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Röm. Sachenrecht - XII. Pfandrecht - PIGNUS

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Voraussetzungen, usw.

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Voraussetzungen, usw.

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Kartei Details

Karten 37
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.05.2013 / 27.11.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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XII. Pfandrecht, S. 191

Definiere: Pfandrecht

Das Pfandrecht ist das beschränkte dingliche Recht an einer fremden Sache, sich bei Fälligkeit und Nichterfüllung der gesicherten Forderung aus der Sache zu befriedigen.

XII. Pfandrecht, S. 192

Was ist das Absonderungsrecht des Pfandgläubigers?

Ein Absonderungsrecht, also ein vorzugsweise Befriedigungsrecht, steht dem Pfandgläubiger im Konkurs des Schuldners zu. Er kann das Pfand ohne Rücksicht auf die Forderungen der anderen Konkursgläubiger verwerten.

XII. Pfandrecht, S. 192

Arten des Pfandrechts - wie kann ein Pfandrecht entstehen?

  • durch Parteienvereinbarung (vertragliches Pfandrecht)
  • durch richterliche Verfügung (richterliches Pfandrecht)
  • aufgrund der Rechtsordnung (gesetzliches Pfandrecht)

XII. Pfandrecht, S. 193

Hat der Pfandgläubiger Eigenbesitz oder Fremdbesitz an der Pfandsache?

Er hat interdiktengeschützten Fremdbesitz.

XII. Pfandrecht, S. 193

Durch welche anderen Sicherungsmöglichkeiten, kann ein röm. Gläubiger seine Position verstärken?

  • Bürgschaft - FIDEIUSSIO
  • Sicherungsübereignung - FIDUCIA CUM CREDITORE

XII. Pfandrecht, S. 193

Was ist die FIDUCIA CUM CREDITORE? Welche Rechtsbehelfe stehen zur Anspruchsdurchsetzung offen?

Ein altrömisches Sicherungsgeschäft, bei dem eine Sache des Sicherungsgebers an den Gläubiger übereignet wird (Sicherungsübereignung).

Zahlung erfolgt --> G muss dem Sicherungsgeber die Sache rückübereignen

  • Treugeber (Fiduziant) hat die ACTIO FIDUCIAE DIRECTA
  • Treuhänder (Fiduziar, Gläubiger) hat die ACTIO FIDUCIAE CONTRARIA

XII. Pfandrecht, S. 194

Welche Dinge können in den röm. Quellen mit PIGNUS gemeint sein?

  • Pfandsache selbst
  • dingliches Pfandrecht an der Pfandasche
  • der über die Pfandsache geschlossene Vertrag

XII. Pfandrecht, S. 194

Wie kommt ein dingliches Pfandrecht zustande? Was sind die Voraussetzungen?

  • Es muss eie Forderung zugunsten des Gläubigers bestehen --> Akzessorietät
  • Pfandbesteller muss Eigentümer bzw Verfügungsbefugter der Pfandsache sein (bonitarisches Eigentum genügt)
  • CONVENTIO PIGNORIS = sachenrechtl. Verfügungsgeschäft:
    Pfandbesteller und Pfandgläubiger vereinbaren, dass eine Forderung des Pfandgläubigers durch eine Sache des Pfandbestellers gesichert sein soll