SKN Pyro Tb 9
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel
Fichier Détails
Cartes-fiches | 104 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Sport |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 23.04.2016 / 22.02.2023 |
Lien de web |
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09.090
Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?
09.091
Wem dürfen Seenotsignale dauerhaft überlassen werden?
Nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.
09.092
Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
09.093
Welche Dokumente sind beim Führen einer Signalpistole mitzuführen?
Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarte und - erforderlichenfalls - Waffenschein.
09.094
Welche Dokumente sind bei Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in deutschen und europäischen Gewässern, sowie in den Gewässern anderer Länder an Bord mitzuführen?
- Personalausweis oder Pass,
- Waffenbesitzkarte,
- im europäischen Ausland: Europäischer Feuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmi-gung,
- andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung.
09.095
Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?
09.096
Wer darf während des Törns die Signalwaffe am Körper tragen (führen)?
09.097
Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?
09.098
Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?
Den Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
09.099
Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?
- Signalpistole Kal 4 (26,5 mm).
- Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.
09.100
Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?
Durch einen Sachkundenachweis einer dafür bestimmten Stelle.
09.101
Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?
Wenn das Eigentum an einer seegehenden Yacht nicht mehr nachgewiesen werden kann.
09.102
Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?
Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben.
09.103
Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig?
Handsignale der Unterklasse T2 („Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauchsignale orange“).
09.104
Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
09.001
Was versteht man unter pyrotechni-schen Seenotsignalen?
Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden.
09.002
Was versteht man unter pyrotechnischer Munition?
Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfaltet.
09.003
Was sind explosionsgefährliche Stoffe?
Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.
09.004
Wann dürfen pyrotechnische Notsignale verwendet werden?
Nur im Notfall, d.h. unter anderem, wenn angezeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und Hilfe erforderlich ist.
09.005
Was darf zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden?
Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen einschließlich Munition bzw. die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale.
09.006
Erläutern Sie die Handhabung der Signalpistole im Notfall!
Bei abwärts gerichteter Mündung Waffe öffnen, Patrone einführen, Waffe schließen, Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf über Augenhöhe heben, Hahn spannen – schießen.
09.007
Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich ver-wendet und wie funktionieren sie?
- Reibkopf-Zündung – funktioniert wie einStreichholz, zündet mit einer Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel).
- Reißzünder – ein Draht im Inneren wirddurch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
09.008
Was ist sicherheitstechnisch bei der Verwendung einer Seenot-Handfackel zu beachten?
- Gebrauchsanweisung beachten.
- In jedem Fall die brennende Fackel nach Lee waagerecht so halten, dass versprühter Abbrand keine Verletzungen (Hand, Augen) verursacht oder die Yacht beschädigt.
09.009
Was ist bei der Verwendung von Seenot-Rauchsignalen zu beachten?
Rauchsignale nur am Tage und bei geringen Windstärken verwenden. Die Anzündung erfolgt durch eine Reißschnur, die unter einer abschraubbaren Schutzkappe liegt. Nach der Zündung ist das Rauchsignal zur Leeseite außenbords zu werfen.
09.010
Welche pyrotechnischen Seenot-Signalmittel werden an Bord verwendet?
Signalraketen, Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchsignale.
09.011
Wann werden Notsignale verwendet?
Im Notfall, wenn Hilfe erforderlich ist.
09.012
Wann sind Rauchsignale zu verwenden?
Nur am Tag und erst wenn Hilfe gesichtet worden ist.
09.013
Zu welchem Zweck, außer der Signalgebung, kann die „Signalwaffe“ im Kaliber 4 (26,5 mm) noch verwendet werden?
Als Abschussgerät für einen Trägerkörper zur Herstellung einer ersten Leinenverbindung.
09.014
Welche Farbe ist bei Signalraketen international als Notsignal zu verwenden?
09.015
Wann dürfen Notsignale verwendet werden?
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