Röm. Sachenrecht - XII. Pfandrecht - PIGNUS

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Voraussetzungen, usw.

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Voraussetzungen, usw.

Barbara Kühne

Barbara Kühne

Kartei Details

Karten 37
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.05.2013 / 27.11.2018
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XII. Pfandrecht, S. 191

Definiere: Pfandrecht

Das Pfandrecht ist das beschränkte dingliche Recht an einer fremden Sache, sich bei Fälligkeit und Nichterfüllung der gesicherten Forderung aus der Sache zu befriedigen.

XII. Pfandrecht, S. 192

Was ist das Absonderungsrecht des Pfandgläubigers?

Ein Absonderungsrecht, also ein vorzugsweise Befriedigungsrecht, steht dem Pfandgläubiger im Konkurs des Schuldners zu. Er kann das Pfand ohne Rücksicht auf die Forderungen der anderen Konkursgläubiger verwerten.

XII. Pfandrecht, S. 192

Arten des Pfandrechts - wie kann ein Pfandrecht entstehen?

  • durch Parteienvereinbarung (vertragliches Pfandrecht)
  • durch richterliche Verfügung (richterliches Pfandrecht)
  • aufgrund der Rechtsordnung (gesetzliches Pfandrecht)

XII. Pfandrecht, S. 193

Hat der Pfandgläubiger Eigenbesitz oder Fremdbesitz an der Pfandsache?

Er hat interdiktengeschützten Fremdbesitz.

XII. Pfandrecht, S. 193

Durch welche anderen Sicherungsmöglichkeiten, kann ein röm. Gläubiger seine Position verstärken?

  • Bürgschaft - FIDEIUSSIO
  • Sicherungsübereignung - FIDUCIA CUM CREDITORE

XII. Pfandrecht, S. 193

Was ist die FIDUCIA CUM CREDITORE? Welche Rechtsbehelfe stehen zur Anspruchsdurchsetzung offen?

Ein altrömisches Sicherungsgeschäft, bei dem eine Sache des Sicherungsgebers an den Gläubiger übereignet wird (Sicherungsübereignung).

Zahlung erfolgt --> G muss dem Sicherungsgeber die Sache rückübereignen

  • Treugeber (Fiduziant) hat die ACTIO FIDUCIAE DIRECTA
  • Treuhänder (Fiduziar, Gläubiger) hat die ACTIO FIDUCIAE CONTRARIA

XII. Pfandrecht, S. 194

Welche Dinge können in den röm. Quellen mit PIGNUS gemeint sein?

  • Pfandsache selbst
  • dingliches Pfandrecht an der Pfandasche
  • der über die Pfandsache geschlossene Vertrag

XII. Pfandrecht, S. 194

Wie kommt ein dingliches Pfandrecht zustande? Was sind die Voraussetzungen?

  • Es muss eie Forderung zugunsten des Gläubigers bestehen --> Akzessorietät
  • Pfandbesteller muss Eigentümer bzw Verfügungsbefugter der Pfandsache sein (bonitarisches Eigentum genügt)
  • CONVENTIO PIGNORIS = sachenrechtl. Verfügungsgeschäft:
    Pfandbesteller und Pfandgläubiger vereinbaren, dass eine Forderung des Pfandgläubigers durch eine Sache des Pfandbestellers gesichert sein soll

XII. Pfandrecht, S. 196

Welche Rechtsbehelfe stehen dem Pfandgläubiger zur Geltendmachugn seines dinglichen Rechts an der Sache offen? WIe erfolgt die Veurteilung des Sachbesitzers?

G kann spätestens bei Fälligkeit und Nichtzahlung die Sache von jedem Besitzer  mit der ACTIO PIGNERATICIA IN REM (VINDICATIO PIGNORIS) herausverlangen.

