmäßiges Eigentum)
Damnum
Betrag um den ein Darlehen geringer ist, als der Nennbetrag, den der Schuldner zurückzahlen muss
Debitor
Schuldner
deklaratorisch
klarstellend (wiederholend)
Delkredere
vertragliche Garantie für den Eingang einer Forderung (z.B. durch Handelsvertreter, Kommissionär)
dispositives Recht
nachgiebiges (abänderbares Recht)
Einrede
verhindert die Durchsetzung des anderen Rechts, wirkt nur geit Geltendmachung (-> Verjährung)
Factoring
Sonderfall der Inkassozession, bei der das Ausfallrisikio der übertragenen Forderung in der Regel auf das Factoringinstitut übergeht
faktisch
tatsächlich
final
absichtlich, zweckgerichtet