Städtebau

Modul Städtebau

Modul Städtebau


Kartei Details

Karten 99
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Landwirtschaft
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.08.2014 / 30.08.2023
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Die kommunale Planungshoheit ist Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie!
Nennen Sie dafür die rechtlichen Grundlagen und erläutern Sie die Grenzen der Planungshoheit.

Art. 28 GG
§1 BauGB: Planungspflicht (Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordert)
Aber keine Planungsautonomie, denn es existieren Anpassungsverpflichtungen an Regionalplanung, Plaungsgrundsätze, Abstimmungsgebote mit Nachbargemeinden sowie der Vorrang von privilegierten Fachplanungen

 

Benennen sie vier grundsätzliche Möglichkeiten von Kommunen, um Einnahmen
zur Finanzierung von städtebaulichen Maßnahmen zu generieren. Geben Sie jeweils ein Beispiel!

  • Steuern (Gewerbesteuer)
  • Gebühren (Marktstände)
  • Beiträge (Erschließungsbeiträge Straßenbau)
  • Zuschüsse (Allgemeine/besondere Zuschüsse für Sport/Schulanlagen)

Benennen und erläutern sie die drei Aufgabenfelder des Städtebaus!

  • Stadtentwicklung: Städte stärken (Wohn/Wirtschaft/Inovatonsstandort), Kultur als Entwicklungsfaktor, Einzelhandel/Versorgungsbereich stärken, Kooperation Stadt-Region, Nachhaltgkeit
  • Erneuerung/Erhaltung: Historische Innenstädte erhalten und nutzen (Wirdschaftsfaktor), modernisierung/Instandsetzung, Bestehendes attraktiver gestalten (Wohnen), Missstände besetigen
  • Umbau: demografischer/wirtschaftlicher Wandel, Unterauslastung, Wohnungsleerstand, Reurbanisierung

 

Stellen Sie in einer Übersicht das System der deutschen Raumplanung mit allen Planungsebenen dar! Nennen Sie dabei die jeweiligen Planungsarten, den jeweiligen Planungsträger und die Rechtsgrundlagen!

Siehe Bild

Was unterscheidet einen Bebauungsplan von einem Flächennutzungsplan? Gehen sie
auf folgende Kriterien ein:

  • Geltungsbereich
  • Inhalte
  • rechtliche Wirkung

Geltungsbereich:

  • F-Plan: gesamtes Gemeindegebiet: 1:10.000-20.000
  • B- Plan: Teil des Gemeindegebiets: 1:500-1.000

Inhalte:

F-Plan:

  • Darstellungen der beabsichtigten Art der Bodennutzung in Grundzügen
  • Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft

B-Plan:

  • Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen
  • Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke, etc.

Rechtliche Wirkung:

F-Plan:

  • "hoheitliche Maßnahme eigener Art"
  • grundsätzlich Verwaltungsinterne Wirkung

  • kein Rechtsschutz Privater ggf.Rechtsschutz der Nachbargemeinden

B-Plan:

  • rechtsverbindlich
  • Satzung mit Außenwirkung

Erläutern Sie die charakteristischen Merkmale einer schrumpfenden und einer
perforierten Stadt.

  • schrumpfende Stadt: Einwohnerzahl sinkt, mehr Leerstand,
  • perforierende Stadt: ????

(nochmal überarbeiten)

 

Der demographische Wandel stellt Kommunen im ländlichen Raum vor immer
größere Herausforderungen bei der Sicherung ihrer Daseinsvorsorge. Die
Schließung von Schulen, Kirchen, Arztpraxen und Freizeiteinrichtungen sorgt
für fortschreitenden Attraktivitätsverlust und für Bevölkerungsabwanderung.
Im Rahmen einer Zukunftswerkstatt/ eines Ideenworkshops sucht eine Gemeinde
innovative und zukunftsfähige Konzepte um diese Leistungen trotz abnehmender Bevölkerungszahlen
weiterhin bereitstellen zu können. Was empfehlen Sie ihr?

  • notwendige Einrichtungen fördern z.B. Artztpraxen, Schulen
  • Zusammenlegung von Einrichtungen mit Nachbarkommune
  • öff. Nahverkehr zu nächsten Stadt, Ort ausbauen,
  • Anreize schaffen (z.B. niedrige Grundstückpreise, Kinderfreundliche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten)

(! Meine eigene Menung!)

