Staatsrecht I
Staatsrecht
Staatsrecht
Kartei Details
Karten | 34 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.04.2016 / 10.06.2023 |
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Verfassung formell und materiell
formell: Alle Rechtssätze erfasst, die im qualifizierten Verfahren zustande kommen.
materiell: Knüpft an das Kriterium des Inhalts und erfasst alle grundlegenden Normen über den Staat und sein Verhältnis zu seinen Bürgern
Strukturprinzipien der BV
Rechtsstaatlichkeit
Demokratie
Bundesstaatlichkeit (Föderalismus)
Sozialstaatlichkeit
Gesetz im formellen Sinn
Jeder Erlass, der von der Legislative (Parlament) im Verfahren der Gesetzgebung beschlossen wird. Untersteht dem fakultativen Referendum
Kriterium: Verfahren (und Struktur)
spielt keine Rolle ob Erlass generell-abstrakte Normen oder individuell-konkrete Akte enthält.
Gesetz im materiellen Sinn
jede generell-abstrakte Regelung (Rechtssatz), unabhängig davon von welchem Organ sie erlassen worden ist.
-> Zu den Gesetzen im materiellen Sinn zählen demnach Bundesgesetze sowie Verordnungen von Parlament, Bundesrat und Bundesgericht, soweit diese für eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (generell) eine unbestimmte Vielzahl von Lebenssachverhalten regeln (abstrakt)
materieller Gesetzesbegriff
Inhalte, die gemäss anwendbarem Verfassungsrecht zwingend der Gesetzesform bedürfen.
-> Kriterium für Zuordnung: inhaltliche Wichtigkeit: Art. 164 Abs. 1 -> "alle wichtigen... Bestimmungen"
Synonyme: gesetzespflichtiger Inhalt, materieller Gesetzesvorbehalt
Völkerrecht
ius gentium (et naturae)
Völkerrecht als Recht, dass die Rechtsbeziehung zwischen Völkerrechtssubjekten regelt
-> Völkerrechtssubjekte als Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten
Staatsvertrag
Übereinkommen zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten hinsichtlich völkerrechtlichen Angelegenheiten
Abgrenzung: zwischenstaatliche Übereinkommen über privatrechtliche Angelegenheiten
Dualismus
Völkerrecht und Landesrecht sind 2 voneinander getrennte Rechtsordnungen
-> V. muss durch einen staatliche Umsetzungsakt (Gesetz) ins Landesrecht überführt werden (Transformation)
Monismus
Völkerrecht und Landesrecht bilden zwei Teile einer einzigen Rechtsordnung
Exekutive
vollziehende Gewalt
Gubernative
Exekutive (Oberbegriff) besteht aus Gubernative (Regierung) und Verwaltung (im engeren Sinn)
Regierung
oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes
Rechtssprechung
Ist verbindliche Entscheidung von rechtlichen Streitigkeiten durch einen am Streit nicht unmittelbar beteiligten, unabhängigen Dritten auf rechtsnormativer Grundlage
Prinzip der Gewaltenteilung
Möchte verhindern, dass zu viel Macht bei einem Staatsorgan konzentriert ist und diese seine Macht missbraucht.-> Macht wird auf mehrere Staatsorgane aufgeteilt.
Gewaltenteilung - 3 Elemente
1. Organisatorisch: 3 Staatsaufgaben: Rechtsetzung, Regierung und Verwaltung, sowie Rechtsprechung werden auf Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung sowie das Bundesgericht verteilt
2. Personell: Niemand darf gleichzeitig einer anderen Bundesbehörde angehören (BV 144)
3. Institutionell: Behörden kontrollieren sich nach Grundsatz der Gewaltenhemmung (checks and balances) gegenseitig.
Definition Staat + klassisch
Eine mit ursprünglicher Herrschermacht ausgestattete Gebietskörperschaft
klassisch: Staat» als effektive und dauerhafte Herrschaftsordnung in ihrer territorialen und personalen Dimension
Drei- Elementen- Lehre (+ Definitionen)
1. Staatsgebiet: meint das Territorium, auf dass sich die Gebietshoheit des betreffenden Staats erstreckt. (Zu Küstenstaaten: Meer auf einer Breite von 12 Seemeilen + Luftraum)
2. Staatsvolk: Alle Menschen, die auf dem betreffenden Staatsgebiet leben und dauerhaft der dortigen Staatsgewalt unterworfen sind.
3. Staatsgewalt: Fähigkeit, innerhalb eines Staates Hoheitsakte zu erlassen, die für alle Mneschen verbindlich sind, die sich auf dem Staatsgebiet aufhalten -> effektive Herrschaftsausübung
innere Souveränität
Verfügung eines Staates über das Gewaltmonopol und Wahrnehmung elementarer Staatsaufgaben
-> Staat der keine innere Souveränität hat: failed state
äussere Souveränität
Handlungsfähigkeit eines Staates in der internationalen Gemeinschaft.
Ist nur dem Völkerrecht unterworfen
Staatsrecht
umfasst alle Rechtsnormen, die die Organisation und Aufgaben des Staates behandeln, das Verfahren der obersten Staatsorgane betreffen und die grundlegenden Rechte und Pflichten des Individuums zum Gegenstand haben.
Verwaltungsrecht
geht in erster Linie um die Erfüllng öffentlicher Aufgaben.
Setzen Gesetze und Verordnungen durch.
Öffentliches Recht
«Öffentliches Recht» sind – vereinfacht definiert – diejenigen Rechtssätze, die Organisation und Verfahren des «Staates» und dessen Beziehung zum Individuum regeln.
Legalität
Übereinstimmung eines Verhaltens mit dem positiven (geltenden) Recht (Gesetzmässigkeit)
Legitimität
Rechtfertigung des Staates, seiner Herrschaftsgewalt und seiner Handlungen durch höhere Werte und Grundsätze
Staatsaufgaben
1. liberalismus
2. sozial- und wohlfahrtsstaat
1. Trennung staatliche und gesellschaftliche Sphäre
-> Staatsaufgaben sind grundsätzlich Sicherung von Eigentum, Leib und Leben (negative Freiheit). Soll Fireden und Freiheit in einer Gesellschaft garantieren.
2. Sicherung ähnlicher Lebenschancen (Bildung, soziale Gerechtigkeit, "Daseinsvorsorge")
failing states
Staaten die ihren Herrschaftsansprich im Innern faktisch auf Dauer nicht (mehr) ausüben können. -> innere Souveränität fehlt
Herrschaft wann legal und legitim?
Legal ist sie, wenn sie mit dem gesetzten Recht übereinstimmt, legitim ist sie, wenn sie ethischen und übergesetzlichen Werten entspricht.
Republik
Gemeinwesen als Angelegenheit derer, die sich unter gleichem Rech zum gemeinsamen Nutzen zusammenschliessen (res publica)
Herrschaft, nicht dynastisch, sondern über das Volk legitimiert.
Demokratie
Staatsform, in welcher das Volk, d.h. die Gesamtheit der vollberechtigten Bürger, nicht ein Einzelner oder eine kleine Gruppe Mächtiger die Staatsgewalt innehat.
Parlamentarische und Präsidiale Demokratie - Unterscheidung
Unterscheidungsmerkmal: parlamentarische Abberufbarkeit der Regierung
parlamentarische Demokratie: Regierung geht aus dem Parlament hervor und ist von dessen Vertrauen abhängig (Vertrauensfrage)
präsidiale Demokratie: festgelegte Amtsdauer der Regierung, Abberufung nur durch Amtsenthebungsklage
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