Premium Partner

SIA 108

Honorar Ingenieur und Architekt

Honorar Ingenieur und Architekt


Kartei Details

Karten 29
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.02.2014 / 13.09.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/sia_108
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sia_108/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was regelt die SIA 108?

Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und Elektroingenieure sowie der Fachingenieure für Gebäudeinstallation

In welche 8 Artikel wird die SIA 108 unterteilt?

Art. 1 Allgemeine Vertragsbedingungen

Art. 2 Aufgaben und Stellung des Ingenieurs

Art. 3 Leistung des Ingenieurs

Art. 4 Leistungsbeschrieb

Art. 5 Grundsätze der Vergütung von Ingenieurleistungen

Art. 6 Honorarabrechnung nach dem effektiven Zeitaufwand

Art. 7 Honorarabrechnung nach den Baukosten

Art. 8 MSRL-Technik

Zähle drei Pflichten des Ingenieurs auf? 

Vertretung des Bauherrn

Abmahnungspflicht

Aufbewahren von Dokumenten (10 Jahre)

Sorgfaltspflicht

Treuepflicht 

Welche Rechte hat der Ingenieur? (4)

Urheberrecht

Veröffentlichungen (unter Wahrung der Intressen des Auftraggebers)

Beizug von Dritten zur Vertragserfüllung (auf eigene Kosten)

Abschlagszahlungen,Sicherstellung, Vorauszahlung ( mind. 90% der vereinbarten Abschlagszahlung, nach Schlussabrechnung wird das restliche Honorar fällig.

Kann der Ingenieur belangt werden wenn die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden?

Wenn das verschulden beim Ingenieur liegt, ja. Der entstandene Schaden muss dem Auftraggeber bezahlt werden.

Wer beurteilt Steitigkeiten unter Vertragsparteien?

ordentliche Gerichte oder wenn im Vertrag vereinbart durch ein Schiedsgericht gem. Richtlinien SIA 150. 
(ACHTUNG: bei Werkvertägen Ort des Schiedsgerichts beachten, nicht das man beispielsweise nach New York muss im Streitfall....)

Nenne die verschiedenen Phasen eines Planungs - und Bauablaufs.

1. Strategische Planung

2. Vorstudien

3. Projektierung

4. Ausschreibung

5. Realisierung

6. Bewirtschaftung

Welche Aufgaben gehören zur Gesammtleitung?

- Beraten des Auftraggebers

- Kommunikation und Vertretung des Auftraggebers gegenüber dritten

- Protokollierung der Situngen

- Zuteilung und Koordiantion der Aufgaben

- etc,