Erläutern Sie die Unterschiede eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB gegenüber einem „klassischen“ Bebauungsplan nach § 30 BauGB!

Bebauungsplan der Innenentwicklung:

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden:

  • Verzicht auf frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
  • Gelegenheit zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behören in angemessener Frist
  • Verzicht auf Umweltprüfung inkl. naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Monitoring

 

"klassischer Bebauungsplan" = Einfacher B-Plan:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

--> stumpf nach Gesetz

Erläutern Sie die Begriffe und Unterschiede von „Wohnungsbedarf“ und Wohnungsnachfrage“.

  • Wohnungsbedarf: Summe der Wohnungen, die nach einer Bedarfsnorm zur angestrebten Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ angemessenem Wohnraum fehlen (Neubedarf, Ersatzbedarf, Nachholbedarf, Auflockerungsbedar)
  • Wohnungsnachfrage:
    • Nachfrage ist der Abruf von Angeboten am Wohnungsmarkt, die den finanziellen Möglichkeiten der Haushalte entsprechen schwer kontrollierbare Größe, wird nicht in jedem Fall verwirklicht
    • Rückschlüsse auf objektiven Bedarf möglich
    • Verschiebung als ungedeckte Nachfrage möglich

Was muss beim Bauen im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB beachtet werden und was versteht man in diesem Zusammenhang unter dem Einfügungsgebot?

  • Baulücken und kleinere Flächen können ohne B-Plan bebaut werden
  • Der Innenbereich nach § 34 BauGB gilt als Planersatz
  • Die tatsächliche Struktur ist einem Baugebietstyp der BauNVO zuzuordnen

Ein Vorhaben ist zulässig, wenn

  1. es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
  2. die Erschließung gesichert ist
  3. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind
  4. das Ortsbild nicht beeinträchtigt ist sowie
  5. keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind

Einfügungsgebot:

  • Das Vorhaben muss sich hinsichtlich: Art der Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
  • das Orts- und Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB ist grundsätzlich unerwünscht. Welche Vorhaben sind dennoch zulässig?

Zulässig sind:

  1. privilegierte Vorhaben (gehören ihrer Natur nach in den Außenbereich), wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
  2. nicht privilegierte Vorhaben: grundsätzlich Bauverbot, es sei denn, öff. Belange werden nicht beeinträchtigt
  3. begünstigte Vorhaben (knüfen an vorhandene Nutzungen an: Erweiterung, Wiederaufbau, Umnutzung)

und die Erschließung gesichert ist!!!

Der Wohnungsmarkt in deutschen Großstädten und Ballungsbieten ist aktuell äußerst
angespannt. Erläutern Sie drei Gründe für diese Situation und erläutern Sie zwei wohnungspolitische
Förderinstrumente in Deutschland.

  • Singularisierung: vermehrt alleine lebende Menschen -> Haushaltsverkleinerung
  • Zunahme der Studierendenzahlen
  • Zu wenig Neubauten, vor allem im unterem Preissegment und öffentlich geförderten Wohnraum  (steigende Mieten)

Förderungsinstrumente:

  • Objektförderung: Bau/ und Modernisierung von Miet- Eigentumswohnungen, Zinsverblligte Dahrlehn, Aufwendungshilfen/ -darlehen, Bausparförderung
  • Subjektförderung: Wohnungsbeihilfe Wohngeld/Lastenzuschuss, Besondere Hilfen zur Wohnraumförderung
  • Förderung durch Steuervergüntigung: Einkommesnsteuer, Grunderwebssteuer, Erbschaftssteuer
  • Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Wohnnutzung: Kündigungsschutz, Mietpreisregelung

Erläutern Sie den Begriff „urban sprawl“. Mit welchen planerischen Maßnahmen
könnte eine Kommune diesem Trend entgegenwirken? Was würden Sie ihr vorschlagen

urban sprawl: def: ungeregelte Ausbreitung des Stadtgebietes

- wunsch auf stadtnähe, aber auch einfamilienhäuser

Erläutern Sie die Aufgaben und Inhalte eines städtebaulichen Masterplans und gehen Sie auf seine Rechtswirkung ein.

