Röm. Sachenrecht - XII. Pfandrecht - PIGNUS
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Voraussetzungen, usw.
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 37 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 21.05.2013 / 27.11.2018 |
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XII. Pfandrecht, S. 205/206
Meinungen, wenn A dem B alles verpfändet, was A im Vermögen hat oder haben wird und A dann von C Geldstücke als Darlehen erlangt und daran Eigentum erwirbt.
Gehören erworbene Geldstücke dann zu Vermögen des A iS der Pfandabrede?
Grundsätzlich: Nein. Darlehensnehmer erwirbt zwar Eigentum an Valuta, muss sie aber dem Geber zurückzahlen --> Valuta wird eher Vermögen des Gebers als des Nemehrs zugerechnet (altröm. für Gelddarlehen: AES ALIENUM - fremdes Geld)
Scaevola
Geldstücke gehören rechtlich und wirtschaftlich zu Bestandteil des Vermögens des A --> sind von Generalpfand des C erfasst.
XII. Pfandrecht, S. 208
In welchen Fällen gelten welche Sachen wem als "stillschweigend" verpfändet?
PIGNUS TACITUM
Miete einer Wohnung: eingebrachte Sachen des Mieters gelten als stillschweigend dem Vermieter verpfändet
Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Vom Pächter gezogene Früchte gelten als stillschweigend dem Verpächter verpfändet
Ausdrückliche Vereinbarung zum AUschluss der Verpfändung möglich --> IUS DISPOSITIVUM
XII. Pfandrecht, S. 209
Welche Sachen gelten bei Miete einer Wonung als stillschweinged dem Vermieter verpfändet?
Welche Forderung wird damit gesichert?
Wie kann der Vermieter Besitz an den Sachen erlangen?
Als stillschweigend verpfändet gelten die geinbrachten Sachen - INVECTA ILLATA - die auf Dauer in der Wohnung sein sollen.
Sicherung der Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag auf
- Zahlung des Zinses
- allenfalls Schadenersatz für vom Mieter schuldhaft veruraschte Beschädigungen
Vermieter hat bzgl INVECTA ILLATA Perklusionsrecht -_> darf sie geinemächtig beschlagnahmen, muss keine Klage anstellen (VINDICATIO PIGNORIS)
XII. Pfandrecht, S. 209
Welche Sachen gelten bei Miete einer Wonung als stillschweinged dem Vermieter verpfändet?
Welche Forderung wird damit gesichert?
Wie kann der Vermieter Besitz an den Sachen erlangen?
Als stillschweigend verpfändet gelten die geinbrachten Sachen - INVECTA ILLATA - die auf Dauer in der Wohnung sein sollen.
Sicherung der Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag auf
- Zahlung des Zinses
- allenfalls Schadenersatz für vom Mieter schuldhaft veruraschte Beschädigungen
Vermieter hat bzgl INVECTA ILLATA Perklusionsrecht -_> darf sie geinemächtig beschlagnahmen, muss keine Klage anstellen (VINDICATIO PIGNORIS)
XII. Pfandrecht, S. 210
Was steht dem Verpächter zur Realisierung seines Pfandrechts an den vom Pächter gezogenen Früchten zu?
Kein Perklusionsrecht
ACTIO PIGNERATICIA IN REM / VINDICATIO PIGNORIS
Wenn ausdrücklich INVECTA ILLATA verpfändet sind, kann sich der Verpächter durch das INTERDICTUM SALVIANUM Besitz in ihnen verschaffen
XII. Pfandrecht, S. 210
Was setzte ein Senatskonsult von Mark Aurel fest?
Dass jemand, der zur WIederherstellung eiens Gebäudes ein Darlehen gibt, ein Pfandrecht an dem Gebäude erhält.
XII. Pfandrecht, S. 211
Ab wann wurde Mehrfachverpfändung zugelassen?
XII. Pfandrecht, S. 211
Was war eine Vorstufe zur Mehrfachverpfändung?
Die bedingte Verpfändung.
Pfandsache wird dem zweiten Gläubiger unter der Bedingung verpfändet, dass das erste Pfandrecht -zB wegen Bezahlung der FOrderung - erloschen ist; Pfandrecht entsteht erst mit Bedingungseintritt.
Wenn erster PG die Sache verwertet, kann Bedingung nicht eintreten und Pfandrecht des zweiten G nicht entstehen
XII. Pfandrecht, S. 211/212
Wonach richtet sich der Rang des Pfandrechts?
Grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Entstehens - PRIOR TEMPORE, POTIOR IURE.
Wenn ein Mietvertrag erst in einem Monat beginnt und als Pfand zur Sicherung der zukünftigen Miezinsforderung ein Sklave gegeben wird, hat dieses Pfand dennoch einen höheren Rang als ein Kurz nach Vertragsabschluss zustande gekommener Kredit, für den derselbe Sklave verpfändet wird, obwohl die Miete erst in einem Monat zu laufen beginnt.
XII. Pfandrecht, S. 213
Rechtsbehelf des vorrangigen Pfandgläubigers, der von einem Nachrangigen mit VINDICATIO PIGNORIS geklagt wird?