Verureteilung erfolgt, sofern nicht restiuiert wird, in Geld:

  • besitzender Pfandbesteller: Verurteilung im Umfang der Gläubigerforderung
  • sonstiger Besitzer, der nicht naturalrestituiert: voller Sachwert --> G behält so viel wie seine Forderung ausmacht und gibt das SUPERFLUUM an den Pfandbesteller heraus

XII. Pfandrecht, S. 196

Was für eine Möglichkeit hat der Pfandgläubiger, wenn er vom Pfandbesteller mit der REI VINDICATIO belangt wird?

Abwehr mit EXCEPTIO PIGNERATICIA.

XII. Pfandrecht, S. 196

Wie heißt das INTERDICTUM, das ebenfalls auf Besitzerlangung geht, aber nur einen speziellen Falltypen betrifft? Wie lautet dieser Falltyp?

INTERDICTUM SALVIANUM

Steht dem Verpächter zu, dessen Pächter seine von ihm auf das Pachtgrundstück eingebrachten Sachen - INVECTA ILLTA - dem Verpächter ausdrücklich verpfändet hat.

Er hat das Interdikt zur erstmaligen Besitzerlangung.

XII. Pfandrecht, S. 196/197

WIe kommt ein Pfandrealvertrag zustande? Wer macht seine Ansprüche durch welche Rechtsbehelfe geltend?

Pfandrealvertrag kommt durch eine Abrede (CONVENTIO) mit realer Übergabe (DATIO) der Sache zustande.

Wenn also bei Pfandbegründung (Verpfändung) gleich die Hingabe der Sache erfolgt (Faustpfand), so entsteht gleichzeitig mit dem Faustpfand der Pfandrealvertrag.

Besitzlose Verpfändung --> vorerst kein Pfandrealvertrag; erst wenn Pfandbesteller Pfand dem G aushändigt oder der G zB durch VINDICATIO PIGNORIS (INTERDICTUM SALVIANUM oder Perklusionsrecht des Vermieters)  in Besitz des Pfandes kommt

Pfandbesteller: Anspruch auf SUPERFLUUM --> ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM DIRECTA 

Pfandgläubiger: Anspruch auf Ersatz für Schäden bzw. Kostenersatz bei Aufwendungen bzw. Einräumung eines gültigen Pfandrechts an einer Sache, wenn kein dingliches Pfandrecht erhalten wurde --> ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM CONTRARIA

XII. Pfandrecht, S. 198

Was ist die Folge einer Veräußerung der Pfandasche mit Zustimmung des Pfandgläubigers?

  • kein Vorbehalt des G: Zustimmung wird als Verzicht auf das Pfandrecht gedeutet --> Erwerber bekommt unbelastetes Eigentum
  • G gestattet Veräußerung, verlangt aber, dass Pfandrecht erhalten bleibt --> Erwerber erwirbt kein lastenfreies Eigentum (NEMO PLUS IURIS...)

XII. Pfandrecht, S. 199

Was ist die Folge einer Veräußerung der Pfandsache ohne Zustimmung des Pfandgläubigers?

a) Veräußerung einer beweglichen Sache im Wissen, dass an ihr ein Pfandrecht besteht --> Pfandbesteller = FUR

Haftung aus FURTUM + Erwerber erlangt kein Eigentum; Besteller bleibt Eigentümer des Pfandes, Erwerber erhält bloß Besitz

 

b) Veräußerung entweder gutgläubig oder einer unbeweglichen Sache --> kein FURTUM

Erwerber erlangt Eigentum an der Sache; jedoch belastet mit Pfandrecht des G

 

Also: Pfandrecht des G wird in keinem der beiden Fälle berührt - G richtet Herausgabeanspruch gegen jeden Besitzer des Pfandes; erst Untergang der Sache lässt Pfandrecht erlöschen

XII. Pfandrecht, S. 200

Was hat es für eine Folge, wenn der G das Pfand verwertet, sich aus dem erlös befriedigt, der Erlös aber nicht die ganze Forderung des G befriedigen kann?

Ungedeckter Teil der Forderung bleibt bestehen.

