Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts
Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage
Schlüsselbegriffe Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage
Kartei Details
Karten | 53 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.11.2014 / 15.12.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage) |
Weblink |
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Vertragsfreiheit
frei entscheiden, ob, wann, mit wem und für wie lange eine Einzelperson, welche vertragliche Bindung eingehen will.
Privatautonomie
Einzelne Lebensverhältnisse rechtlich frei gestalten. bsp:
- Vertragsfreiheit
- Eigentumsfreiheit
- Testierfreiheit
Positive/negative Leistung
Mit dem Abschluss eines Vertrags gehen die Vertragsparteien bestimmte Vertragspflichten ein.
- positive Leistungen (Sachlieferung, Arbeit, Dienstleistung, Zahlung etc)
- negative Leistung (Unterlassung, Duldung --> Konkurrenzklausel)
Obligation
Als Obligation bezeichnet man ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, kraft dessen
- die eine Person berichtigt ist,
- von eder andern
- eine bestimmte Leistung zu fordern
Forderung/Schuld
in einer Obligation gibt es eine Schuld und eine Forderung
- Gläubiger besitzt die Forderung.
- Schuldner Schuld oder Verpflichtung
einer geschuldeten Leistung
Zwei oder mehrseitiges/einseitiges Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäfte könnnen entweder
- zwei oder mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Verträge (Kaufvertrag, Leihe, Schenkung, Mitvertrag..)
- Beschlüsse (GV-Beschluss, VR-Beschluss..)
- einseitige Rechtsgeschäfte
- (Kündiung, Bevollmächtigung, Testament, Errichtung einer Stiftung..)
Einseitiger Vertrag
Einseitige Verträge sind Verträge, aus denen sich nur für die eine Vertragspartei Verpflichtung ergeben Bsp. Schenkung. (wichtig: einseitige und zweiseitge verträge sind nicht mit einseitigen und zweiseitigen Rechtsgeschäften zu verwechseln; Verträge sind immer zweiseitig Rechtsgechäfte!!!)
Synallagmatischer Vertrag
Synallagmatische (gr. Austausch) Verträge sind vollkommene zweiseitge Verträge, in welcher es um den Austausch von Leistung und Gegenleistung geht (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag..)