EXCEPTIO REI SIBI ANTE PIGNERATAE (Einrede, dass ihm die Sache früher verpfändet worden sei).
XII. Pfandrecht, S. 213
Wie ist die Rechtslage wenn 2 Pfandrechte zur selben Zeit entstehen? Was gibt es für Rechtsbehelfe, wenn der eine den anderen klagt?
Derjenige von beiden, der die Sache besitzt, hat die bessere Position - MELIOR EST CAUSA POSSIDENTIS.
Nichtbesitzender gleichrangiger klagt besitzenden gleichrangigen => besitzender kann EXCEPTIO REI SIBI QUOQUE PIGNERATAE entgegenhalten
XII. Pfandrecht, S. 213
Rechtslage, wenn nichtbesitzender vorrangiger Pfandgläubiger einen besitzenden nachrangigen klagt?
Nachrangiger: EXCEPTIO REI SIBI QUOQUE PIGERNATAE
Vorrangiger: REPLICATIO REI SIBI ANTE PIGNERATAE
XII. Pfandrecht, S. 214
Was haben nachrangige Pfandgläubiger für eine Möglichkeit, um die Verwertung der Pfandsache zu verhindern, wenn der erstrangige (oder ein anderer vorrangiger) einen für sie ungünstigen Zeitpunkt dafür auswählt?
IUS OFFERENDI AC SUCCEDENDI
Können ihm die Bezahlung seiner Forderung anbieten --> nachrangiger löst damit die Forderung des Vorrangigen ein und rückt in dessen Pfandrang --> kann sich im Umfang der eingelösten Forderung bei der Verwertung befriedigen (hat also zwei Ränge)
XII. Pfandrecht, S. 215
Was haben nachrangige Pfandgläubiger für eine Möglichkeit, an den allenfalls verbleibenden Erlös zu kommen, der nach Verwertung des Pfandes durch den erstrangigen übrig bleibt?
ACTIO UTILIS
XII. Pfandrecht, S. 215/216
Wann wird das Utilitätsprinzip durchbrochen?
Gelegentlich durch einen Pfandvorrang.
- "gesetzliches" Pfandrecht des MÜndels an Sachen, die der Vormund aus Mündelgeld angeschafft hat
- "gesetzliches" Pfandrecht der Frau zur Sicherung der Ansprüche aus der DOS
- ggf Forderungen des FISCUS
- Pfandrecht, das Forderung aus einem Darlehen sichert, das durch Erhaltung oder Ausbesserung der verpfändeten Sache gegeben wird.
- Bei Kreditaufnahme zum Zweck der Umschuldung (Konvertierung) kann mit neuem Kreditgeber vereinbart werden, dass er in die Pfandstelle des alten rückt
XII. Pfandrecht, S. 191
Definiere: Pfandrecht
Das Pfandrecht ist das beschränkte dingliche Recht an einer fremden Sache, sich bei Fälligkeit und Nichterfüllung der gesicherten Forderung aus der Sache zu befriedigen.
XII. Pfandrecht, S. 192
Was ist das Absonderungsrecht des Pfandgläubigers?
Ein Absonderungsrecht, also ein vorzugsweise Befriedigungsrecht, steht dem Pfandgläubiger im Konkurs des Schuldners zu. Er kann das Pfand ohne Rücksicht auf die Forderungen der anderen Konkursgläubiger verwerten.
XII. Pfandrecht, S. 192
Arten des Pfandrechts - wie kann ein Pfandrecht entstehen?
- durch Parteienvereinbarung (vertragliches Pfandrecht)
- durch richterliche Verfügung (richterliches Pfandrecht)
- aufgrund der Rechtsordnung (gesetzliches Pfandrecht)
XII. Pfandrecht, S. 193
Hat der Pfandgläubiger Eigenbesitz oder Fremdbesitz an der Pfandsache?
Er hat interdiktengeschützten Fremdbesitz.
XII. Pfandrecht, S. 193
Durch welche anderen Sicherungsmöglichkeiten, kann ein röm. Gläubiger seine Position verstärken?
- Bürgschaft - FIDEIUSSIO
- Sicherungsübereignung - FIDUCIA CUM CREDITORE
XII. Pfandrecht, S. 193
Was ist die FIDUCIA CUM CREDITORE? Welche Rechtsbehelfe stehen zur Anspruchsdurchsetzung offen?
Ein altrömisches Sicherungsgeschäft, bei dem eine Sache des Sicherungsgebers an den Gläubiger übereignet wird (Sicherungsübereignung).
Zahlung erfolgt --> G muss dem Sicherungsgeber die Sache rückübereignen
- Treugeber (Fiduziant) hat die ACTIO FIDUCIAE DIRECTA
- Treuhänder (Fiduziar, Gläubiger) hat die ACTIO FIDUCIAE CONTRARIA
XII. Pfandrecht, S. 194
Welche Dinge können in den röm. Quellen mit PIGNUS gemeint sein?
- Pfandsache selbst
- dingliches Pfandrecht an der Pfandasche
- der über die Pfandsache geschlossene Vertrag
XII. Pfandrecht, S. 194
Wie kommt ein dingliches Pfandrecht zustande? Was sind die Voraussetzungen?