XII. Pfandrecht, S. 200

Was ist die Verfallsabrede?

LEX COMMISSORIA; G erhält bei Fälligkeit und Nichtzahlung Eigentum an der Pfandsache

geriet außer Übung --> unbegründeter Vorteil des G, wenn Sachwert höher als Schuld
320 nChr unter Ks Konstantin verboten

XII. Pfandrecht, S. 200

Wie können nachrangige Pfandgläubiger ihrem Pfandrang entsprechend auf ein alfälliges SUPERFLUUM nach Pfandverwertung greifen?

Mit ACTIO UTILIS.

XII. Pfandrecht, S. 201

Was hat es für eine FOlge, wenn eine fremde Sache als Pfand hingegeben wird?

RES ALIENA PIGNORI DATA

CONVENTIO PIGNORIS über Gegenstand, dessen Eigentümer bzw. Verfügungsbefugter der Pfandbesteller nicht ist --> G erhält kein dingliches Pfandrecht

Aber: Konvaleszenz, wenn Verpänder später EIgentümer des Gegenstandes wird
--> G erlangt nachgräglich dingliches Pfandrecht am Gegenstand, durchsetzbar mit ACTIO PIGNERATICIA (IN REM) UTILIS

 

XII. Pfandrecht, S. 201/202

Was gibt es für eine Kontroverse im Fall, dass  Dass S dem G eine Sache des E zum Pfand gibt, S dann stirbt und E sein Erbe wird?

Vor Tod: G erwirbt kein dingliches Recht an der Sache mangels EIgentum und Verfügungsbefugnis

Paulus
Keine Konvaleszenz; Grund: Privatautonomie des E

Modestin
Pfandrecht konvalesziert, G erwirbt ein dingliches, mit ACTIO PIGNERATICIA (IN REM) UTILIS durchsetzbares Pfandrecht; Grund: Rechtsschutzbedürfnis des G und Profit durch Erbschaft des E, der es rechtfertigt, dass ihm eine Pfandhaftung aufgebürgt wird

XII. Pfandrecht, S. 202/203

Auf welche Arten kann ein Pfandrecht vor Pfandverwertung erlöschen?

  • Durch Wegfall der zu sichernden Schuld
    Zahlung, Schulderlass oder Kompensation; wenn --> beachte das Prinzip der ungeteilten Pfandhaftung
  • Verzicht des G auf sein Pfandrecht
    (wird zB bei Zustimmung zur Veräußerung durch den Pfandbesteller vermutet) --> Beachte: Forderungsrecht gegen S wird nicht berührt
  • G wird Eigentümer des Pfandgegestandes (CONFUSIO)
  • Untergang der Pfandsache
    durch Zerstörung, SPECIFICATIO die den Produzenten originär Eigentum erlangen lässt, usw.

XII. Pfandrecht, S. 203/204

Was ist die Folge, wenn A dem B und C sein Haus verpfändet, dieses aber durch einen Brand zerstört wird und dann X das Grundstück erwirbt, ohne Pfandrecht der Gläubiger zu wissen und darauf ein Haus baut?

SUPERFICIES SOLO CEIT - bloße Verpfändung des Hauses wäre nicht möglich gewesen

Brand => Pfandsache verliert an Wert, besteht aber weiter

neuer Hausbau => Pfandsache gewinnt wieder an Wert

Also: A und B können mit VINDICATIO PIGNORIS von X Herausgabe des Grundstücks samt Haus verlangen.
X kann dagegen aber EXCEPTIO DOLI einwenden und Pfandasche urückbehalten bis GLäubiger Baukosten bis Höhe der Wertsteigerung der Pfandsache ersetzen (Retentionsrecht des gutgläubigen Bauführers gegen Vindikation des Grundstückseigentümers)

XII. Pfandrecht, S. 205

Welche Sachen gelten bei Bestellung eines Generalpfands als nicht verpfändet?

