Röm. Sachenrecht - VII. Eigentumserwerb durch Übereignung
Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Aufzählungen, usw.
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Set of flashcards Details
Flashcards | 27 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 17.05.2013 / 11.11.2024 |
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VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 83
Was kann über MANCIPATIO und IN IURE CESSIO allgemein gesagt werden?
MANCIPATIO und IN IURE CESSIO sind
- altrömische Verfügungsgeschäfte, mit denen Eigentum übertragen werden kann
- Geschäfte des IUS CIVILE, stehen daher nur QUIRITEN offen
- sind derivative, abstrakte Verfügungsgeschäfte
- verlangen einen Formalakt
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 83
Wieviele Personen sind bei einer MANCIPATIO erforderlich? Wie läuft eine MANCIPATIO ab?
Es sind 8 Personen erforderlich (Veräußerer, Erwerber, Waagehalter, 5 Zeugen).
Ablauf: Der Erwerber ergreift die RES MANCIPI oder ein Symbol dafür, behauptet nach einem bestimmten Formelwortlaut seinen Erwerb und schlägt mit einer Münze auf die Waage. Der Veräußerer schweigt dazu.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 83
Was umfasst das IUS CIVILE, worauf beruht das IUS HONORARIUM?
Das IUS CIVILE umfasst römische Vätersitte (MOS MAIORUM) und die römischen Gesetze (LEGES, Plebiszite).
Das IUS HONORARIUM beruht auf dem rechtsschöpferischen Wirken des Prätors.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 84
Was sind RES MANCIPI?
Welche Grundstücke sind davon ausgeschlossen?
RES MANCIPI:
- italische Grundstücke samt Gebäuden
- bestimmte Feldservituten
- Sklaven
- bestimmte Zug- und Herdentiere (Pferde, Rinder, Esel, Maultiere, Maulesel)
Keine RES MANCIPI sind
- PRAEDIA STIPENDARIA (Grundstücke in den Senatsprovinzen)
- PRAEDIA TRIBUTARIA (Grundstücke in den Kaiserprovinzen)
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 84
Was sind die Voraussetzungen für den Eigentumserwerb durch MANCIPATIO?
- RES MANCIPI
- Dingliches Recht des Vormanns: Eigentum oder Verfügungsbefugnis
- korrekter Vollzug des Formalakts
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 84
Wie kann der Veräußerer erreichen, dass ihm die durch MANCIPATIO an den Empfänger übereignete Sache oder deren Wert zurückgegeben wird, wenn sich später herausstellt, dass die Übereignung wirtschaftlich nicht gerechtfertigt war?
Mit CONDICTIO
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 85
Wie läuft eine IN IURE CESSIO ab? Was ist ihr Vorbild?
Vorbild = alt-römischer Eigentumsprozess: Parteien erscheinen vor dem Prätor, beide behaupten, Eigentümer zu sein.
Ablauf der IN IURE CESSIO:
Parteien erscheinen vor dem Prätor, Empfänger beansprucht Sache für sich, Veräußerer bestreitet das nicht. Folge: Mit der ADDICTIO wird dem Empfänger Eigentum zugesprochen.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 85
An welchen Sachen kann durch IN IURE CESSIO Eigentum übertragen werden?
An RES MANCIPI und auch an RES NEC MANCIPI
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 85
Was sind die Voraussetzungen für den Eigentumserwerb durch TRADITIO?
- Dingliche Berechtigung des Veräußerers: Eigentum oder Verfügungsbefugnis
- Besitzübergabe (durch TRADITIO oder ein Traditionssurrogat)
- IUSTA CAUSA
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 86
Wo im ABGB findet sich das Prinzip der kausalen Tradition? Was besagt es?
§ 380 ABGB:
"Ohne TItel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein EIgentum erlangt werden."
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 86
Was ist die Folge, wenn eine RES MANCIPI bloß tradiert wird?
Der Erwerber erwirbt nicht ziviles Eigentum, sondern muss erst ersitzen (vorausgesetzt, die übrigen Usukapionsvoraussetzungen sind gegeben).
Wird die RES MANCIPI von einem berechtigten Vormann aufgrund einer IUSTA CAUSA tradiert, wird der Erwerber nicht nur Ersitzungsbesitzer, sondern auch bonitarischer Eigentümer. Ihm kommt dann die ACTIO PUBLICIANA zu. Die REI VINDICATIO des (bis zum Ende der Ersitzungsfrist) zivilen Eigentümers kann mit der EXCEPTIO REI VENDITAE ET TRADITAE entkräftet werden.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 87
Was bedeutet VENIRE CONTRA FACTUM PROPRIUM? Beispiel?
--> Handeln im treuwidrigen Gegensatz zu eigenem früheren Verhalten;
X gibt Y eine Kette in der Übereinkunft, dass Y sie der A in Xs Namen schenken soll. Y schenkt sie in seinem Namen. Zwar hat A kein Eigentum an der Kette erlangt, weil Y seine Ermächtigung überschritten hat; wenn E jetzt aber mit REI VINDICATIO die Kette von A herausverlangt, kann diese sie mit der EXCEPTIO DOLI wirkungslos machen.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 94
Inwiefern schwächt Julian in D 41.1.36 das CAUSA-Erfordernis ab?
Insofern, als er betont, dass es für die Eigentumsübertragung darauf ankommt, "dass wir uns über den Gegenstand einigen, der übergeben wird", selbst wenn im konrekten Fall hinsichtlich der CAUSA ein Dissens vorliege.