Aufgabe:

  • "Arbeitsplan" im Städtebau
  • anschaulich & selbsterklärend
  • Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit & Behörden

Inhalte:

  • Realnutzungskartierung und Entwicklung der Siedlungsfläche
  • Mängel und Potentiale
  • Leitbild und Leitziele für den Stadtteil
  • Szenarien und Varianten
  • Folgewirkungen für Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Verkehrskonzeption
  • Freiraumentwicklung, Grünstruktur und Landschaftsschutz
  • Maßnahmenkonzept inkl. Prioritäten

Rechtswirkung:

  • keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkungen
  • Gemeinde darf von den Zielen eines Rahmenplans abweichen, um veränderten Konzepten, Bedürfnissen und tatsächlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen

Bitte beschriften Sie in folgendem Planausschnitt alle markierten Elemente der
planerischen Festsetzungen

 

s. Bild

Berechnen Sie anhand der folgenden Skizze die Grundflächen- und die Geschossflächenzahl!

Grundflächenzahl = überbaute Fläche/ Grundstücksfläche = (10*12)/(10*23)= 120/230 = 0.5

Geschossflächenzahl = (#Vollgeschosse*überbaute Fläche)/Grundstücksfläche = (3*120)/230 = 1.6

Erläutern Sie die Methodik zur Prognose des Wohnbaulandbedarfs einer Stadt! Von welchen Parametern hängt der zukünftige Bedarf ab?

1. Differenzierung des Baulandbedarfs in WE nach unterschiedlichen Haustypen (z.B. nach ortsüblicher Struktur EFH, DHH, MFH)

2. Ermittlung des typischen Flächenbedarfs pro WE (Grundlage: ortsübliche Dichte z.B: EFH: 15 -25 WE/ha; MFH: 55 – 65 WE/ha)

3. Ermittlung des gesamten Flächenbedarfs:

  • Nettobauland
  • Erschließungsflächen und Gemeinbedarfsfläche
  • Bruttobauland

4. Saldierung von Flächenbedarf und Flächenpotenzialen

In welchen Baugebieten wäre eine solche bauliche Nutzung zulässig? (GRZ = 0.5, GFZ = 1.6)

  • in besonderen Wohngebieten
  • In Kerngebieten
  • in Gewerbegebieten, Industriegebieten, sonstige Sondergebieten

Planungsentscheidungen sind immer das Resultat aus einem komplexen Abwägungsprozess unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange. Erläutern Sie die vier Schritte der Abwägung in diesem Zusammenhang!

  1. Sammlung des Awägungsmaterials
  2. Einstellung der Belange
  3. Gewichtung der relevanten Belange
  4. Planungsentscheidung öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander abwägen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Soziale Infrastruktur ist nicht beitragsfähig. Welche Einrichtungen gehören zur sozialen
Infrastruktur und mit welchen Modellen können die Städte und Gemeinden ihre Einrichtungen
finanzieren?

Beispiele: schulisch, kirchlich, gesundheitlich, kulturell, administrativ genutzte Einrichtungen

finanzierung durch:

  • allgemeine Haushaltsmittel (Steuereinnahmen)
  • abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerung
  • Zwischenerwerbsmodell der Baulandentwicklung
  • PPP-Modell und Folgekostenverträge

Warum müssen sich Kommunen aktuell mit Anpassungsstrategien für ihre Gemeinbedarfseinrichtungen
auseinander setzen? Welche Probleme werden entstehen? Geben Sie
zudem drei Beispiele für Anpassungsstrategien!

Beispiele: Erhöhung der Erreichbarkeit, Verkleinerung der Dezentralisierung, Zentralisierung, Temporäre mobile Angebote, Neustrukturierung und Substituierung

Warum: (? vllt. demografischer Wandel, Leute ziehen in Stadt)

Probleme: (? vllt. hohe kosten, öffentliche Einrichtungen nicht mehr tragfähig...)

Beschriften Sie folgende Legendensymbole eines Bebauungsplans.

1. Flächen für Gemeinbedarf

2. Baugrenze

3. Nutzungsschablone

4. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z. B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes

5. Straßenverkehrsflächen

6. Straßenbegrenzungslinie

7. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

8. Verkehrsberuhigter Bereich

9. Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluß anderer Flächen an die Verklehrsflächen

10. keine ahnung vllt stellplatz?

Welche Möglichkeiten hat eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer planungsrechtlichen Erschließungsanalagen nach § 127 BauGB? Erläutern Sie diese!

