Sachenrecht
Definitionen
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Set of flashcards Details
Flashcards | 25 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Primary School |
Created / Updated | 20.06.2013 / 01.12.2014 |
Weblink |
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unmittelbarer Besitzer
wer nach der Verkehrsanschauung tatsächliche Herrschaft über die Sache mit Besierwillen hat
abhanden gekommen 935 I
wenn Eigentümer oder Besitzmittler unmittelbaren Besitz ohne bzw. gegen seinen Willen verloren hat
Vindikationslage
Eigentümer und Besitzer ohne Recht zum Besitz
grob fahrlässig handelt wer
die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlih hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was sich im gegeben Fall jedem aufgedrängt hätte
notwendige Verwendungen sind...
zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektiven Maßstäben zum Zeitpunkt der Vornahme erforderlich --> der Eigentümer hätte sie sonst selbst vornehmen müssen
gewöhnliche Erhaltungskosten 994 I 2
sind solche Kosten, die regelmäßig anfallen und der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Bereitstellung der Sache dienen
nützliche Verwendungen
erhöhen den Wert der Sache ohne zur Erhaltung ojektiv notwendig zu sein
Beeinträchtigung 1004
jeder dem Inhalt des Eigentums nach 903 widersprechendef Engriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers
Zubehör 1120
97 I 1 bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen
Sachen 90
körperliche Gegenstände, die sinnlich warnehmbar und räumlich abgetrennt sind
Absolutheit
dingliche Rechte wirken ggü jedermann
tatsächliche Sachherrschaft 854 I
räumliche Beziehung, die nach der Verkehrsanschauung ermöglicht auf die Sache einzuwirken
- persönliche Aushändigung
- Herrschaftsbereich, der von Dritten gewöhnlich beachtet wird
Gewise Dauerhaftigkeit dieser Beziehung
Besitzwille
- Wille zur tatsächlichen Beherrschung der Sache
- muss nicht konkret sein
Besitzdiener 855
Besitzdiener ist, wer im Rahmen eines sozialen Abhängigkeitsverhältnisses die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt
- Weisungsgebundeheit maßgeblich
- nur der andere ist dann unmittelbar Besitzer
- sofern sich der Besitzdiener der Weisungsgebundheit entzieht wird er zum unrechtmäßigen Besitzer
Aufbauschema mittelbarer Besitz 868
unmittelbarer Besitz des (letzten) Besitzmittlers
Besitzmittlungsverhältniss iSd 868
Herausgabeansprich ggü Besitzmittler (auch künftig oder bedingt)
Erkennbarer Fremdbesitzerwille des Besitzmittlers
verbotene Eigenmacht iSd 858 I begeht,
wer dem unmittelbaren Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, ohne dass das Gesetz die Störung oder Entziehung gestattet
Besitzschutzansprüche/-rechte
- 823 I
- 823 II iVm 858
- Besitzwehr 859 I
- Besitzkehr 859 I, II
- Herausgabe 861
- Unterlassung 862
- 1007
Schema: Übergabe
Besitzerweb auf Erwerberseite
- unmittelbar selbst, Besitzdiener oder 854 II
vollständiger Besitzverlust auf Veräußererseite
Veranlassung oder Duldung durch Veräußerer zum Zwecke der
Aufbauschema 929 1
Einigung
Übergabe
Berechtigung
Aufbauschema Eigentumserwerb mit Übergabesurrogat
Einigung
Übergabesurrogat
- 929 2 falls Erwerber bereits Besitz hat und Veräußerer besitzlos ist
- 930 Besitzkonstitut mit Besitzmittlungsverhältnis nach 868
- Abtretung des Herausgabeanspruchs 931 falls Dritter in Besitz der Sache und Abtretung nach 398
Schema: gutgläubiger Erwerb
Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäft
Legitimation des Veräußeres durch den Rechtsschein des Besitzes/der Besitzverschaffungsmacht
Gutgläubigkeit des Erwerbers bezügich Eigentum des Veräußerers
- beim Erwerb von Kaufleuten zusätzlich 366 HGB bei Gutgläubigkeit bezüglich der Verfügungsbefugnis
Kein Abhandenkommen beim Berechtigten 935
wesentlicher Bestandteil
- 93 bei Zerstörung oder Wesensänderung der einen oder anderen Sache bei Trennung
- 94 I der Bestandteil/das Erzeugnis (fest) mit Grund und Boden verknüpft sind
- 94 II die Sache zur Herstellung in das Gebäude eingebracht wurde
Scheinbestandteil
95 bei Einfügung zu vorübergehendem Zweck
Verbindung beweglicher Sachen 947
- bei Verbindung mehrerer beweglicher Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer einheitlichen Sache werden die bisherigen Eigentümer entsprechend des Wertes Miteigentümer
- ist eine der Sachen Hauptsache so ist deren Eigentümer Alleineigentümer 947 II
Verfügung
Rechtsgeschäft, das die dingliche Rechtslage einer Sache unmittelbar verändert (Aufhebung, Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung)
Anwartschaftsrecht
mehraktiger Erwerbstatbestand, der so weit erfüllt ist, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann
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