Er dürfte nicht auf das Vorliegen einer CAUSA, sondern bloß auf den Konsens hinsichtlich der CAUSA verzichtet haben.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 88
Was ist eine CAUSA SOLVENDI?
Eine CAUSA SOLVENDI soll den Eigentumserwerb rechtfertigen, selbst wenn die angenommene Verpflichtung, die erfüllt werden solte, gar nicht wirksam bestand.
(Wenn zB A dem B ein Grundstück übergibt in der Annahme, er schudle es aus einem Testament, B es aber im Glauben empfängt, A sei ihm aus einer Stipulation dazu verpflichtet).
Wenn also Bezug auf eine früher begründete Schuld genommen wird.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 88
Wann ist - im Fall dass beide Parteien von einer anderen CAUSA ausgehen - eine CAUSA SOLVENDI auszuschließen?
Wenn die Leistung nicht mit Bezug auf eine früher begründete Schuld erfolgt.
Wenn also A dem B schenkungshalber einen Geldbetrag übergibt, B aber in Glauben und Willen empfängt, man begründe ein Darlehen.
--> Es handelt sich hier um keine früher begründete Schuld, weil DONATIO und MUTUUM kein der TRADITIO vorangehendes Verpflichtungsgeschäft kennen, sondern als CAUSA jeweils mit der realen, einvernehmlichen Sachübergabe zustande kommen.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 89
Wo im BGB wird das Prinzip der abstrakten Tradition normiert?
§ 929: "Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll."
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 91
Welche 3 Konzeptionen des derivativen Eigentumserwerbs lassen sich für die Übertragung des EIgentums an beweglichen Sachen in modernen Privatrechtskodifikationen unterscheiden?
- Konsensualprinzip bei der Übereignung
- Eigentumsübertragung durch abstrakte Übergabe
- Eigentumsübertragung durch kausale Übergabe
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 92
In welchen modernen Privatrechtskodifikationen findet sich das Konsensualprinzip?
Im französischen Code Civil 1804
Im italienischen Codice Civile in bestimmten Regeln
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 92
Was besagt das Konsensprinzip bei der Übereignung?
Dass bereits durch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers (zB wirksamer Verkauf einer spezifizierten Sache) das Eigentum übergeht.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 93
Wann geht im französischen Recht das Eigentum über? Wie wird diese Tatsache bezeichnet?
Dem Grundsatz nach geht im franz. Recht durch die bloße Einigung über einen Vertrag, der zum Eigentumserwerb dient (Konsensprinzip), das Eigentum über.
Der Übergang des Eigentums ergibt sich also also unmittelbare Folge des wirksamen Entstehens einer auf Eigentumsübertragung abzielenden Obligation (cause).
Man spricht von der "Eigentumstranslativwirkung" schuldrechtlicher Verpflichtungen.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 93/94
Wann kommt nach Code Civil der Übergabe der Sache Bedeutung zu?
- Frage, ob gutgläubig Eigentum eworben werden kann
- bei Doppelkauf: Der, dem Sache zuerst übergeben wurde, erlangt Eigentum daran (Art 1141 Code Civil)
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 94
Was besagt das Trennungsprinzip?
Dass zwischen der Entstehung schuldrechtlicher Verpflichtungen einerseits und sachenrechtlicher Verfügung andererseits zu unterscheiden ist.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 94
Was besagt das Abstraktionsprinzip bei der Eigentumsübertragung durch abstrakte Übergabe?
Dass die Wirksamkeit einer Verfügung grundsätzlich nicht von der Wirksamkeit des Schuldverhältnisses (CAUSA) abhängig ist
(--> deutsches Recht, BGB)
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 94
Was ist nach deutschem Recht für die Übereignung beweglicher Sachen erforderlich?
- dingliche Berechtigung des Veräußerers (Eigentum oder Verfügungsbefugnis)
- Übergabe
- "dingliche Einigung", dh eine EInigung, dass das Eigentum an den Erwerber übergehen soll ("dinglicher Vertrag")
Nicht erforderlich ist hingegen eine Einigung des Rechtsgrundes, weshalb das Eigentum übergehen soll.
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 95
Was hat das Abstraktionsprinzip bei der Eigentumsübertragung im BGB für eine Folge, wenn der Vertrag wirksam angefochten wird oder von vornherein unwirksam war?
Wie erfolgt dann eine Rückabwicklung?
Der Eigentumsübergang bleibt aufrecht;
Rückabwiklung erfolgt hier lediglich über schuldrechtliche Behelfe (idR über solche aus ungerechtfertigter Bereicherung)
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 95
In welchen modernen Privatrechtskodifikationen findet sich bei der Eigentumsübertragung das System der kausalen Übergabe?
Was wird in diesem System für die Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen verlangt?
ABGB, schweizer ZGB, niederländisches Nieuw Burgerlijk Wetboek
Diese verlangen das Vorliegen eines gültigen Erwerbstitels (IUSTA CAUSA) und die Übergabe der Sache (TRADITIO)
VII. Eigentumserwerb durch Übereignung, S. 95
Wie erfolgt die Übergabe beweglicher Sachen idR nach ABGB?
Durch körerliche Übergabe von Hand zu Hand (§ 426 ABGB) doer durch Erklärung (dh CONSTITUTUM POSSESSORIUM, TRADITIO BREVI MANU gem § 428 oder durch Besitzanweisung);
bei bestimmten beweglichen Sachen (Frachtgüter, Warenlager, ...) ist auch eine Übergabe durch Zeichen gem § 427 zulässig.
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