- Es muss eie Forderung zugunsten des Gläubigers bestehen --> Akzessorietät
- Pfandbesteller muss Eigentümer bzw Verfügungsbefugter der Pfandsache sein (bonitarisches Eigentum genügt)
- CONVENTIO PIGNORIS = sachenrechtl. Verfügungsgeschäft:
Pfandbesteller und Pfandgläubiger vereinbaren, dass eine Forderung des Pfandgläubigers durch eine Sache des Pfandbestellers gesichert sein soll
XII. Pfandrecht, S. 196
Welche Rechtsbehelfe stehen dem Pfandgläubiger zur Geltendmachugn seines dinglichen Rechts an der Sache offen? WIe erfolgt die Veurteilung des Sachbesitzers?
G kann spätestens bei Fälligkeit und Nichtzahlung die Sache von jedem Besitzer mit der ACTIO PIGNERATICIA IN REM (VINDICATIO PIGNORIS) herausverlangen.
Verureteilung erfolgt, sofern nicht restiuiert wird, in Geld:
- besitzender Pfandbesteller: Verurteilung im Umfang der Gläubigerforderung
- sonstiger Besitzer, der nicht naturalrestituiert: voller Sachwert --> G behält so viel wie seine Forderung ausmacht und gibt das SUPERFLUUM an den Pfandbesteller heraus
XII. Pfandrecht, S. 196
Was für eine Möglichkeit hat der Pfandgläubiger, wenn er vom Pfandbesteller mit der REI VINDICATIO belangt wird?
Abwehr mit EXCEPTIO PIGNERATICIA.
XII. Pfandrecht, S. 196
Wie heißt das INTERDICTUM, das ebenfalls auf Besitzerlangung geht, aber nur einen speziellen Falltypen betrifft? Wie lautet dieser Falltyp?
INTERDICTUM SALVIANUM
Steht dem Verpächter zu, dessen Pächter seine von ihm auf das Pachtgrundstück eingebrachten Sachen - INVECTA ILLTA - dem Verpächter ausdrücklich verpfändet hat.
Er hat das Interdikt zur erstmaligen Besitzerlangung.
XII. Pfandrecht, S. 196/197
WIe kommt ein Pfandrealvertrag zustande? Wer macht seine Ansprüche durch welche Rechtsbehelfe geltend?
Pfandrealvertrag kommt durch eine Abrede (CONVENTIO) mit realer Übergabe (DATIO) der Sache zustande.
Wenn also bei Pfandbegründung (Verpfändung) gleich die Hingabe der Sache erfolgt (Faustpfand), so entsteht gleichzeitig mit dem Faustpfand der Pfandrealvertrag.
Besitzlose Verpfändung --> vorerst kein Pfandrealvertrag; erst wenn Pfandbesteller Pfand dem G aushändigt oder der G zB durch VINDICATIO PIGNORIS (INTERDICTUM SALVIANUM oder Perklusionsrecht des Vermieters) in Besitz des Pfandes kommt
Pfandbesteller: Anspruch auf SUPERFLUUM --> ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM DIRECTA
Pfandgläubiger: Anspruch auf Ersatz für Schäden bzw. Kostenersatz bei Aufwendungen bzw. Einräumung eines gültigen Pfandrechts an einer Sache, wenn kein dingliches Pfandrecht erhalten wurde --> ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM CONTRARIA
XII. Pfandrecht, S. 198
Was ist die Folge einer Veräußerung der Pfandasche mit Zustimmung des Pfandgläubigers?
- kein Vorbehalt des G: Zustimmung wird als Verzicht auf das Pfandrecht gedeutet --> Erwerber bekommt unbelastetes Eigentum
- G gestattet Veräußerung, verlangt aber, dass Pfandrecht erhalten bleibt --> Erwerber erwirbt kein lastenfreies Eigentum (NEMO PLUS IURIS...)
XII. Pfandrecht, S. 199
Was ist die Folge einer Veräußerung der Pfandsache ohne Zustimmung des Pfandgläubigers?
a) Veräußerung einer beweglichen Sache im Wissen, dass an ihr ein Pfandrecht besteht --> Pfandbesteller = FUR
Haftung aus FURTUM + Erwerber erlangt kein Eigentum; Besteller bleibt Eigentümer des Pfandes, Erwerber erhält bloß Besitz
b) Veräußerung entweder gutgläubig oder einer unbeweglichen Sache --> kein FURTUM
Erwerber erlangt Eigentum an der Sache; jedoch belastet mit Pfandrecht des G
Also: Pfandrecht des G wird in keinem der beiden Fälle berührt - G richtet Herausgabeanspruch gegen jeden Besitzer des Pfandes; erst Untergang der Sache lässt Pfandrecht erlöschen
XII. Pfandrecht, S. 200
Was hat es für eine Folge, wenn der G das Pfand verwertet, sich aus dem erlös befriedigt, der Erlös aber nicht die ganze Forderung des G befriedigen kann?
Ungedeckter Teil der Forderung bleibt bestehen.
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