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Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts

Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage

Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage


Kartei Details

Karten 53
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.11.2014 / 15.12.2020
Lizenzierung Keine Angabe    (Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage)
Weblink
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Vertragsfreiheit

frei entscheiden, ob, wann, mit wem und für wie lange eine Einzelperson, welche vertragliche Bindung eingehen will.

Privatautonomie

Einzelne Lebensverhältnisse rechtlich frei gestalten. bsp:

- Vertragsfreiheit

- Eigentumsfreiheit

- Testierfreiheit

Positive/negative Leistung

Mit dem Abschluss eines Vertrags gehen die Vertragsparteien bestimmte Vertragspflichten ein.

- positive Leistungen (Sachlieferung, Arbeit, Dienstleistung, Zahlung etc)

- negative Leistung (Unterlassung, Duldung --> Konkurrenzklausel)

Obligation

Als Obligation bezeichnet man ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, kraft dessen

- die eine Person berichtigt ist,

- von eder andern

- eine bestimmte Leistung zu fordern

Forderung/Schuld

in einer Obligation gibt es eine Schuld und eine Forderung

- Gläubiger besitzt die Forderung.

- Schuldner Schuld oder Verpflichtung

einer geschuldeten Leistung

Zwei oder mehrseitiges/einseitiges Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäfte könnnen entweder

  • zwei oder mehrseitige Rechtsgeschäfte 

- Verträge (Kaufvertrag, Leihe, Schenkung, Mitvertrag..)

- Beschlüsse (GV-Beschluss, VR-Beschluss..)

  • einseitige Rechtsgeschäfte

- (Kündiung, Bevollmächtigung, Testament, Errichtung einer Stiftung..)

 

Einseitiger Vertrag

Einseitige Verträge sind Verträge, aus denen sich nur für die eine Vertragspartei Verpflichtung ergeben Bsp. Schenkung. (wichtig: einseitige und zweiseitge verträge sind nicht mit einseitigen und zweiseitigen Rechtsgeschäften zu verwechseln; Verträge sind immer zweiseitig Rechtsgechäfte!!!)

Synallagmatischer Vertrag

Synallagmatische (gr. Austausch) Verträge sind vollkommene zweiseitge Verträge, in welcher es um den Austausch von Leistung und Gegenleistung geht (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag..)