Die kommunale Planungshoheit ist Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie!
Nennen Sie dafür die rechtlichen Grundlagen und erläutern Sie die Grenzen der Planungshoheit.
Art. 28 GG
§1 BauGB: Planungspflicht (Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordert)
Aber keine Planungsautonomie, denn es existieren Anpassungsverpflichtungen an Regionalplanung, Plaungsgrundsätze, Abstimmungsgebote mit Nachbargemeinden sowie der Vorrang von privilegierten Fachplanungen
Benennen sie vier grundsätzliche Möglichkeiten von Kommunen, um Einnahmen
zur Finanzierung von städtebaulichen Maßnahmen zu generieren. Geben Sie jeweils ein Beispiel!
Benennen und erläutern sie die drei Aufgabenfelder des Städtebaus!
Stellen Sie in einer Übersicht das System der deutschen Raumplanung mit allen Planungsebenen dar! Nennen Sie dabei die jeweiligen Planungsarten, den jeweiligen Planungsträger und die Rechtsgrundlagen!
Was unterscheidet einen Bebauungsplan von einem Flächennutzungsplan? Gehen sie
auf folgende Kriterien ein:
Geltungsbereich:
Inhalte:
F-Plan:
B-Plan:
Rechtliche Wirkung:
F-Plan:
grundsätzlich Verwaltungsinterne Wirkung
kein Rechtsschutz Privater ggf.Rechtsschutz der Nachbargemeinden
B-Plan:
Satzung mit Außenwirkung
Erläutern Sie die charakteristischen Merkmale einer schrumpfenden und einer
perforierten Stadt.
(nochmal überarbeiten)
Der demographische Wandel stellt Kommunen im ländlichen Raum vor immer
größere Herausforderungen bei der Sicherung ihrer Daseinsvorsorge. Die
Schließung von Schulen, Kirchen, Arztpraxen und Freizeiteinrichtungen sorgt
für fortschreitenden Attraktivitätsverlust und für Bevölkerungsabwanderung.
Im Rahmen einer Zukunftswerkstatt/ eines Ideenworkshops sucht eine Gemeinde
innovative und zukunftsfähige Konzepte um diese Leistungen trotz abnehmender Bevölkerungszahlen
weiterhin bereitstellen zu können. Was empfehlen Sie ihr?
(! Meine eigene Menung!)
Erläutern Sie die Unterschiede eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB gegenüber einem „klassischen“ Bebauungsplan nach § 30 BauGB!
Bebauungsplan der Innenentwicklung:
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden:
"klassischer Bebauungsplan" = Einfacher B-Plan:
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
--> stumpf nach Gesetz