Die, andenen die Person, wäre es um Einzelverpäfndung gegangen, kein Pfand bgeünrdet hätte;

Hausrat, Kleider, Sklaven mit besonderen funktionalen oder emotionalen Nahbeziehung zu ihrem Eigentümer

XII. Pfandrecht, S. 205/206

Meinungen, wenn A dem B alles verpfändet, was A im Vermögen hat oder haben wird und A dann von C Geldstücke als Darlehen erlangt und daran Eigentum erwirbt.

Gehören erworbene Geldstücke dann zu Vermögen des A iS der Pfandabrede?

Grundsätzlich: Nein. Darlehensnehmer erwirbt zwar Eigentum an Valuta, muss sie aber dem Geber zurückzahlen --> Valuta wird eher Vermögen des Gebers als des Nemehrs zugerechnet (altröm. für Gelddarlehen: AES ALIENUM - fremdes Geld)

Scaevola
Geldstücke gehören rechtlich und wirtschaftlich zu Bestandteil des Vermögens des A --> sind von Generalpfand des C erfasst.

XII. Pfandrecht, S. 208

In welchen Fällen gelten welche Sachen wem als "stillschweigend" verpfändet?

PIGNUS TACITUM

Miete einer Wohnung: eingebrachte Sachen des Mieters gelten als stillschweigend dem Vermieter verpfändet

Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Vom Pächter gezogene Früchte gelten als stillschweigend dem Verpächter verpfändet

 

Ausdrückliche Vereinbarung zum AUschluss der Verpfändung möglich --> IUS DISPOSITIVUM

XII. Pfandrecht, S. 209

Welche Sachen gelten bei Miete einer Wonung als stillschweinged dem Vermieter verpfändet?

Welche Forderung wird damit gesichert?

Wie kann der Vermieter Besitz an den Sachen erlangen?

Als stillschweigend verpfändet gelten die geinbrachten Sachen - INVECTA ILLATA - die auf Dauer in der Wohnung sein sollen.

Sicherung der Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag auf

  • Zahlung des Zinses
  • allenfalls Schadenersatz für vom Mieter schuldhaft veruraschte Beschädigungen

Vermieter hat bzgl INVECTA ILLATA Perklusionsrecht -_> darf sie geinemächtig beschlagnahmen, muss keine Klage anstellen (VINDICATIO PIGNORIS)

 

XII. Pfandrecht, S. 209

Welche Sachen gelten bei Miete einer Wonung als stillschweinged dem Vermieter verpfändet?

Welche Forderung wird damit gesichert?

Wie kann der Vermieter Besitz an den Sachen erlangen?

Als stillschweigend verpfändet gelten die geinbrachten Sachen - INVECTA ILLATA - die auf Dauer in der Wohnung sein sollen.

Sicherung der Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag auf

  • Zahlung des Zinses
  • allenfalls Schadenersatz für vom Mieter schuldhaft veruraschte Beschädigungen

Vermieter hat bzgl INVECTA ILLATA Perklusionsrecht -_> darf sie geinemächtig beschlagnahmen, muss keine Klage anstellen (VINDICATIO PIGNORIS)

 

XII. Pfandrecht, S. 210

Was steht dem Verpächter zur Realisierung seines Pfandrechts an den vom Pächter gezogenen Früchten zu?

Kein Perklusionsrecht

ACTIO PIGNERATICIA IN REM / VINDICATIO PIGNORIS

 

Wenn ausdrücklich INVECTA ILLATA verpfändet sind, kann sich der Verpächter durch das INTERDICTUM SALVIANUM Besitz in ihnen verschaffen                 

XII. Pfandrecht, S. 210

Was setzte ein Senatskonsult von Mark Aurel fest?

Dass jemand, der zur WIederherstellung eiens Gebäudes ein Darlehen gibt, ein Pfandrecht an dem Gebäude erhält.

XII. Pfandrecht, S. 211

Ab wann wurde Mehrfachverpfändung zugelassen?

XII. Pfandrecht, S. 211

Was war eine Vorstufe zur Mehrfachverpfändung?

