Sozialversicherungen in der Schweiz
AHV und IV
AHV und IV
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 27.11.2013 / 02.06.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Erklären Sie das 3-Säulen-Prinzip
- Säule; staatliche Vorsorge; Sicherung des Existenbedarfs; Ergänzungsleistung; AHV/IV
- 2. Säule; Berufliche Vorsorge; Erhalt des bisherigen Lebensstandards; Obligatorium und Überobligatorium
- 3. Säule; Private Vorsorge; Frei=Säule 3b; Gebunden=Säule 3a
Wer ist obligatorisch bei der AHV versichert? Und wer nicht?
- alle Personen, die in der Schweiz wohnen und / oder arbeiten
- nicht versichert sind: Personen, die bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind, Ausländer mit diplomatischen Vorrechten, solche die weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate pro Jahr in der Schweiz tätig sind
Wann beginnt die Beitragspflicht bei der AHV/IV?
- die Beitragspflicht beginnt frühestens am 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 18 Jahre alt wird, nach Vollendung des 17. Altersjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist aber nur Beitragspflichtig, wer ein Erwerbseinkommen erzielt.
- Spätestens nach Vollendung des 20. Altersjahrs sind alle beitragspflichtig, egal ob Einkommen erzielt wird oder nicht.
Was gehört zum Erwerbseinkommen?
Sämtliche Bareinkommen, das im In- und Ausland erzielt wird, auch Naturaleinkommen
Was gehört nicht zum Einkommen? Zählen Sie 3 Beispiele auf:
- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit und Invalidität
- Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
- Familienzulagen
- Zuwendungen des Arbeitgebers an die Aus- und Weiterbildung (Kausalzusammenhang Beruf und Weiterbildung!)
- Liste ist nicht abschliessend...
Was gehört nicht zum massgebenden Lohn? Zählen Sie 3 Beispiele auf:
- Naturalgeschenke bis zu 500.- pro Jahr
- Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse
- Zuwendungen des Arbeitgebers beim Tod Angehöriger des Arbeitnehmers
In der Praxis der AHV werden auch folgende Entschädigungen akzeptiert:
- Reka Checks bis zu 600.- pro Jahr, Lunchchecks bis 180.- im Monat, Abgabe eines General-Abos, wenn dieses für mindestens 40 Tage im Jahr für das Geschäft genutzt wird
- usw.
Zählen Sie 3 Gruppen von Beitragspflichtige von nicht erwerbstätigen Personen auf:
- Studenten
- Invalide
- Frühzeitig Pensionierte
- nicht erwerbstätige verheiratet Männer / Frauen
Wie hoch ist die Freigrenze bei ordentlich Pensionierten, aber trotzdem Erwerbstätigen Personen? Und müssen diese noch andere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
1'400.- im Monat resp. 16'800.- im Jahr, alles was darüber geht wird mit der AHV abgerechnet und versteht sich als Solidaritätsbeitrag nicht als Verbesserung der persönlichen Altersrente!
Rentner bezahlen keine ALV mehr, sie können nicht mehr Arbeitslos werden