Was sind die zeitlichen Schranken des Kündigungsschutzes?
Die kündigende Partei hat, nach Ablauf der Probezeit, zu beachten, dass sie nicht während gesetzlich vorgegebenen Sperrfrist kündigt: sogenannte Kündigung zur Unzeit --> nichtig
Was ist bei einer Kündigung während und nach der Probezeit zu beachten?
während Probezeit: Die gesetztlich vorgesehene Frist von einem Monat kann durch schriftliche Vereinbarung verkürzt oder auf maximal 3 Monate verlängert werden
nach Ablauf der Probezeit: Die gesetzlich vorgesehenen Fristen können durch schriftliche Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden
Was bedeutet Kündigung zur Unzeit?
- Kündigung während Sperrfristen ist nichtig und AV dauert fort
- Sofern Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist erfolgt ist, aber innerhalb der Kündigungsfrist eine Sperrfrist zu laufen beginnt, bleibt die Kündigungsfrist während der Dauer der Sperrfrist stehen
- Sperrfristen:
- Im Falle von Militärdienst, Schutzdienst oder Zivildienst von mehr als 11 Tagen: 4 Wochen for Dienstantritt bis 4
Wochen danach
- Im Falle von Krankheit / Unfall: im 1. Dienstjahr während 30 Kalendertagen; 2-5. Dienstjahr während 90 Kalendertagen;
dem 6. Dienstjahr während 180 Kalendertagen
- Im Falle von Schwangerschaft: während der ganzen Schwangerschaft bis 16 Wochen danach
- Ob und wie lange der AN bei einer Kündigung zur Unzeit den Lohn erhält, bestimmt sich alleine nach den Regeln der
Lohnfortzahlung bei Verhinderung des AN
- Die Sperrfristen zugunsten des AN gelten nicht, wenn der AN von sich aus gekündigt hat oder wenn er sich noch in der
Probezeit befindet
Wie oft dürfen befristete Verträge verlängert werden?
Beliebig oft, solange Begründung für Befristung gegeben (z.B. Projekt)
Was ist bei einer fristlosen Kündigung zu beachten?
- Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und kann nur ausgesprochen werden, wenn die gekündigte Vertragspartei ihre Pflichten derart schwerwiegend verletzt hat, dass dem Kündigenden die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist
- Die fristlose Kündigung muss umgehend (innert 2-3 Tagen) erfolgen
- Beispiele von relevanten Pflichtverletzungen:
- Straftaten gegen den anderen Vertragspartner
- Konkurrenzierung des Arbeitgebers
- Ausbleiben der Lohnzahlung durch Arbeitgeber
- Grundlose wiederholte Arbeitsverweigerung
- Massive Störung des Betriebsklimas
- Bei weniger schwer wiegenden Pflichtverletzungen, die aber wiederholt auftreten, ist vorgängig eine Verwarnung erforderlich, verbunden mit der Androhung der fristlosen Kündigung: bei wiederholtem Fehlverhalten kann dann umgehend zur fristlosen Kündigung geschritten werden
--> Verwarnung am besten schriftlich und Androhung der fristlosen Kündigung
--> 1 Verwarnung reicht
Nebenpflichten AN: Was ist bei Nebenbeschäftigungen zu beachten?
- Grundsatz: Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung
- Ausnahme: Unzulässigkeit einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung, die den AG konkurrenziert (OR 321a III)
- Konkurrenzierende Tätigkeit: AN erbringt selbständig oder für einen anderen AG eine gleiche oder ähnliche Leistung an den
gleichen Kundenkreis und es besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer erheblichen finanziellen Schädigung des aktuellen
AG --> wenn entgeltlich
Welche Arten von Lohn gibt es?
- Geldlohn / Naturallohn (Kost und Logis)
- Zeitlohn (Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatslohn)
- Leistungslohn (Akkordlohn)
- Provision (Beteiligung an einem Geschäftsabschluss; zulässig, dass AN zu 100% auf Provision arbeitet; müssen aber
realistische Ziele sein
- Leistungsprämien (Umsatz- oder Gewinnbeteiligung)
- Gratifikation (OR 322d; Unterschied zum 13. Monatslohn; freiwillig)
Was sind die Nebenpflichten des Arbeitgebers?
- Fürsorgepflicht (OR 328)
- Gewährung von Freizeit (OR 329)
- Gewährung von Ferien (OR 329a-d)
- Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (OR 330a)