Sozialarbeit und Recht
Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutz
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | University |
Created / Updated | 10.03.2015 / 06.01.2020 |
Licencing | Attribution-NonCommercial-NoDerivs (CC BY-NC-ND) (SuA) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sozialarbeit_und_recht
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sozialarbeit_und_recht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was sind Verfahrensgrundsätze, bzw. Verfahrensmaximen?
übergeordnete Regeln, an denen sich eine Verfahrensordnung zu orientieren hat
Was ist die Offizialmaxime?
- die Behörde hat das Recht und die Pflicht ein Verfahren einzuleiten, dessen Gegenstand zu bestimmen und es durch einen Entscheid zu beenden
- gilt in der Regel für das Verfahren vor den KESB (Art. 446 Abs. 3 ZGB)
- die Behörde ist an die Parteianträge oder deren Fehlen nicht gebunden (Art. 446 Abs. 3 ZGB)
- ein Beschwerdeführer kann durch einen Beschwerdeentscheid auch schlechter gestellt werden
Welche Prinzipien gelten in den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen
- Offizialmaxime
- Untersuchungsmaxime
- Prinzip der Rechtsanwendung von Amtes wegen
- rechtliches Gehör
- Gleichheitsgrundsatz
- Anspruch auf ein faires Verfahren
- Anspruch auf eine Verfahrensvertretung
- Anspruch auf unentgeltlicher Rechtsbeistand
Was ist die Dispositionsmaxime?
- prägt den klassischen Zivilprozess
- die Parteien bestimmen selbst über die Einleitung
- die Parteien bestimmen selbst über den Gegenstand
- die Parteien können das Verfahren durch Vergleich, Rückzug oder Anerkennung beenden
Was ist die Untersuchungsmaxime?
die instruierende Behörde muss den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen, aus eigener Initiative und ohne Bindung an die Vorbringen oder Beweisanträge der Parteien vollständig und richtig abklären und feststellen
Durch was wird die Untersuchungsmaxime relativiert?
durch die in Art. 448 ZGB statuierte Mitwirkungspflicht der beteiligten Personen.
Ihre deutlichste Ausprägung findet die Untersuchungsmaxime im Verfahren um fürsorgerische Unterbringung (Art 314b und 426ff ZGB), da dort die übliche Mitwirkungspflicht stark eingeschränkt ist, das sich darin manifestiert, dass eine Beschwerde nicht zu begründen ist. (die verfügende Behörde ist für die Zusammentragung des Beweismaterials verantwortlich)
Kindesrecht
Was heisst das?
umfasst alle rechtlichen Normen, welche die Rechtsstellungen von Kindern betreffen
Entstehung des Kindesverhältnisses, Art.?
252 - 269c