09.001
Was versteht man unter pyrotechni-schen Seenotsignalen?
Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden.
09.002
Was versteht man unter pyrotechnischer Munition?
Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfaltet.
09.003
Was sind explosionsgefährliche Stoffe?
Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.
09.004
Wann dürfen pyrotechnische Notsignale verwendet werden?
Nur im Notfall, d.h. unter anderem, wenn angezeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und Hilfe erforderlich ist.
09.005
Was darf zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden?
Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen einschließlich Munition bzw. die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale.
09.006
Erläutern Sie die Handhabung der Signalpistole im Notfall!
Bei abwärts gerichteter Mündung Waffe öffnen, Patrone einführen, Waffe schließen, Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf über Augenhöhe heben, Hahn spannen – schießen.
09.007
Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich ver-wendet und wie funktionieren sie?
09.008
Was ist sicherheitstechnisch bei der Verwendung einer Seenot-Handfackel zu beachten?