  • Die Erschließung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde
  • Ein Anspruch auf Erschließung besteht nicht
  • Finanzierungsalternativen:
  1. Die Gemeinde kann zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag durch hoheitlichen Beitragsbescheid nach Fertigstellung erheben. Der Erschließungsbeitrag kann max. 90 % der Kosten umfassen, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt mindestens 10 % der Kosten
  2. Die Gemeinde kann die Erschließung auch einem privaten Unternehmer übertragen (Erschließungsvertrag mit Erschließungsträger § 124 BauGB), dabei können 100 % Kosten auf Private übertragen werden (verbreitete Praxis)
  3. Die Gemeinde kann vor endgültiger Fertigstellung der Erschließung eine Ablösevereinbarung über den Erschließungsaufwand abschließen: 90 % der Kosten. Vorteile: frühere Refinanzierung, keine Rechtsmittel (Widerspruch, Klage)

Welche Anlagen gehören zu den planungsrechtlichen Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB?

1. Öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze

2. Öffentliche nicht befahrbare Verkehrsanlagen

3. Anbaufreie Sammelstraßen

4. Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen

5. Anlagen zum Schutz des Baugebietes (z.B. Lärmschutzanlagen)

Die Erschließungskosten machen vielfach einen erheblichen Anteil an den gesamten Grundstücks- und Baukosten aus. Welche Maßnahmen können Sie einer Gemeinde vorschlagen, um die Erschließungskosten zu verringern?

Kosteneinsparpotenziale durch Modifizierung der Hausanschlüsse --> z.B. ein Sammelanschluss statt Einzelhausanschlüsse

wahrscheinlich mehrere Möglichkeiten,...

  • schmale Fahrbahnen in untergeordneten Straßen
  • einseitiger Geh- und Radweg
  • verzicht auf Radwege
  • zusammenfassung von Stellplätzen
  • verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätzen
  • effektivere Lichttechniken

die punkte sind vermutlichzu allgemein

das geht schöner!

Soziale Infrastruktur ist grundsätzlich nicht beitragsfähig! Mit welchen Modellen kann sie jedoch finanziert werden? Benennen und erläutern Sie diese.

Soziale Infrastruktur ist nicht beitragsfähig (keine Erschließungsbeiträge!) Daher:

• Allgemeine Haushaltsmittel der Gemeinde (Steuereinnahmen),

• Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen,

• Finanzierung durch Zwischenerwerbsmodell der Baulandentwicklung oder

• PPP-Modelle und Folgekostenverträge nach § 11 (3) BauGB (städtebaulicher Vertrag)

Der demographische Wandel ist in den meisten Gemeinden Deutschlands ein wichtiges Thema im Städtebau. Welche Anforderungen an eine adäquate Wohnumfeldgestaltung hat die Generation 65+ Ihrer Meinung nach im Vergleich zu jüngeren Personen? Was sollten Planer künftig berücksichtigen?

  • ruhiges Umfeld
  • dennoch sollte alles erreichbar sein (zu Fuß oder Bus)
  • Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung

Planer: Das es solche Orte gibt, die dies ermöglichen

 

Anm: da kann man jeglichen Müll hin schreiben...

Erläutern Sie das städtebauliche Aufgabenfeld „Stadt- und Dorfumbau“. Warum besteht Bedarf daran und mit welchen Strategien wird er durchgeführt?

  • Demografischer und wirtschaftlicher Wandel in Städten und Dörfern

  •  Unterauslastung von Infrastruktur

  • Wohnungsleerstand 2000: 1,3 Mio. WE in neuen Ländern

 

  • Trend zur Reurbanisierung
  • Aufwertung der Innenstädte und Ortskerne
  • Anpassung der Wohnungsbestände und der Infrastruktur
  • Rückbau von Wohnungsüberhängen
  • Soziale Stabilisierung der Stadtquartiere
  • Zusammenarbeit von Gemeinden und privaten Investoren verbessern

Strategien: Bsp: Aus Eigentumswohnung altersgerechtes Wohnen

aus Wohnungsüberhänhen wieder Freiflächen

Benennen und beschreiben Sie vier Kennzeichen einer Stadt

  • Größe: Gewisse Einwohnerzahl als Voraussetzung städtischer Funktionen, Urbanität
  • Dichte: Eine Stadt ist durch eine hohe bauliche, soziale und funktionale Dichte gekennzeichnet.
  • Zentralität: Versorgungs- und Entwicklungsfunktion auch für die Region, hohe Verkehrswertigkeit, Einpendlerübeeschuss
  • Funktonsvielfalt: Urbanität aufgrund starker innerer funktionaler Vielfalt und Mischung
  • Differenzerenzierung: Ausgeprägte Heterogenität der Bevölkerung und der Sozialstruktur
  • Weitgehend anthropogene Umweltgestaltung mit z.T. hohem Energiebedarf und Emissionen

Was verstehen Sie unter Stadtschrumpfung? Durch welche Prozesse ist sie gekennzeichnet und wo in Deutschland ist dieses Phänomen erkennbar?

