Steuern
Fachmann für Rechnungswesen
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 72 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 20.03.2014 / 09.12.2015 |
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Entwerder Lebensaufwand (fünffacher Jahresmietzins), oder die in der Schweiz erzielten Vermögenserträge zuzüglich Renten und Pensionen aus schweizerischen Quellen. Von beiden Grössen ist die höhere massgebend.
Die Kantone unter Aufsicht des Bundes. DBG Art.2
Direkte Steuern - Bezahlen wir anhand der angaben der Steuererklärung mit einer Rechnung, abhängig vom Einkommen, Vermögen, Wohnort, Familiensituation Indirekte Steuern - Bezahlen wir beim Kauf der Ware
Steuerprogression - Wer mehr verdient, bezahlt mehr Steuerprozente Kalte Progression - Wegen Teuerung verdienen wir jedes Jahr mehr, trotzdem können wir nicht mehr kaufen. Unser höheres Einkommen ist dafür verantwortlich, dass wir in eine höhere Steuerprogression fallen. Wir bezahlen mehr Steuern, obwohl wir nicht mehr kaufen können.
Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen Personen, die in der Schweiz arbeiten und eine kurze Aufenthaltsbewilligung haben
Wenn sich die Einkommensverhältnisse dauerhaft und wesentlich geändert hat
Nein, es sind ausschliesslich die Schuldzinsen vom Einkommen abzugsfähig. Rückzahlungen machen sich höchstens beim Vermögen bemerkbar.
Entweder Pauschale von 3% des Nettolohns mit Unter- und Obergrenze oder die tatsächlichen Berufskosten, z.B. Berufswerkzeug, EDV, Geschäftsreisen, berufsspezifische Kleider
Abzugsfähig sind: Weiterbildungskosten und Umschulungskosten (eig. anerkannten Abschluss oder nicht freiwillig)
Die Leistungen aus den Säulen 1, 2 und 3a werden grundsätzlich zu 100 % als Einkommen besteuert. Beiträge können zu 100 % abgezogen werden.
Bei einer solchen Leistung handelt es sich im Prinzip um eine Vermögensumschichtung. Der VN erhält sein aufgespartes Kapital zurück. Gemäss DBG 24/b ist die gesamte Leistung steuerfrei.
Berechnungsgrundlage * Steuermass = Steuerbetrag
Nein. Sie sind weder steuerbar noch können sie vom Einkommen abgezogen werden
Laufzeit 5 Jahre - Auszahlung ab vollendeten 60. Altersjahr - Versicherung vor dem 65. Altersjahr begründet DBG Art. 20 Abs.1a
Ja. Solange eine Einkaufslücke besteht. Wurde der Einkauf durch einen Vorbezug für Wohneigentum geschmälert, muss dieser erst wieder eingekauft werden, bis er steuerrechtlich wieder anerkannt wird.
Was für Einkünfte gibt es für den Staat? (Staatseinkünfte) Je ein Beispiel.
1. Öffentliche Abgaben (z.B. Steuern)
2. Geldstrafen (z.B. Bussen)
3. Privatwirtschaftliche Einkünfte (z.B. Dividenden von Fremdinvestitionen)
1. Steuern
2. Kausalabgaben
3. Gemengsteuern
Steuern schuldet man ohne eine direkte Gegenleistung zu erhalten
Kausalabgaben schuldet/zahlt man mit direkter Gegenleistung (z.B. Pass)
Was für Kausalabgaben gibt es?
1. Gebühren (z.B. Pass, fällen eines Gerichtsurteils)
2. Vorzugslasten (z.B. AHV/Jagdpatent)
3. Ersatzabgaben (z.B. Militär)
Naturallasten sind Persönlich zu erbringende Leistungen, z.B. Miliärpflicht
Oeffentliche Agbagen sind Finanzielle zu erbringende Leistungen, z.B. Steuern
1. Direkte Steuern (Steuern die direkt vom Einkommen od Vermögen Natürlicher Personen kommen) Steuerpflichtige Person bezahlt selber.
2. Indirekte Steuern (Steuern die über eine Hilfsgrösse Berechnet werden, z.B. Mehrwersteuer, Tabaksteuer, Erbschaftsteuer)
In was für Stufen unterscheiden wir die Rechtsquellen?
1. Verfassung
2. Gesetze
3. Weitere Rechtsquellen (Verordnung)
Direkte Bundessteuer Gesetz
Folgendes wird dort geregelt:
- Einkommensteuer
- Gewinnsteuer
Steuerhamonisierungsgesetz
Kleinste gemeinsame Nenner, den alle kantonalen Steuergesetze übernehmen müssen.
Es enhält nur Direkte Steuerarten, wie z.B.:
- Einkommenssteuer (Quellensteuer)
- Vermögenssteuer
- Gewinnsteuer
- Kapitalsteuer
- Grundstückgewinnsteuer
Welche Elemente zählen zu den Steuerrechtsverhältnissen?
1. Steuerhoheit
2. Steuersubjekt
3. Steuerobjekt
4. Steuerberechnungsgrundlage
5. Steuermass
Berechtigung des Gemeinwesens Steuern zu erheben. z.B. Bund, Kantone und Gemeinden
"Das Recht von anderen Steuern zu verlangen"
Steuern um das Verhalten des Menschen zu Lenken.
z.B. Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Sackgebühr
Wer ist zu deren Bezahlung verpflichtet?
Erhebung: Bund Kanton Gemeinde evtl Kirche
Bezahlung: Steuersubjekt
Bundesverfassung
Umso mehr verdient oder Vermögen hat, umso mehr steuern zahlt man
Art 127 Abs 2
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