Die bedingte Verpfändung.

Pfandsache wird dem zweiten Gläubiger unter der Bedingung verpfändet, dass das erste Pfandrecht -zB wegen Bezahlung der FOrderung - erloschen ist; Pfandrecht entsteht erst mit Bedingungseintritt.

Wenn erster PG die Sache verwertet, kann Bedingung nicht eintreten und Pfandrecht des zweiten G nicht entstehen

XII. Pfandrecht, S. 211/212

Wonach richtet sich der Rang des Pfandrechts?

Grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Entstehens - PRIOR TEMPORE, POTIOR IURE.

Wenn ein Mietvertrag erst in einem Monat beginnt und als Pfand zur Sicherung der zukünftigen Miezinsforderung ein Sklave gegeben wird, hat dieses Pfand dennoch einen höheren Rang  als ein Kurz nach Vertragsabschluss zustande gekommener Kredit, für den derselbe Sklave verpfändet wird, obwohl die Miete erst in einem Monat zu laufen beginnt.

XII. Pfandrecht, S. 213

Rechtsbehelf des vorrangigen Pfandgläubigers, der von einem Nachrangigen mit VINDICATIO PIGNORIS geklagt wird?

EXCEPTIO REI SIBI ANTE PIGNERATAE (Einrede, dass ihm die Sache früher verpfändet worden sei).

 

XII. Pfandrecht, S. 213

Wie ist die Rechtslage wenn 2 Pfandrechte zur selben Zeit entstehen? Was gibt es für Rechtsbehelfe, wenn der eine den anderen klagt?

Derjenige von beiden, der die Sache besitzt, hat die bessere Position - MELIOR EST CAUSA POSSIDENTIS.

Nichtbesitzender gleichrangiger klagt besitzenden gleichrangigen => besitzender kann EXCEPTIO REI SIBI QUOQUE PIGNERATAE entgegenhalten

XII. Pfandrecht, S. 213

Rechtslage, wenn nichtbesitzender vorrangiger Pfandgläubiger einen besitzenden nachrangigen klagt?

Nachrangiger: EXCEPTIO REI SIBI QUOQUE PIGERNATAE

Vorrangiger: REPLICATIO REI SIBI ANTE PIGNERATAE

XII. Pfandrecht, S. 214

Was haben nachrangige Pfandgläubiger für eine Möglichkeit, um die Verwertung der Pfandsache zu verhindern, wenn der erstrangige (oder ein anderer vorrangiger) einen für sie ungünstigen Zeitpunkt  dafür auswählt?

IUS OFFERENDI AC SUCCEDENDI

Können ihm die Bezahlung seiner Forderung anbieten --> nachrangiger löst damit die Forderung des Vorrangigen ein und rückt in dessen Pfandrang --> kann sich im Umfang der eingelösten Forderung bei der Verwertung befriedigen (hat also zwei Ränge)

XII. Pfandrecht, S. 215

Was haben nachrangige Pfandgläubiger für eine Möglichkeit, an den allenfalls verbleibenden Erlös zu kommen, der nach Verwertung des Pfandes durch den erstrangigen übrig bleibt?

ACTIO UTILIS

XII. Pfandrecht, S. 215/216

Wann wird das Utilitätsprinzip durchbrochen?

Gelegentlich durch einen Pfandvorrang.

  • "gesetzliches" Pfandrecht des MÜndels an Sachen, die der Vormund aus Mündelgeld angeschafft hat
  • "gesetzliches" Pfandrecht der Frau zur Sicherung der Ansprüche aus der DOS
  • ggf Forderungen des FISCUS
  • Pfandrecht, das Forderung aus einem Darlehen sichert, das durch Erhaltung oder Ausbesserung der verpfändeten Sache gegeben wird.
  • Bei Kreditaufnahme zum Zweck der Umschuldung (Konvertierung) kann mit neuem Kreditgeber vereinbart werden, dass er in die Pfandstelle des alten rückt