Stadtschrumpfung:

  • Tatsache des Bevölkerungsverlustes und somit des Überangebotes von Infrastruktureinrichtungen und Wohnungen.

Prozesse:

  • Städte verlieren Einwohner wegen folgender Gründe:
    • Wirtschaftlicher Wandel bzw. De-Industrialisierung,
    • Suburbanisierung von Einwohnern und Arbeitsplätzen sowie
    • demografischer Wandel bzw. Geburtenrückgang.
  • Folgen sind Schließung und Stilllegung von öffentlichen Einrichtungen, die Zusammenlegung von Funktionen bzw. vollständiger Gebäudeabriss und Teilrückbau

Phänomen erkennbar:

Im Osten Deutschlands, ausgenommen Berlin
 

Warum ist es so schwierig, Wohnbedürfnisse zu ermitteln? Benennen und erläutern Sie vier Problemstellungen.

  1. Differierende Vorstellungen von der Wohnung und vom Wohnumfeld in einer pluralistischen Gesellschaft
  2. Wohnbedürfnisse sind historisch wandelbar
  3. Wohnbedürfnisse hängen von den jeweiligen Lebenszyklen der Bewohner ab
  4. Wohnwünsche sind in sich oft widersprüchlich

 

Die Bauleitplanung regelt abschließend die bauliche und sonstige Nutzung des Grund und Bodens. Benennen und erläutern Sie die vier zentralen Aufgaben der Bauleitplanung in diesem Zusammenhang.

  • Was darf gebaut werden (Funktion)?
  • Wie viel soll gebaut werden (Bedarf)?
  • Wo darf gebaut werden (Standort)?
  • Wie darf gebaut werden (Gestalt)?

Der demographische Wandel ist in Deutschland unverkennbar. Ca. 17% weniger Jugendliche und 33 % mehr Menschen über 65 Jahre werden für das Jahr 2030 prognostiziert. Stellen Sie sich vor, Sie sind Bürgermeister und stellen vergleichbare Trends in Ihrer Gemeinde fest. Mit welchen Maßnahmen würden Sie in Ihrer Gemeinde auf derartige Trends reagieren?

  • Gemeinde altersgerecht umbauen, sodass
  • Bushaltestellen für alle sehr gut erreichbar ist
  • Arzteinrichtungen etc sehr gut erreichbar sind

 

  • Altersgerechte Wohnungen erbauen

pipapo etc

Welche materiellen Anforderungen muss die Bauleitplanung erfüllen?

  • Erforderlichkeit (Planungsbefugniss, Planunspflicht)
  • Anpassungsgebot (Raumordnung, Landesplanung)
  • Entwicklungsgebot (Bauplan aus Flächennutzungsplan)
  • Ausgleichskonzept (Eingriffsfolgen in Natur)
  • Erhaltungsziele (Schutzzweck Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung)
  • Planungsgrundsätze
  • Abwägungsgebot
  • Abstimmungsgebot
  • Beteiligung Träger öffentliches Verlangen

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Materielle Anforderungen:

  • Prinzip der Erforderlichkeit: Gemeinde hat Pflicht Bebauungspläne aufzustellen
  • Bestimmtheitsgebot
  • Anpassungspflicht: an übergeordnete Planungsebenen halten
  • Vorrang der privilegierten Fachplanung
  • Zwischengemeindliches Abstimmungsgebot: Bauleitpläne sind aufeinander abzustimmen
  • Entwicklungsgebot: in kleinen Ortsteilen geht auch nur der B-Plan
  • Gebot der gerechten Abwägung: öffentliches und private Belange abwägen

Mit welchen Maßen können in einem Bebauungsplan Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden? Geben Sie vier Beispiele.

