Staatsorganisationsrecht

Öffentliches Recht, 1. Semester

Öffentliches Recht, 1. Semester


A. C.
Diese Lernkarten behandeln das Staatsorganisationsrecht auf Universitätsniveau und beleuchten zentrale Aspekte wie die Wahl von Abgeordneten, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die Grundprinzipien des Grundgesetzes. Sie vertiefen sich in Themen wie das Demokratieprinzip, die Funktion von Parteien und die verschiedenen Wahlverfahren. Besonders nützlich sind sie für Jurastudierende, die sich auf Prüfungen vorbereiten, da sie präzise Definitionen und rechtliche Grundlagen bieten.
Flashcards
15
Students
7
Language
German
Category
Law
Level
University
Created / Updated
17.11.2014 / 08.11.2021

Flashcards

Fraktionen

§ 10 GOBT Zusammenschluss Abgeordneter (5% Hürde)

Wahlgrundsätze der deutschen Demokratie

Art. 38, I, 1; II

-allg. Wahl

-gleiche Wahl

-unmittelbare Wahl

-geheime Wahl

-freie Wahl

-Öffentlichkeit der Wahl

Verhältniswahlrecht

Mandate (Sitzverteilung) -> Abgeordnete werden gewählt

Mehrheitswahlrecht

absolut/ relativ -> gewählt wird, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigt

Verfahren der abstrakten Normenkontrolle

1. Antragsberechtigung (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG; § 76 Abs. 1 BVerfGG)

2. Antragsgegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG; § 76 Abs. 1 BVerfGG)

3.Antragsgrund (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG; § 76 Abs. 1 BVerfGG)

4. Objektives Klarstellungsinteresse

5. Form (§ 23 Abs. 1 BVerfGG)

6. Frist (Keine Frist)

 

Parteien Grundlage

Definition?

Art. 21 GG

§ 2 I PartG -> entsprich laut BVerfG Verständnis gemäß Art 21 GG

Rechte der Parteien

Art 21, I, 2 (Art 3, I)

Gründungsfreiheit und implizierte Chancengleichheit

Funktion der Parteien

Kommunikativ (Scharnier zwischen staatl. Institutionen und Gesellschaft)

Organisatorisch (Wahlvorbereitung, -werbung, -teilnahme)

Personell (Ausbildung/ Bereitstellung polit. Führungspersonals)

Sachlich (gesellschaftl. Meinungsvielfalt in politische Konzepte umwandeln)

 

Organstreitverfahren bei Ablehnung eines Ersuches des UA

Beteiligt sein kann UA, oder 1/4 seiner Mitglieder

1. Grundlage des Ersuchens (Art. 44 I; §18 PUAG)

2. Formelle Rechtsmäßigkeit (Zulässig eingesetzer UA)

3. Materielle Rechtsmäßigkeit (Beweismittel betreffen Untersuchungsgegenstand)

(Ausnahmen: exekutivische Eigenverantwortung; Eingriff in Laufende Gerichts-,Verwaltungsverfahren, Eingriff in Grundrechte Privater)

Prozessstandschaft im Organstreitverfahren

Geltendmachen fremder Rechte im eigenen Namen § 64 I Alt. 2 BVerfGG

-Fraktion kann Rechte des BT geltend machen (Minderheitenschutz)

-Abgeordnete sind nur Mitglieder -> können Rechte des BT nicht einzeln geltend machen (§22, I, 2 BVerfGG)

Abgeordnetenrechte

Art. 38 I 2 GG

 

Wahlprüfung

Art 41 GG

Demokratieprinzip des GG

Verankert in: Art. 20 I, II; 79 III GG

Bundesgrundprinzipien

Art. 20 I GG (Art. 28 I 1 [EU] Art. 23 I 1 [Bund-Länder])

Demokratieprinzip

Förderales Prinzip

Rechtsstaatsprinzip

Sozialstaatsprinzip

Bundesverfassungsgericht

Letztentscheidungskompetenz über Inhalt der Verfassung nach Art. 93 I

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