Art der baulichen Nutzung:

Wohnbauflächen:

  • WA: Allg. Wohngebiet
  • WR: Reines Wohngebiet
  • WB: Besonderes Wohngebiet
  • WS: Kleinsiedlungsgebiet

Sonderbauflächen:

  • SOWoch : Sondergebiet für Erholung
  • SOsonstige : Sonstiges Sondergebiet

Gewerbliche Bauflächen:

  • GE: Gewerbegebiet
  • GI: Industriegebiet

Gemischte Bauflächen:

  • MK: Kerngebiet
  • MI: Mischgebiet
  • MD: Dorfgebiet

 

Maß der baulichen Nutzung:

  1. Grundflächenanzahl (GRZ): Überbaute Fläche / Grundstücksfläche = GR/GS
  2. Geschossflächenzahl (GFZ): GFZ = (GR*Z)/GS mit Z = Anzahl der Vollgeschosse
  3. Baumassenzahl (BMZ): BMZ = (H * GR) / GS     mit H = Gebäudehöhe

Welche Festsetzungen enthält der beigefügte B-Planausschnitt zur Steuerung des
Maßes und der Art der baulichen Nutzung

  • Allgemeine Wohngebiete
  • 2 bzw 3 geschossig
  • Grundflächenzahl: 0.4
  • Geschossflächenzahl: 0.8 bzw. 1.2 (zwingend)
  • geschlossene Bauweise
  • Flachdach

Warum ist es manchmal nicht ausreichend zur vollständigen Höhenbegrenzung der Baukörper in einem Gebiet nur die Geschosszahlen anzugeben? In welchen Gebieten und bei welchen Gebäuden ist dies vorrangig der Fall?

 

 

In welchen Gebieten?

Einkaufszentren, Lagerhäuser

--> sehr hohe Decken, daher nicht vergleichbar

  • Legaldefinition der Vollgeschosse in der Landesbauordnung; Anzahl der Vollgeschosse allein nicht zielgenau

  • Daher absolute Höhe baulicher Anlagen festsetzen (Firsthöhe, Traufhöhe)

  • Absolute Größe der Grundfläche (m²)

  • Absolute Größe der Geschossfläche (m²)

  • Größe, Breite und Tiefe der Grundstücke (Mindest- und Höchstwerte)

Was versteht man unter der Umweltprüfung beim Bebauungsplan und welche Folgen ergeben sich daraus?

Es werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet zum Schutz von: Naturhaushalt und Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

Folgen:

  • Abwägung: Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
  • Vermeidung und Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts(naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzubeziehen
  • Unterlassungspflicht bei Beeinträchtigung von Arten und Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie

Was versteht man unter städtebaulicher Infrastruktur und welche Arten lassen sich
unterscheiden?

  • technische (Verkehrsanlagen, Stadtmedien)
  • soziale (Gemeinbedarf)
  • Freiraum (Grün-/Freiflächen, Naturschutzrechtlicher Ausgleich)
  • erwerbswirtschaftliche (private Wohnfolgeenrichtung)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) differenziert nach unterschiedlichen Nutzungsarten. Geben Sie je zwei Beispiele für Wohnbauflächen und für gewerbliche Bauflächen und erläutern Sie die dort zulässigen Nutzungen.

Wohnbauflächen:

WS: Kleinsiedlungsgebiet: vorwiegend Kleinsiedlungen, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen

WR: Reines Wohngebiet: Wohngebäude; Ausnahmsweise: Läden, nicht störende Handwerksbetriebe

WA: Allg. Wohngebiet: Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften, kirchliche kulturelle, soziale und gesundheitliche Anlagen. Ausnahmsweise: Beherbergungsbetriebe, nicht störende Gewerbebetriebe, Tankstellen

WB: Besonderes Wohngebiet: Wohngebäude, Läden-, Schank- u. Speisewirtschaften, Kirchen, kulturelle, soziale u. gesundheitliche Anlagen, sonst. Gewerbebetriebe, Ausnahmsweise: zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten

 

Gewerbliche Bauflächen:

GE: Gewerbegebiet: nicht erheblich belästigendes Gewerbe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen,       Ausnahmsweise: Wohnungen für Betriebsangehörige, Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke, Vergnügungsstätten

GI: Industriegebiet: Industriebetriebe, Tankstellen,           Ausnahmsweise: Wohnungen für Betriebsangehörige